Öffentliche Veranstaltungen in Hannover planen und anmelden

Serviceangebot

Öffentliche Veranstaltungen in Hannover planen und anmelden

Planen Sie eine öffentliche Veranstaltung in Hannover? Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick. Erfahren Sie, welche Anforderungen und Fristen zu beachten sind, welche Genehmigungen benötigt werden und wie Sie Ihre Veranstaltung anmelden. Der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover unterstützt Sie bei Fragen und stellt die erforderlichen Formulare und Unterlagen bereit.

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Anmeldung von Veranstaltungen. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich gerne per E-Mail an: veranstaltungsservice@hannover-stadt.de – wir unterstützen Sie gerne und melden uns zeitnah zurück.

 

I. GRUNDLAGEN & DEFINITIONEN

 

1.1 Was ist eine Veranstaltung?

Eine Veranstaltung muss ein Programm bzw. Aktivitäten haben, Mitmachaktionen oder aktive Teilnahme beinhalten und einen Anlass haben.

1.2 Wann gilt eine Veranstaltung als öffentlich? 

Eine Veranstaltung gilt als öffentlich, wenn sie nicht auf einen bestimmten, abgegrenzten Personenkreis beschränkt ist und zwischen den Teilnehmenden keine persönliche Verbundenheit besteht. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede interessierte Person daran teilnehmen kann. Öffentliche Veranstaltungen stehen somit der Allgemeinheit offen und richten sich nicht ausschließlich an geladene Gäste. Beispiele hierfür sind Straßenfeste oder Märkte. Für die Durchführung solcher Veranstaltungen sind bei der Landeshauptstadt Hannover je nach Art der Veranstaltung Anträge bei unterschiedlichen zuständigen Stellen zu stellen.

Straßenfeste

Straßenfeste werden beim Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement beantragt und genehmigt. 
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover

Märkte und Außenbewirtschaftung

Der Fachbereich Wirtschaft ist für die Genehmigung von Ausstellungen, Messen und Außenbewirtschaftungsflächen sowie für die Durchführung von Märkten auf öffentlichen Flächen und die Vergabe von Standplätzen zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Wirtschaft: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Wirtschaft-und-Umwelt/Fachbereich-Wirtschaft/Marktwesen

Das Sachgebiet Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz ist für die gewerberechtliche Festsetzung von Märkten, Ausstellungen und Messen einschließlich der Nutzung der Marktprivilegien zuständig.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Finanzen,-Ordnung-und-Feuerwehr/Fachbereich-%C3%96ffentliche-Ordnung/Gewerbe-und-Veterin%C3%A4rangelegen%C2%ADheiten/Gewerbeangelegen%C2%ADheiten-und-Verbraucherschutz

Versammlungen

sind Veranstaltungen, für die das Versammlungsrecht nach dem Grundgesetz gilt. Dazu zählen Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen und Aufzüge. Sie sind bei der Polizeidirektion Hannover anzuzeigen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizeidirektion Hannover: https://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/versammlungsrecht-1042.html

1.3 Muss jede öffentliche Veranstaltung angemeldet werden?

Ja. Es muss jede öffentliche Veranstaltung auf öffentlichen Flächen angemeldet werden.

1.4 Müssen Promotions- und Werbeveranstaltungen angemeldet werden?

Ja. Promotions- und Werbeveranstaltungen müssen beim Marktwesen des Fachbereichs Wirtschaft angemeldet werden.

Weitere Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Onlinebeantragung

1.5 Was ist bei einem Informationsstand zu beachten?

Alle aktuellen Informationen zum Thema Informationsstände finden Sie hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Informationsst%C3%A4nde

1.6 Was ist bei einer Kundgebung oder Demonstration zu beachten? 

Kundgebungen und Demonstrationen werden grundsätzlich bei der Polizei Hannover angemeldet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizeidirektion Hannover: https://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/versammlungsrecht-1042.html

1.7 Bedarf es einer Anmeldung für Straßenmusik? 

Weitere Informationen und ein Informationsblatt zu den Rahmenbedingungen finden Sie hier:

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Fragen-und-Antworten/Stra%C3%9Fenmusik

Hier finden Sie den Link zu unserem Antragsformular:

https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Onlinebeantragung


II. RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN

 

2.1 Welche Gesetze gelten für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen (z. B. Gaststättengesetz, Versammlungsgesetz)? 

