Region Hannover

Fachausschüsse

Sie bereiten die politischen Entscheidungen vor - die Fachausschüsse der Region. Ihre Aufgabenbereiche, Mitglieder und Termine

Ausschuss für Abfallwirtschaft (AfA)

Im Ausschuss für Abfallwirtschaft sitzen 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundige Einwohner*innen.

Das Gremium berät über sämtliche Belange, die die Abfallentsorgung in der Region Hannover und die Angelegenheiten des Abfallwirtschaftsbetriebes ‚aha‘ betreffen.

Ausschuss für Gleichstellung, Integration, Antidiskriminierung und Diversität (GIDA)

Dem Ausschuss für Gleichstellung, Integration, Antidiskriminierung und Diversität gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) sowie vier sachkundige Einwohner*innen an.

Dabei berät der Ausschuss die Verwaltung zu frauen- und gleichstellungsspezifischen Aspekten der Aufgaben der Region Hannover. Hierzu zählt neben der Antidiskriminierungsarbeit auch die Beratung zu Maßnahmen und Förderung der Einrichtungen und Beratungsstellen gegen Gewalt sowie der Einrichtungen und Beratungsstellen für Frauen, Mädchen, Männer, LSBTIQ*-Personen und Menschen mit Migrationshistorie. Außerdem zählt hierzu die Steigerung der Partizipation und Repräsentanz von Frauen, LSBTIQ*-Personen, BIPoC und Menschen mit Migrationshistorie.

Der Ausschuss berät auch über Förderzuschüsse aus dem Regionsfonds für Vielfalt und Teilhabe. Dieser unterstützt Projekte, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund dienen. Weiterhin befasst sich der Ausschuss mit der Ermöglichung und dem Erhalt der eigenständigen Existenzsicherung, unter anderem durch das Aufbrechen von geschlechterstereotypischen Berufswahlverhalten oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Zudem zählt das Beraten über Wege ins Bleiberecht und die Umsetzung des Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts zu den Aufgaben des Ausschusses.

Die Regionsversammlung hat die Bildung des Ausschusses mit Wirkung zum 17.08.2023 beschlossen. Zeitgleich ist der bisherige Ausschuss für innere Organisationsangelegenheiten, Finanzen und Gleichstellung aufgelöst worden.

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz (AUK)

15 stimmberechtigte Mitglieder, fünf Mitglieder mit einem Grundmandat (ohne Stimmrecht) und sechs sachkundige Einwohner*innen bilden den Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz.

Die Gremienmitglieder beraten in ihren Sitzungen über Themen des Naturschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft sowie des Bodenschutzes und Abfallrechts. Des Weiteren befassen sie sich mit der Anlagenüberwachung im Hinblick auf den Immissionsschutz, den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen.

Der Naturpark Steinhuder Meer gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses, der auch an sonstigen umweltrelevanten Planungen beteiligt wird. Außerdem beraten die Mitglieder über Klimaschutzthemen.

Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung (AWB)

Dem Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigung gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandat sowie sechs sachkundige Einwohner*innen an.

Das Gremium prüft und berät alle entscheidungsrelevanten Themen, Projekte und Maßnahmen zur Entwicklung und Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung in der Region Hannover, bevor sie der Regionsversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Konkret geht es sich dabei um folgende Kernbereiche: die Haushaltpläne und damit die grundsätzliche Rahmensetzungen und Ausrichtung von Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Grundstücksangelegenheiten, Maßnahmen zur Bestandsentwicklung, Projekte der Beschäftigungsförderung, Standortmarketingmaßnahmen, Standortanalysen und Entwicklungsstudien, u. a. zu Wirtschaftsraum, Arbeitsmarkt, Gewerbeflächenentwicklung und einzelnen Branchen, Unterstützung von Infrastrukturprojekten und kommunalen Entwicklungsmaßnahmen.

Darüber hinaus ist die inhaltliche Aufstellung und Ausrichtung der operativ im Feld der Wirtschaftsförderung tätigen Beteiligungsgesellschaften über die Beratung der Wirtschaftspläne Teil der Arbeit des Ausschusses. Zusätzlich berät der Ausschuss über die Entwicklung von Gewerbeflächen und damit in Zusammenhang stehenden Grundstücksangelegenheiten.

In der aktuellen V. Wahlperiode sind die Inhalte des ehemaligen Ausschusses für das Programm gegen Jugendarbeitslosigkeit (APJ) in diesen Ausschuss überführt worden, so dass die Maßnahmen in diesem Gremium beraten werden.

