
Herbstliche Ruhe im Wald und auf dem Feld
Region Hannover
Jagdbehörde
Die Jagdbehörde der Region Hannover ist für eine bejagbare Fläche von 195.613 Hektar für das gesamte Regionsgebiet für alle Aufgaben zuständig, die sich aus dem Bundes- bzw. dem Niedersächsischen Jagdgesetz ergeben.
Das Aufgabenspektrum der Jagdbehörde ist vielfältig; es beginnt mit der Abnahme der Jägerprüfung über die Erteilung des Jagdscheines bis hin zu dessen möglicher Einziehung, wenn sich die Jägerin oder der Jäger als unzuverlässig im Sinne der jagdrechtlichen Vorschriften erweisen.
Die wesentliche Aufgabe der Jagdbehörde aber ist die Hege. Sie hat die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes zum Ziel sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Die Hege muss so durchgeführt werden, dass Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
Jagdrecht in Niedersachsen - Gesetzestexte
Bundesjagdgesetz (BJagdG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), zuletzt geändert durch Artikel 1 de...
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Waffenbehörde
Waffen und Sprengstoff
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