Bei den Kommunal∙wahlen gehen Sie an einen bestimmten Ort wählen.
Dieser Ort ist ein Wahl·lokal.
Ein Wahl·lokal ist ein öffentliches Gebäude.
Zum Beispiel eine Schule.
Oder ein Rathaus.
Und das Wahl·lokal ist meistens in der Nähe von Ihrem Zuhause.
Das Wahl∙lokal finden Sie auf Ihrer Wahl·benachrichtigung.
Eine Wahl∙benachrichtigung ist ein Brief.
In diesem Brief steht der Ort von der Wahl.
Und das Datum von der Wahl.
Diesen Brief bekommen nur wahl∙berechtigte Menschen.
In dem Wahl·lokal gibt es einen Wahl·vorstand.
Der Wahl·vorstand ist eine Gruppe von Menschen.
Der Wahl·vorstand hat viele Mitglieder.
Zum Wahl·vorstand gehören diese Menschen:
- Der Wahl·vorsteher.
- Der Schrift∙führer.
- Und die anderen Mitglieder vom Wahl∙vorstand.
Das sind die Aufgaben von einem Wahl∙vorstand:
- Die Wahl∙benachrichtigung von den Wählern prüfen.
Oder die Personal·ausweise von den Wählern prüfen. - Die Stimm·zettel verteilen.
- Den Zutritt von den Wählern in den Wahl∙raum organisieren.
Und auch zu der Wahl∙kabine. - Die Stimmen nach der Schließung von dem Wahl∙lokal zählen.
- Und die Stimmen von der Brief∙wahl zählen.
Der Wahl·vorsteher hat viele Aufgaben.
Das macht ein Wahl·vorsteher:
- Die Wahl·unterlagen annehmen.
- Einen stell∙vertretenden Schrift∙führer wählen.
- Die Arbeits·zeiten von den Mitgliedern planen.
- Den Wahl·vorstand leiten.
- Die Wahl eröffnen.
Und beenden. - Und Entscheidungen vom Wahl·vorstand öffentlich machen.
Ein anderes Mitglied vom Wahl∙vorstand ist der Schrift·führer.
Der Schrift·führer hat verschiedene Aufgaben.
Der Schrift·führer schreibt verschiedene Dinge auf.
Eine Person hat gewählt?
Dann schreibt der Schrift·führer das auf.
Dann kann die Person nicht noch einmal wählen.
Der Schrift·führer muss auch die Wahl∙niederschrift ausfüllen.
Eine Wahl∙niederschrift ist ein wichtiges Dokument.
Dieses Dokument muss der Schrift∙führer auch unterschreiben.
Der Schrift·führer übergibt die Wahl·niederschrift dann an das Wahl·amt.
Vor der Wahl bekommen die Wahl∙vorsteher und die Schrift∙führer Informationen zu ihren Aufgaben.
Und zum Ablauf bei der Wahl.
Diese Personen bekommen eine Online-Schulung.
Die Online-Schulung ist eine Veranstaltung über das Internet.
Bei dieser Schulung erklärt ein Mitarbeiter wichtige Dinge über die Aufgaben als Wahl∙helfer.
Später können auch alle anderen Wahl∙helfer diese Schulung als Video anschauen.
In jedem Wahl∙vorstand gibt es Mitglieder mit viel Wissen über die Wahlen.
Diese Mitglieder haben schon bei einigen Wahlen geholfen.
Diese Mitglieder können Sie dann Dinge fragen.
Wichtig:
Als Wahl∙helfer sind Sie nicht alleine.
Sie bekommen immer Unterstützung.
Am Wahl∙tag muss der Wahl∙vorstand um 7:30 Uhr zusammen∙kommen.
Dann beginnen die Arbeiten für die Wahl.
Dann können Sie mit den anderen Menschen entscheiden:
Wer bleibt am Wahl∙tag von 8 bis 13 Uhr im Wahl∙lokal?
Und wer bleibt am Wahl∙tag von 13 bis 18 Uhr im Wahl∙lokal?
Wichtig:
Ab 18 Uhr müssen wieder alle Wahl∙helfer im Wahl∙lokal sein.
Zum Beispiel:
Sie bleiben von 8 bis 13 Uhr.
Dann müssen Sie um 18 Uhr wieder zum Wahl∙lokal kommen.
Das Wahl∙amt bekommt das Wahl∙ergebnis?
Und Sie haben zusammen mit den anderen Personen das Wahl∙lokal wieder aufgeräumt?
Dann ist Ihre Arbeit im Wahl∙lokal zu Ende.
Und Sie können nach Hause gehen.
Sie helfen bei der Wahl?
Dann bekommen Sie vor der Wahl alle wichtigen Informationen zum Wahl∙tag.
Am Wahl∙tag bringt der Wahl∙vorsteher wichtige Unterlagen mit zum Wahl∙lokal.
Andere Wahl∙helfer müssen normalerweise keine weiteren Dinge mit∙bringen.
Beachten Sie:
Essen und Trinken müssen Sie selbst mitbringen.
Als Wahl∙helfer bekommen Sie für Ihre Hilfe beim Wahl∙tag Geld.
Für die Hilfe bekommen Sie bis zu 50 Euro.
Das Geld bekommen Sie ein paar Tage nach der Wahl per Überweisung auf Ihr Bank∙konto.
Überprüfen Sie deshalb Ihre Bank∙daten in den Unterlagen.
Sie haben die Brief∙wahl nicht gemacht?
Und Sie möchten am Wahl∙tag wählen?
Dann können Sie das am Wahl∙tag machen.
Sie arbeiten am Wahl∙tag im Wahl∙lokal von Ihrem Wohn∙ort?
Dann können Sie direkt dort wählen.
Ihr Wahl∙lokal ist an einem anderen Ort?
Dann gehen Sie am Wahl∙tag zu diesem Wahl∙lokal.