Sie planen eine Veranstaltung oder ein anderes Ereignis und sind sich nicht sicher, ob und was für eine behördliche Erlaubnis Sie hierzu benötigen? Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die grundlegenden Genehmigungs- bzw. Erlaubnisarten bei Veranstaltungen oder ähnlichen Ereignissen. Diese Übersicht ist nicht abschließend.

Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum oder auf öffentlichen Grünflächen (z. B. Straßenfeste, Wohltätigkeitsveranstaltungen, Sportevents, Prozessionen, Umzüge):

Wer eine Sportveranstaltung, ein Straßenfest oder ein anderes Ereignis im öffentlichen Raum der Landeshauptstadt Hannover (z. B. auf Straßen, Gehwegen oder Grünflächen) durchführen möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung. Diese wird nach Prüfung und in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erteilt. In der Regel fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach dem Bearbeitungsaufwand sowie gegebenenfalls nach der Anzahl geplanter Verkaufs- oder Gastronomiestände richtet.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder eingezäunte Veranstaltungen unter freiem Himmel:

Wenn eine Veranstaltung in Räumen stattfindet, die hierfür nicht vorgesehen sind, oder ein Freigelände eingezäunt und der Zugang geregelt werden soll, kann ein Antrag nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) erforderlich sein. Dabei werden insbesondere sicherheitsrelevante Aspekte wie Fluchtwege, die zulässige Personenzahl und der Brandschutz geprüft. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen wird die Einbindung von Fachplanern oder Architekten empfohlen.

Da die NBauO unterschiedliche Genehmigungsverfahren vorsieht, empfehlen wir, vor der Antragstellung Kontakt mit uns aufzunehmen und Ihr Vorhaben kurz zu beschreiben: 52.31.ebau@hannover-stadt.de. Bitte beachten Sie zudem die geltenden Antragsfristen, die Sie hier finden: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Antragsfristen-bei-Genehmigungsverfahren-f%C3%BCr-Veranstaltungen

Demonstrationen/Mahnwachen/Kundgebungen:

Die Polizeidirektion Hannover ist die zuständige Versammlungsbehörde für das Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover.

Wichtig ist insbesondere, dass Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich der Anzeigepflicht unterliegen. Nähere Hinweise zur Anzeigepflicht sowie weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Polizeidirektion Hannover: https://www.pd-h.polizei-nds.de/wir_ueber_uns/service/versammlungsrecht-1042.html

Informationsstände:

Wenn Sie über Ihre Partei, eine wohltätige oder nicht kommerzielle Organisation sowie deren Arbeit informieren möchten, ist dies in Form eines Informationsstands in der Innenstadt von Hannover möglich. Hierfür eignet sich in der Regel ein klassischer Informationsstand mit einer Größe von 3,00 x 3,00 Metern.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Informationsst%C3%A4nde

Laternenumzüge:

Wenn Sie einen Laternenumzug planen, bieten wir Ihnen ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren an. Wichtige Informationen, die wir und auch die zuständige Polizeidienststelle benötigen, sind: Teilnehmerzahl, Route, verantwortliche Personen mit Handyerreichbarkeit, Datum und Uhrzeit sowie ggf. die Begleitung durch Tiere.

Senden Sie uns diese Informationen gerne per E-Mail an: veranstaltungsservice@Hannover-Stadt.de.

Alternativ können Sie uns die Informationen auch über unseren Onlineantrag übermitteln. Den Onlineantrag finden Sie hier: https://e-government.hannover-stadt.de/evenkoo/

Weitere rechtliche Grundlagen:

Je nach Art und Umfang der Veranstaltung können für die Nutzung von Straßen oder Plätzen zusätzliche Genehmigungen erforderlich sein. Grundlage hierfür sind verschiedene landes- und bundesrechtliche Vorschriften.