Ausschuss für Feuerschutz, Rettungswesen und allgemeine Ordnungs­angelegenheiten (FRO)

Der Ausschuss für Feuerschutz, Rettungswesen und allgemeine Ordnungsangelegenheiten setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, vier Mitgliedern mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundigen Einwohner*innen zusammen.

Beraten werden hier sämtliche regionsrelevanten Themen der Öffentlichen Sicherheit, insbesondere des Feuerschutzes, der Förderung des Katastrophenschutzes und des Rettungswesens inklusive Krankentransporten.

Darüber hinaus ist das Gremium für allgemeine und besondere Ordnungs- und Gewerbeaufsichtsangelegenheiten im eigenen Wirkungskreis zuständig.

Gesundheitsausschuss (GA)

Dem Gesundheitsausschuss gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an.

Der Ausschuss berät über die öffentliche Gesundheitspflege sowie über Angelegenheiten des Klinikum Region Hannover GmbH.

Weiterhin begleitet der Gesundheitsausschuss die Umsetzung der Medizinstrategie 2030. Hierfür schärft er bereits erarbeitete Profile der Standorte des Klinikum Region Hannover GmbH, konkretisiert beschlossene Investitionsmittel für die Standorte Lehrte und Laatzen, stellt Überlegungen für weitere Investitionsbedarfe an und er begleitet die Nachnutzung von möglichen Leerständen.

Zudem begleitet das Gremium weitere Projekte zur sektorenübergreifenden Versorgung in der Region Hannover sowie zur Erhöhung der Anzahl von Ausbildungsplätzen für Gesundheitsfachberufe im Klinikum Region Hannover GmbH.

Im Gesundheitsausschuss wird regelmäßig über die Versorgungssicherheit in der ambulanten und stationären Notfallversorgung in der Region Hannover berichtet.
Außerdem erarbeitet der Gesundheitsausschuss Vorschläge zur Verbesserung der Notfallversorgung.

Die Regionsversammlung hat die Bildung dieses Ausschusses mit Wirkung zum 01.10.2023 beschlossen.

Jugendhilfeausschuss (JHA)

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern (neun davon Abgeordnete aus der Regionsversammlung, sechs Mitglieder auf Vorschlag der Regionsversammlung), vier Mitgliedern mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) und 13 beratenden Mitgliedern ohne Stimmrecht, die von den verschiedenen Trägern der freien Jugendhilfe entsandt werden. Das Gremium befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

  • der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe,
  • der Jugendhilfeplanung und
  • der Förderung der freien Jugendhilfe

Der Jugendhilfeausschuss hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der von der Regionsversammlung bereitgestellten Mittel, der von ihr erlassenen Satzung und  der von ihr gefassten Beschlüsse.

Rechtsgrundlagen:
§ 71 des Achten Buches Sozialgesetzbuch –Kinder- und Jugendhilfe- (SGB VIII )
§§ 2 bis 7 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (Nds. AG KJHG)

Ausschuss für Organisation, Personal, Finanzen und Digitalisierung (OPFD)

Dem Ausschuss für Organisation, Personal, Finanzen und Digitalisierung gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder sowie vier Mitglieder mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) an.

Der Ausschuss begleitet den Verwaltungsreformprozess innerhalb der Regionsverwaltung und bereitet den Haushalts- und Stellenplan vor. Außerdem bereitet er die Entgegennahme des Jahresabschlusses und der Entscheidung über die Entlastung vor. Er berät über Angelegenheiten gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 7, 14 und 15 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); ausgenommen sind Kredite sowie Liegenschaftsangelegenheiten.

Zudem behandelt das Gremium Personalangelegenheiten, soweit sie nicht auf den*die Regionspräsident*in delegiert wurden, sowie über die Personal- und Organisationsentwicklung der Regionsverwaltung.

Darüber hinaus fallen die Themen demografischer Wandel, Bauprojekte und Regionsgebäude, IT-Angelegenheiten sowie die Digitalisierung in den Aufgabenbereich des Gremiums.

Die Regionsversammlung hat die Bildung dieses Ausschusses mit Wirkung zum 17.08.2023 beschlossen. Zeitgleich ist der bisherige Ausschuss für innere Organisationsangelegenheiten, Finanzen und Gleichstellung aufgelöst worden.

Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten (RNME)

Der Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten setzt sich aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern und vier Mitgliedern mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundigen Einwohner*innen zusammen.

Hier wird das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) beschlossen und weitere regionalplanerisch relevante Themen wie z. B. die Siedlungsentwicklung, die Steuerung des großflächigen Einzelhandels oder das regionale Logistikflächenkonzept erörtert. Ferner beschließen die Mitglieder das Regionale Naherholungskonzept, das räumliche und inhaltliche Gestaltungsschwerpunkte festlegt und die daraus resultierenden Maßnahmen zum Ausbau und zur Erhaltung regional bedeutsamer Naherholungseinrichtungen.

