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Wo kann ich wählen gehen?

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Thema Wahl∙lokale.
Jede Stadt oder Gemeinde hat verschiedene Wahl∙lokale.
Und nicht alle Menschen können in dasselbe Wahl∙lokal gehen.
Sie müssen also einige Dinge beachten.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Wann kann ich zu meinem Wahl∙lokal gehen?

In die Wahl∙lokale in Stadt und Region können Sie am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr gehen.

Wie finde ich mein Wahl∙lokal?

Sie dürfen wählen?

Dann bekommen Sie noch vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.

        Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
        Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
        Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
        Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
        Und die Uhrzeit.

Auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung steht auch eine Adresse.

Diese Adresse ist von einem Ort.

Dieser Ort kann zum Beispiel eine Schule sein.

Dieser Ort ist dann Ihr Wahl∙lokal.

Zu diesem Ort müssen Sie dann am 13. September 2026 gehen.

Und an diesem Ort können Sie wählen.

Ich habe meine Wahl∙benachrichtigung verloren. Was kann ich tun?

Vielleicht können Sie Ihre Wahl∙benachrichtigung nicht mehr finden.

Und Sie möchten wissen:

        Wie ist die Adresse von meinem Wahl∙lokal?

Dann bekommen Sie im Internet weitere Informationen.

Den Internet∙link finden Sie Mitte August 2026 auf dieser Seite.

Was muss ich beim Wählen im Wahl∙lokal beachten?

Sie möchten am 13. September 2026 in ein Wahl∙lokal wählen gehen?

Dann beachten Sie diese Dinge:

  • Bringen Sie unbedingt Ihre Wahl∙benachrichtigung mit.
    Und Ihren Ausweis.
    Oder Ihre Reise∙pass.
    Beachten Sie:
    Sie können auch ohne Wahl∙benachrichtigung wählen.
    Aber Sie müssen Ihren Ausweis zeigen.
    Oder Ihren Reise∙pass.
  • Sie sind vielleicht plötzlich krank.
    Aber Sie möchten trotzdem wählen?
    Dann können Sie das tun.
    Dann kann Ihnen eine andere Person die Wahl∙unterlagen bringen.
    Dafür braucht diese Person aber eine Vollmacht.
    Sie möchten einem Menschen eine Vollmacht geben?
    Dann müssen Sie einen Brief schreiben.
    Und in diesen Brief müssen Sie schreiben: Dieser Mensch darf die Wahl∙unterlagen für mich abholen.
  • Sie möchten weitere Informationen zur Brief·wahl? 
    Dann finden Sie die Informationen unten auf dieser Seite bei: Weitere Informationen in Leichter Sprache

Weitere Informationen in Leichter Sprache

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