  • Bei Außenübertragungen in Bild und Ton wenden Sie sich bitte an die Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Team Immissionsschutz, Baringstraße 6, 30159 Hannover; diese erreichen Sie unter der folgenden E-Mail-Adresse: immissionsschutz@region-hannover.de
  • Genehmigung für Veranstaltungen im Landschaftsschutzgebiet von der Region Hannover, Fachbereich Umwelt, Naturschutz@region-hannover.de.
  • Genehmigung für Veranstaltungen, die das Gemeindegebiet mehrerer Städte und Kommunen betreffen, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, E-Mail: dajana.ris-tel@nlstbv.niedersachsen.de
  • Genehmigung für die Durchführung einer Tombola vom Fachbereich Öffentliche Ordnung, Allgemeine Ordnungsaufgaben, Am Schützenplatz 1, 32.43@hannover-stadt.de
  • Anzeige zur zeitweiligen Wasserversorgung: Für viele Veranstaltungen ist eine Versorgung mit Frisch- bzw. Trinkwasser erforderlich. Der Anschluss kann über die Stadtwerke/enercity (Zentrale: 0511/4300) beantragt werden. Dabei sind die Vorgaben der Trinkwasserverordnung zu beachten, die Sie unter folgendem Link einsehen können: https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/ 
  • Genehmigung für das Aufstellen einer Fußgänger-Wegbeschilderung oder Streckenbeschilderung vom Fachbereich Tiefbau – OE 66.11.30, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover, fb-tiefbau.sondernutzung@hannover-stadt.de

2.2 Benötige ich eine Genehmigung, wenn Speisen oder Getränke angeboten werden?

Bei vielen Veranstaltungen werden Speisen angeboten und alkoholische Getränke ausgeschenkt. Hierfür ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich, die von der Person beantragt werden muss, die den Verkauf von Speisen bzw. den Ausschank von Getränken tatsächlich übernimmt. In der Regel handelt es sich dabei um einen Gastronomiebetrieb oder einen Caterer.

Ansprechpartner ist der Fachbereich Öffentliche Ordnung – Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten.: 32.2@hannover-stadt.de

Weitere Informationen, sowie Merkblätter finden Sie hier: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Fragen-und-Antworten/Ausschank-und-Gastronomie

2.3 Ich möchte auf meiner Veranstaltung Musik abspielen, was muss ich hierbei beachten?

Die Nutzung von Musik bei Stadt- und Straßenfesten sowie ähnlichen Veranstaltungen im Freien ist bei der GEMA anzumelden. Informationen hierzu finden Sie unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/veranstaltungen

Darüber hinaus sind die Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zu beachten. Diese regelt unter anderem zulässige Lautstärken sowie Ruhezeiten. Die TA Lärm finden Sie unter: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

2.4 Ist eine Sperrstundenverkürzung oder eine Ausnahmegenehmigung möglich?

Eine Verkürzung der Sperrstunde oder die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist in der Regel nicht zulässig. Für die Durchführung und die zeitliche Begrenzung von Veranstaltungen gelten die Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Diese legen verbindliche Lärmschutzgrenzen fest, von denen grundsätzlich nicht abgewichen werden darf.

Die TA Lärm finden Sie hier: https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26081998_IG19980826.htm

2.5 Befreit die Genehmigung von der Verantwortung? 

Nein. Die veranstaltende Person ist grundsätzlich vor, während und nach der Veranstaltung für deren Durchführung sowie für die Sicherheit der Gäste und alle damit verbundenen Aufgaben verantwortlich.

2.6 Was passiert, wenn ich meine Veranstaltung ohne Genehmigung durchführe? 

Das Durchführen einer öffentlichen Veranstaltung ohne Genehmigung ist nicht erlaubt. Sie kann beendet und aufgelöst werden. Gegebenenfalls wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und eine Geldbuße verhängt.


III. ANMELDE - UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN

 

3.1 Wann muss eine Veranstaltung angemeldet werden? 

Grundsätzlich muss eine Veranstaltung immer dann angemeldet werden, wenn sie auf öffentlichen Flächen (z.B. Gehwegen) stattfindet, es Aufbauten (z.B. Bühnen, Tische, Stühle) gibt oder mehr als 100 Menschen an einem öffentlichen Ort zusammenkommen.

