Region Hannover
Fachausschüsse
Sie bereiten die politischen Entscheidungen vor - die Fachausschüsse der Region. Ihre Aufgabenbereiche, Mitglieder und Termine
Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA)
Im Ausschuss für Abfallwirtschaft sitzen 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner.
Das Gremium berät über sämtliche Belange, die die Abfallentsorgung in der Region Hannover und die Angelegenheiten des Abfallwirtschaftsbetriebes ‚aha‘ betreffen.
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK)
15 stimmberechtigte Mitglieder, fünf Mitglieder mit einem Grundmandat (ohne Stimmrecht) und sechs sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner bilden den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.
Die Gremienmitglieder beraten in ihren Sitzungen über Themen des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft sowie des Bodenschutzes und Abfallrechts. Des Weiteren befassen sie sich mit der Anlagenüberwachung im Hinblick auf den Immissionsschutz, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen.
Der Naturpark Steinhuder Meer gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses, der auch an sonstigen umweltrelevanten Planungen beteiligt wird. Außerdem beraten die Mitglieder über Klimaschutzthemen.
Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung (AWB)
Dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandaten sowie sechs sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an.
Das Gremium prüft und berät alle entscheidungsrelevanten Themen, Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung in der Region Hannover, bevor sie der Regionsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Konkret geht es sich dabei um folgende Kernbereiche: die Haushaltpläne und damit die grundsätzliche Rahmensetzungen und Ausrichtung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Grundstücksangelegenheiten, Maßnahmen zur Bestandsentwicklung, Projekte der Beschäftigungsförderung, Standortmarketingmaßnahmen, Standortanalysen und Entwicklungsstudien, u. a. zu Wirtschaftsraum, Arbeitsmarkt, Gewerbeflächenentwicklung und einzelnen Branchen, Unterstützung von Infrastrukturprojekten und kommunalen Entwicklungsmaßnahmen.
Darüber hinaus ist die inhaltliche Aufstellung und Ausrichtung der operativ im Feld der Wirtschaftsförderung tätigen Beteiligungsgesellschaften über die Beratung der Wirtschaftspläne Teil der Arbeit des Ausschusses. Zusätzlich berät der Ausschuss über die Entwicklung von Gewerbeflächen und damit in Zusammenhang stehenden Grundstücksangelegenheiten.
In der aktuellen V. Wahlperiode sind die Inhalte des ehemaligen Ausschusses für das Programm gegen Jugendarbeitslosigkeit (APJ) in diesen Ausschuss überführt worden, so dass die Maßnahmen in diesem Gremium beraten werden.
Ausschuss für Feuerschutz, Rettungswesen und allgemeine Ordnungsangelegenheiten (FRO)
Der Ausschuss für Feuerschutz, Rettungswesen und allgemeine Ordnungsangelegenheiten setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, vier Mitgliedern mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen.
Beraten werden hier sämtliche regionsrelevanten Themen der Öffentlichen Sicherheit, insbesondere des Feuerschutzes, der Förderung des Katastrophenschutzes und des Rettungswesens inklusive Krankentransporten.
Darüber hinaus ist das Gremium für allgemeine und besondere Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsangelegenheiten im eigenen Wirkungskreis zuständig.
Jugendhilfeausschuss (JHA)
Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern (neun davon Abgeordnete aus der Regionsversammlung, sechs Mitglieder auf Vorschlag der Regionsversammlung), vier Mitgliedern mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) und 13 beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht, die von den verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe entsandt werden. Das Gremium befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
- der Jugendhilfeplanung und
- der Förderung der freien Jugendhilfe
Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Regionsversammlung bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und der von ihr gefassten Beschlüsse.
Rechtsgrundlagen:
§ 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII )
§§ 2 bis 7 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (Nds. AG KJHG)
Ausschuss für innere Organisationsangelegenheiten, Finanzen und Gleichstellung (OFG)
Der Ausschuss für innere Organisationsangelegenheiten, Finanzen und Gleichstellung ist in der V. Wahlperiode aus dem ehemaligen Ausschuss für Verwaltungsreform, Finanzen, Personal und Organisation (VFP) und dem ehemaligen Ausschuss für Gleichstellung, Frauenförderung und Integration (AfG) zusammengeführt worden und hat deren Inhalte übernommen. Er besteht aus 15 stimmberechtigten und vier Mitgliedern mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachverständigen Einwohnerinnen.
Der Ausschuss berät über sämtliche finanziellen Belange der Region, unter anderem den Haushalts- und Stellenplan, und ist für personelle Entscheidungen bei Beamten des gehobenen und höheren Dienstes sowie für Beschäftigte in Leitungs- und Führungspositionen zuständig. Zudem begleitet er den seit 2009 laufenden Verwaltungsreformprozess innerhalb der Dienststellen der Region Hannover. Weitere Themen sind Fragen zur Personal- und Organisationsentwicklung, Gebäude und Bauprojekte, IT-Angelegenheiten und Digitalisierung innerhalb der Regionsverwaltung.
