Der Moorboden am Altwarmbüchener See ist stark feuergefährdet. Auch vermeintlich abgekühlte Asche kann zu Schwelbränden führen.
Grillrauch schreckt Wildtiere auf und stört zahlreiche andere Gäste, die sich am See erfrischen und erholen möchten. Für spielende Kinder sind die Grills Gefahrenquellen.
Grillreste, Asche und stehen gelassene Grills vermüllen Strand und Liegewiesen. Essensreste locken Wildtiere an, sind als Futter jedoch nicht geeignet oder führen zu schädlichen Nährstoffeinträgen in den See.
Es gibt Infoschilder an allen Eingängen und am Badestrand und regelmäßige Pressemitteilungen. Mitarbeitende des städtischen Ordnungsamtes und von einem zusätzlich beauftragten Kontrolldienst weisen Besucher*innen auf die Regeln am Altwarmbüchener See hin. Leider wird dennoch immer wieder gegrillt.
Durch zusätzliche Schilder wird nun nochmals unübersehbar auf das Grillverbot hingewiesen. Wer das Feuer- und Grillverbot weiter nicht beachtet, muss mit einem Bußgeld bis zu 5.000 € rechnen.
Auch in den anderen Landschaftsräumen und Wäldern in Hannover sind Grillen und offenes Feuer verboten. Eine Ausnahme stellen die Liegewiesen um den Siebenmeterteich und den Dreiecksteich in Ricklingen dar, wo das Grillen gestattet ist, sofern keine erhöhte Brandgefahr besteht.
Eine erhöhte Brandgefahr besteht gemäß Paragraf 12, Absatz 2 der SOG-Verordnung dann, wenn der Deutsche Wetterdienst (DWD) für Hannover einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 oder 5 veröffentlicht. Bürger*innen können den aktuellen Wert jederzeit auf der Internetseite des DWD überprüfen: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/glfi/glfi_tab_alle_NI.html