3.2 Wo muss man eine Genehmigung für seine Veranstaltung beantragen?

3.2.1. Veranstaltungen und Informationsstände

Veranstaltungen und Informationsstände können Sie über das Online-Formular über folgenden Link beantragen: https://e-government.hannover-stadt.de/evenkoo/ 

3.2.2. Veranstaltungen nach der NBauO oder NVStättVO

Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen in geschlossenen Räumen, die nicht dafür vorgesehen sind, oder auf eingefriedeten Flächen unter freiem Himmel kann ein Antrag auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) oder der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) erforderlich sein. Dies gilt auch für Privatgebäude.

Da hierfür unterschiedliche Genehmigungsverfahren vorgesehen sind, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf und beschreiben Sie Ihr Vorhaben: 52.31.ebau@hannover-stadt.de

3.2.3. Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen und Aufzüge

Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen und Aufzüge fallen unter das Versammlungsrecht. Daher müssen sie bei der Polizeidirektion Hannover angezeigt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Polizeidirektion Hannover: https://www.pd-h.polizei-ds.de/wir_ueber_uns/service/versammlungsrecht-1042.html

Sollten im Rahmen der Versammlung Bühnenaufbauten im öffentlichen Straßenraum geplant sein, benötigen Sie zusätzlich eine gesonderte Erlaubnis der Landeshauptstadt Hannover. Diese können Sie über folgenden Link beantragen: https://e-government.hannover-stadt.de/evenkoo/

3.2.4. Ausstellungen, Messen, Außenbewirtschaftung und Märkte

Für die Genehmigung von Ausstellungen, Messen, Flächen für Außenbewirtschaftung und Märkte auf öffentlichen Flächen sowie für die Zuteilung von Standplätzen auf Märkten ist der Fachbereich Wirtschaft zuständig. Kontakt können Sie über folgende E-Mail-Adresse aufnehmen: 23.4@hannover-stadt.de.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Wirtschaft:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Wirtschaft-und-Umwelt/Fachbereich-Wirtschaft/Marktwesen

3.3 Welche Fristen sind zu beachten und wie lange dauert die Bearbeitung?

Je nach Veranstaltungsart gelten unterschiedliche Fristen für die Einreichung der Anträge. Die Fristen bei der Landeshauptstadt Hannover finden Sie auf den folgenden Seiten:

Anträge für Informationsstände: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Antragsfristen-bei-Genehmigungsverfahren-f%C3%BCr-Veranstaltungen

Anträge für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z. B. Straßenfeste oder Sportveranstaltungen): https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Antragsfristen-bei-Genehmigungsverfahren-f%C3%BCr-Veranstaltungen

Anträge für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder für eingefriedete Veranstaltungen unter freiem Himmel auf Grundlage der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO): https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Antragsfristen-bei-Genehmigungsverfahren-f%C3%BCr-Veranstaltungen

Anzeige von „fliegenden Bauten“: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Antragsfristen-bei-Genehmigungsverfahren-f%C3%BCr-Veranstaltungen

Abgabe des Erstentwurfs eines Sicherheitskonzepts für Veranstaltungen: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Antragsfristen-bei-Genehmigungsverfahren-f%C3%BCr-Veranstaltungen

3.4 Welche Kosten können für die Genehmigung anfallen?

Die Kosten variieren und hängen von der Art, dem Bearbeitungsaufwand und dem Umfang der Veranstaltung ab. Sie beginnen bei 40 € und steigen mit zunehmendem Aufwand, Sitzungen, Abstimmungen und Abnahmen.

Hinzu kommen die Gebühren für Werbe- und Verkaufsstände nach der Sondernutzungssatzung. Diese variieren je nach Art und Wirtschaftlichkeit des Standes sowie dem Veranstaltungsort zwischen 50 € und 100 € pro Tag.

Für die Erlaubnis von Informationsständen wird eine Verwaltungsgebühr von 25 € pro Tag erhoben.

3.5 Erhalte ich eine schriftliche Bestätigung oder einen Bescheid? 

Sie erhalten eine schriftliche Reservierungsbestätigung für Ihre Veranstaltung und nach eingehender Prüfung Ihres Antrags einen schriftlichen Bescheid.