Außerdem ist der Ausschuss für die Belange der Metropolregion Hannover-Braunschweig-Göttingen-Wolfsburg, das Netzwerk "Erweiterter Wirtschaftsraum Hannover" sowie alle für regionsrelevanten Europaangelegenheiten zuständig.

Darüber hinaus berät das Gremium auch über baurechtliche Angelegenheiten.

Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport (SKS)

Der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport zählt gemäß den Vorgaben von § 110 des Nds. Schulgesetzes (NSchG) sowie § 73 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandat (ohne Stimmrecht) sowie sechs sachkundige Einwohner*innen. In Angelegenheiten nach Maßgaben des NSchG oder in solchen, die die berufsbildenden Schulen betreffen, gehören dem Ausschuss weitere stimmberechtigte Mitglieder an.

Sie beraten über sämtliche Themen, die im Zusammenhang mit den Schulen in der Trägerschaft der Region auftreten. Hierzu gehören Berufsbildende Schulen, Förderschulen, das Hannover-Kolleg und das Abendgymnasium. Ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses gehören Fragen, die die drei regionseigenen Schullandheime, das Medienzentrum der Region Hannover, die Schülerbeförderung sowie die Förderung des Zweckverbands der Volkshochschulen Hannover-Land betreffen.

Darüber hinaus ist das Gremium für BAföG-Fördermittel zuständig, die Ausbildungen in Teilen des Auslands unterstützen. Auch Projekte, die der Kultur- und Heimatpflege dienen sowie die Förderung des Sports gehören zu den Themen, über die der Ausschuss in seinen Sitzungen zu beraten hat.

Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Teilhabe (SWT)

Dem Ausschuss für Soziales, Wohnungswesen und Teilhabe gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder, vier Mitglieder mit Grundmandaten (ohne Stimmrecht) sowie vier sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner an. 

Das Gremium ist zuständig für die Belange regionseigener sozialer Einrichtungen, außerdem berät es über die Förderung fremder sozialer Einrichtungen und Institutionen sowie der freien Wohlfahrtsverbände. Darüber hinaus kümmern sich die Ausschussmitglieder um spezielle Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des SGB XII, wie die Verlagerung regionseigener Aufgaben auf Städte und Gemeinden der Region Hannover. Außerdem kümmern sie sich um spezielle Themen aus dem Zuständigkeitsbereich des SGB II, wie ausgewählte Angelegenheiten des Jobcenters Region Hannover. Ebenfalls zur Zuständigkeit des Ausschusses gehören Themen aus dem Bereich der sozialen Wohnungsbauförderung. Es werden Beratungsstellen für Suchtkranke gefördert und die Aufnahme, Unterbringung und Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylsuchenden in der Region besprochen. 

Der Ausschuss hat in der V. Wahlperiode seinen Namen angepasst, um auch den vielen Themen rund um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Weitere Stichworte sind: Bildungs- und Teilhabepaket, Senioren- und Pflegestützpunkte, Sozialtarif, Barrierefreiheit.  

Zudem wurde der bisherige Schwerpunkt „Gesundheit“ ausgegliedert und die Regionsversammlung hat die Bildung eines separaten Gesundheitsausschusses mit Wirkung zum 01.10.2023 beschlossen.

Verkehrsausschuss (VkA)

Themen aus dem Bereich Verkehr werden von 15 stimmberechtigten Mitgliedern, sechs Abgeordneten mit Grundmandat ohne Stimmrecht und sechs sachkundigen Einwohner*innen des Verkehrsausschusses beraten.

Zum Aufgabengebiet dieses Gremiums  gehören nicht nur Planung, Finanzierung und Realisierung des öffentlichen und des Schienenpersonennahverkehrs (ÖPNV/SPNV), sondern auch Planung, Bau und Unterhaltung der Kreisstraßen. Der Verkehrsausschuss berät sowohl über Fragen der Verkehrsinfrastruktur, wie z. B. Bauvorhaben in den Bereichen Stadtbahn und Park + Ride/Bike + Ride als auch über grundsätzliche Fragen des Verkehrsangebots, z. B. Fahrplanmaßnahmen und Qualitätsvorgaben.

Die Aufstellung des als Grundlage für den öffentlichen Nahverkehr geltenden Nahverkehrsplans und die Verkehrsentwicklungsplanung sowie Angelegenheiten der Beteiligungsgesellschaften stehen ebenfalls auf der Tagesordnung.