Das Gremium berät die Regionsverwaltung zu frauen- und gleichstellungsspezifischen Aspekten der Aufgaben der Region Hannover und zu Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Ein Schwerpunkt ist zudem die Förderung von Einrichtungen und Beratungsstellen gegen Gewalt und für Frauen und Männer. Der Ausschuss berät außerdem über Förderzuschüsse aus dem Fonds "Miteinander gemeinsam für Integration". Dieser unterstützt Projekte, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund dienen.
Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten (RNME)
Der Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und vier Mitgliedern mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammen.
Hier wird das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) beschlossen und weitere regionalplanerisch relevante Themen wie z. B. die Siedlungsentwicklung, die Steuerung des großflächigen Einzelhandels oder das regionale Logistikflächenkonzept erörtert. Ferner beschließen die Mitglieder das Regionale Naherholungskonzept, das räumliche und inhaltliche Gestaltungsschwerpunkte festlegt und die daraus resultierenden Maßnahmen zum Ausbau und zur Erhaltung regional bedeutsamer Naherholungseinrichtungen.
Außerdem ist der Ausschuss für die Belange der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg, das Netzwerk "Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover" sowie alle für regionsrelevanten Europaangelegenheiten zuständig.
Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport (SKS)
Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport zählt gemäß den Vorgaben von § 110 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) sowie § 73 NKomVG (Nds. Kommunalverfassungsgesetz) 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner. In Angelegenheiten nach Maßgaben des Nds. Schulgesetzes oder in solchen, die die berufsbildenden Schulen betreffen, gehören dem Ausschuss weitere stimmberechtigte Mitglieder an.
Sie beraten über sämtliche Themen, die im Zusammenhang mit den Schulen in der Trägerschaft der Region auftreten. Hierzu gehören Berufsbildende Schulen, Förderschulen, das Hannover-Kolleg und das Abendgymnasium. Ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses gehören Fragen, die die drei regionseigenen Schullandheime, das Medienzentrum der Region Hannover, die Schülerbeförderung sowie die Förderung des Zweckverbands der Volkshochschulen Hannover-Land betreffen.
Darüber hinaus ist das Gremium für Bafög-Fördermittel zuständig, die Ausbildungen in Teilen des Auslands unterstützen. Auch Projekte, die der Kultur- und Heimatpflege dienen sowie die Förderung des Sports gehören zu den Themen, über die der Ausschuss in seinen Sitzungen zu beraten hat.
Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe (SWGT)
15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sitzen im Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen, Gesundheit und Teilhabe der Region.
Das Gremium ist zuständig für die Belange regionseigener sozialer Einrichtungen, außerdem berät es über die Förderung fremder sozialer Einrichtungen und Institutionen sowie der freien Wohlfahrtsverbände. Darüber hinaus kümmern sich die Ausschussmitglieder um spezielle Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des SGB XII, wie die Verlagerung regionseigener Aufgaben auf Städte und Gemeinden der Region Hannover, und ausgewählte Angelegenheiten des JobCenters Region Hannover.
Ebenfalls zur Zuständigkeit des Ausschusses gehören Themen aus dem Bereich der sozialen Wohnungsbauförderung sowie des Fachbereichs Gesundheit der Region. Es werden Beratungsstellen für Suchtkranke gefördert und die Aufnahme, Unterbringung und Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Region besprochen.
Der Ausschuss hat in der V. Wahlperiode seinen Namen angepasst, um auch den vielen Themen rund um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Weitere Stichworte sind: Bildungs- und Teilhabepaket, Senioren-und Pflegestützpunkte, Sozialtarif, Barrierefreiheit
Verkehrsausschuss (VkA)
Themen aus dem Bereich Verkehr werden von 15 stimmberechtigten Mitgliedern, sechs Abgeordneten mit Grundmandat ohne Stimmrecht und sechs sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern des Verkehrsausschusses beraten.
Zum Aufgabengebiet dieses Gremiums gehören nicht nur Planung, Finanzierung und Realisierung des öffentlichen und des Schienenpersonennahverkehrs (ÖPNV/SPNV), sondern auch Planung, Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen. Der Verkehrsausschuss berät sowohl über Fragen der Verkehrsinfrastruktur, wie z. B. Bauvorhaben in den Bereichen Stadtbahn und Park + Ride/Bike + Ride als auch über grundsätzliche Fragen des Verkehrsangebots, z. B. Fahrplanmaßnahmen und Qualitätsvorgaben.
Die Aufstellung des als Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr geltenden Nahverkehrsplans und die Verkehrsentwicklungsplanung sowie Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.