3.6 Kann ich meine Veranstaltung nach der Anmeldung noch ändern oder absagen? 

Eine Änderung der Anmeldung bedeutet eine erneute Prüfung Ihres Antrags und muss daher rechtzeitig erfolgen. Ihre Veranstaltung können Sie jederzeit absagen.

3.7 Wer kann mir bei der Beantragung der Genehmigung helfen? Ist eine telefonische Kontaktaufnahme möglich? 

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie gerne schriftlich oder telefonisch Kontakt aufnehmen.

Die aktuellen Ansprechpersonen finden Sie hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Kontakt

3.8 Welche Plätze kann ich für meine Veranstaltung nutzen? Wo finde ich Lagepläne, Skizzen und Kartenmaterial?

Eine Auflistung und Beschreibung sowie Kartenmaterial der großen und häufig genutzten Veranstaltungsflächen in Hannover finden Sie hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Pl%C3%A4tze-in-Hannover

Sollte sich keiner der gängigen Veranstaltungsorte für Sie eignen, können Sie eine andere Fläche gezielt anfragen. Kartenmaterial zu weiteren Flächen finden Sie hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Stadtentwicklung-und-Bauen/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Geoinformation/Open-GeoData

3.9 Was ist ein fliegender Bau? Welche Bühnen müssen abgenommen werden? 

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen wie Zelte, Bühnen und Fahrgeschäfte, die an verschiedenen Orten wiederholt auf- und abgebaut werden können und keine Baustelleneinrichtungen oder Baugerüste sind.

Soweit diese gemäß § 75 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, dürfen fliegende Bauten nur in Gebrauch genommen werden, wenn ihre Aufstellung rechtzeitig (siehe Punkt 3.3) unter Vorlage des Prüfbuchs angezeigt wurde und eine Gebrauchsabnahme erfolgt ist. Dies gilt auch für fliegende Bauten auf Privatgelände.

Für die Errichtung fliegender Bauten im Rahmen von Veranstaltungen ist das Eventmanagement der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Kontakt können Sie unter folgendem Link aufnehmen:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Kontakt

Für die Errichtung sonstiger fliegender Bauten, wie z. B. temporär errichtete Zelt-Lagerhallen und Container auf Firmengelände, ist der Bereich Bauordnung – Fliegende Bauten zuständig. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie unter folgendem Link:
https://www.hannover.de/Stiftungsinitiative-Hannover/Media/02-GIS-Objekte/Organisationsdatenbank/Landeshauptstadt-Hannover/Verwaltung/Fachbereich-Planen-und-Stadtentwicklung/Bereich-Bauordnung


IV. SICHERHEIT UND ORDNUNG

 

4.1 Kann die Behörde ein Sicherheitskonzept verlangen?

Ja, es kann ein Sicherheitskonzept verlangt werden.

Kriterien für die Notwendigkeit eines Sicherheitskonzepts können u. a. sein:
a) eine hohe zu erwartende Personendichte;
b) Besonderheiten des Veranstaltungsgeländes;
c) Überregionalität bzw. große Strahlkraft der Veranstaltung;
d) Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden.

Weitere Informationen sowie ein Mustersicherheitskonzept finden Sie hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Musteraufbau-f%C3%BCr-Sicherheitskonzepte

Kontaktieren Sie für weitere Fragen gerne vorab unsere Mitarbeitenden. Die aktuellen Ansprechpartner*innen finden Sie hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3%A4der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Kontakt

4.2 Welche Form muss ein Sicherheitskonzept haben, was muss es enthalten?

Wir haben in Zusammenarbeit mit der Polizei Hannover und der Feuerwehr Hannover ein Mustersicherheitskonzept für Veranstaltungen erarbeitet. Dieses wird stetig weiterentwickelt und überarbeitet.

