Landeshauptstadt Hannover

Verwaltungsausschuss

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Der Verwaltungsausschuss nimmt eine besondere Stellung ein: Neben dem Rat ist er das zweite Organ der Gemeinde, dem bestimmte Aufgaben zur eigenen Entscheidung zugewiesen sind.

Eine seiner wesentlichen Aufgaben ist es, die Beschlüsse des Rates vorzubereiten. Dazu liegen ihm in den meisten Fällen bereits Empfehlungen der Fachausschüsse und der Bezirksräte vor.

In eigener Zuständigkeit beschließt er über diejenigen Angelegenheiten, die nicht der Beschlussfassung des Rates, der Stadtbezirksräte oder der Betriebsausschüsse bedürfen und die nicht dem Oberbürgermeister obliegen.
Seine Zuständigkeit kann der Verwaltungsausschuss in Einzelfällen oder für eine Gruppe von Angelegenheiten auch dem Oberbürgermeister übertragen.

Der Verwaltungsausschuss setzt sich in der Stadt Hannover zusammen aus

  • dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und zehn Beigeordneten, die aus der Mitte des Rates bestimmt werden. Drei von ihnen sind Vertreter*innen des Oberbürgermeisters und führen die Bezeichnung Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin. Die übrigen Mitglieder werden Beigeordnete genannt.
  • Weitere Mitglieder sind vier Ratsfrauen oder -herren als Grundmandatsträger*innen.
  • Außerdem gehören dem Verwaltungsausschuss sieben Stadträt*innen (Wahlbeamt*innen, die ein Dezernat leiten) an. Die Wahlbeamt*innen haben kein Stimmrecht. Sie sind beratende Mitglieder. Das Gleiche gilt für die Grundmandate.

Der Verwaltungsausschuss tritt in Hannover in der Regel einmal in der Woche zu einer Sitzung zusammen. Seine Zusammenkünfte sind nicht öffentlich. Die Einwohnerschaft wird jedoch durch die Presse über bedeutsame Beschlüsse informiert.

Vorsitzender

Oberbürgermeister Belit Onay

Beigeordnete

Grundmandate

Wahlbeamt*innen mit beratender Stimme