Die aktuelle Version finden Sie hier zum Download:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Jugend,-Familie-Sport/Fachbereich-Sport,-B%C3¤der-und-Eventmanagement/Veranstaltungsservice-der-Landeshauptstadt-Hannover/Musteraufbau-f%C3%BCr-Sicherheitskonzepte

4.3 Wer trägt die Verantwortung für die Sicherheit der Besucher*innen?

Mit einer genehmigten Veranstaltung im öffentlichen Raum übernimmt die Person, die die Genehmigung erhält, die Verantwortung dafür, dass Dritten, Gästen und Verkehrsteilnehmer*innen kein Schaden entsteht. Das bedeutet: Sie als veranstaltende Person tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Besuchenden sowie anderer Personen.

4.4 Welche Sicherheitsauflagen (z. B. Brandschutz, Sanitätsdienst) gelten?

Es gibt grundsätzliche Sicherheitsauflagen, die für alle Veranstaltungen einzuhalten sind. Zusätzlich können für Ihre Veranstaltung spezielle Auflagen erforderlich sein. Diese erhalten Sie mit der erteilten Genehmigung.

Brandschutz
Allgemein unterliegen Veranstaltungen spezifischen Brandschutzbestimmungen. Im Notfall müssen Feuerwehr und Rettungsdienst mindestens folgende Bedingungen vorfinden:

  • Es muss Rettungsfahrzeugen jederzeit möglich sein, jeden Ort der Veranstaltung sowie die angrenzenden Gebäude zu erreichen. Aus diesem Grund muss im Bereich von Aufbauten, Ständen und anderen Gewerken stets eine Durchfahrt von 4,50 Metern freigehalten werden.
  • Im Bereich von Fahrbahnschwenkungen (z. B. Kurven oder Wendehammern) sind 5 Meter Fahrbahnbreite zu gewährleisten. Gebäudezugänge und Schaufenster sind freizuhalten.
  • Aufbauten (zum Beispiel Bühnen, Getränkewagen oder Buden) müssen zu angrenzenden Gebäuden einen Mindestabstand von 3 Metern einhalten.
  • Beim Betreiben von Imbissständen darf pro Brennstelle nur eine angeschlossene Gasflasche sowie insgesamt eine Reserveflasche im Stand vorhanden sein. Es ist ein 6-kg-ABC-Feuerlöscher oder ein 6-Liter-Schaumlöscher bereitzuhalten (die Überprüfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen). Gemäß der BGR 111 für Küchen sind zusätzlich zur Grundausstattung mit Feuerlöschern, sofern Speiseöle oder Speisefette zu Frittierzwecken erhitzt werden, Fettbrandlöscher mit nachgewiesener Eignung vorzuhalten.
  • Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist sicherzustellen, dass in den Ständen und Buden über Nacht keine brennbaren Materialien, wie zum Beispiel leere Kisten oder Pappschachteln, gelagert werden.

4.5 Ich benötige Strom, Trinkwasser - was ist zu beachten? 

Die Bereitstellung von Strom oder Trinkwasser liegt in der Verantwortung des Veranstalters bzw. der Veranstalterin. Hierfür kann eine geeignete Fachfirma beauftragt werden.

Bei der Versorgung mit Trinkwasser sind zusätzlich die geltenden Trinkwasservorschriften einzuhalten.

Weitere Informationen sowie die Trinkwasserverordnung finden Sie hier: 
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt-Nachhaltigkeit/Wasser-Abwasser/Trinkwasser/Materialien-zur-Trinkwasserverordnung

4.6 Muss ich für meine Veranstaltung eine Verkehrslenkung (z. B. Straßensperrungen oder Umleitungen) einplanen und mit der zuständigen Behörde abstimmen?

Eine Verkehrslenkung ist immer dann erforderlich, wenn die Veranstaltung den Straßenverkehr mehr als üblich beeinträchtigt (z. B. bei Straßensperrungen, Umleitungen oder Halteverboten). Zu beachten sind dabei auch die Anlieger*innen der Veranstaltungsfläche. Den Anlieger*innen ist jederzeit eine freie Zu- und Abfahrt zu ihren Grundstücken und Garagen zu ermöglichen. Dies kann zum Beispiel durch einen Ordnungsdienst oder Durchfahrtsscheine gewährleistet werden.

Ein Verkehrskonzept ist von dem Veranstalter bzw. der Veranstalterin vorzulegen und wird anschließend mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

Die Gebühren für die verkehrsbehördliche Anordnung sowie die Kosten für Verkehrszeichen, Absperrmaterial und deren Aufbau sowie für eventuell notwendiges Sicherheitspersonal trägt der Veranstalter*in.

4.7 Benötige ich bestimmte Versicherungen für meine Veranstaltung?

Grundsätzlich empfiehlt es sich, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem hohen Gefahrenpotenzial ist eine solche Versicherung Teil der Voraussetzungen für eine Genehmigung. Zusätzlich gibt es weitere Versicherungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel Ausfallversicherungen, Elektronik- und Equipmentversicherungen oder Unfallversicherungen für Mitwirkende.


V. NUTZUNG ÖFFENTLICHER FLÄCHEN

 

Mit einer genehmigten Veranstaltung im öffentlichen Raum, einer sogenannten Sondernutzung, übernimmt die genehmigungsempfangende Person die Verantwortung dafür, dass Dritten, Gästen und Verkehrsteilnehmer*innen kein Schaden entsteht. Dabei sind viele Aspekte rund um Anlieger*innen, Haftungsfragen, Verkehrssicherungspflichten, Schäden, Platzübergabe sowie eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung zu klären.

Anlieger*innen
Anlieger*innen der Veranstaltungsfläche ist jederzeit eine freie Zu- und Abfahrt zu ihren Grundstücken und Garagen zu ermöglichen. Dies kann zum Beispiel durch Ordnungskräfte oder Durchfahrtsscheine gewährleistet werden.

Der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover berät Sie gerne bei der Entwicklung eines entsprechenden Verkehrskonzepts.

Schäden, Platzübergabe, Veranstaltungshaftpflichtversicherung, Haftung
Grundsätzlich geht die Landeshauptstadt Hannover davon aus, dass Veranstalter*innen alles in ihrer Macht Stehende tun, um Schäden zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Schäden, haftet der/die Veranstalter*in gegenüber der Landeshauptstadt Hannover. Liegen Schäden an der Veranstaltungsfläche (nur öffentlicher Straßenraum oder Liegenschaften der Landeshauptstadt Hannover) bereits vor Beginn des Aufbaus vor, bitten wir Sie, diese fotografisch zu dokumentieren und Kontakt mit uns aufzunehmen.

Grundsätzlich empfiehlt der Veranstaltungsservice der Landeshauptstadt Hannover, eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Bei Großveranstaltungen oder Veranstaltungen mit einem hohen Gefahrenpotenzial ist eine solche Versicherung Teil der Voraussetzungen für eine Genehmigung.

Nutzung öffentlicher Grün- oder Parkflächen
In der Stadt Hannover benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung, sobald Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Grünfläche durchführen möchten, also den öffentlichen Raum über die übliche Freizeitnutzung hinaus in Anspruch nehmen (z. B. für ein Fest, ein Sportevent, ein Konzert oder ein Straßen- bzw. Vereinsfest).

Das bedeutet: Sobald Sie über ein bloßes „Picknick unter Freunden“ hinausgehen – etwa mit Bühne, Ständen, Lautsprecheranlage, Werbung, einer größeren Zahl an Teilnehmenden oder wenn Flächen abgesperrt werden sollen – ist eine vorherige Erlaubnis bzw. Sondernutzungserlaubnis der Landeshauptstadt Hannover erforderlich.

Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Grün- oder Parkfläche durchführen möchten, wenden Sie sich für Fragen zu Anträgen und Genehmigungen per E-Mail an: 67.3.Flaechennutzung@hannover-stadt.de an den Fachbereich Umwelt und Stadtgrün.

Weitere Informationen sowie die Online-Beantragung finden Sie hier:
https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Verwaltungen-Kommunen/Die-Verwaltung-der-Landeshauptstadt-Hannover/Dezernate-und-Fachbereiche-der-LHH/Wirtschaft-und-Umwelt/Fachbereich-Umwelt-und-Stadtgr%C3%BCn/Formelle-Beantragung-von-Veranstaltungen-in-Hannovers-Parkanlagen-und-auf-%C3%B6ffentlichen-Gr%C3%BCnfl%C3%A4chen

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