Leichte Sprache

Wo kann ich wählen gehen?

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zum Thema Wahl∙lokale.
Jede Stadt oder Gemeinde hat verschiedene Wahl∙lokale.
Und nicht alle Menschen können in dasselbe Wahl∙lokal gehen.
Sie müssen also einige Dinge beachten.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Wann kann ich zu meinem Wahl∙lokal gehen?

In die Wahl∙lokale in Stadt und Region können Sie am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr gehen.

Wie finde ich mein Wahl∙lokal?

Sie dürfen wählen?

Dann bekommen Sie noch vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.

        Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
        Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
        Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
        Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
        Und die Uhrzeit.

Auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung steht auch eine Adresse.

Diese Adresse ist von einem Ort.

Dieser Ort kann zum Beispiel eine Schule sein.

Dieser Ort ist dann Ihr Wahl∙lokal.

Zu diesem Ort müssen Sie dann am 13. September 2026 gehen.

Und an diesem Ort können Sie wählen.

Ihr Wahl∙lokal können Sie auch über das Internet finden.

Klicken Sie dafür auf diesen Internet∙link: Wahlraumsuche

Eine neue Seite öffnet sich.

Klicken Sie dann auf der neuen Seite auf das Feld: Wo ist mein Wahllokal?

Und füllen Sie die Felder aus.

Achtung:

Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.

Sie möchten Informationen zu einer bestimmten Straße in der Stadt Hannover?

Dann können Sie auf diese Weise den Wahl·bezirk heraus·finden.

        Ein Wahl·bezirk ist ein bestimmtes Gebiet in der Stadt.
        Die Stadt Hannover hat viele Wahl·bezirke.

Und so Ihren Wahl·raum finden.

Klicken Sie dafür auf diesen Internet·link: Straßenverzeichnis: Verzeichnis der Wahlräume

Dann können Sie die Datei herunter·laden.

Achtung:

Die Datei ist nicht in Leichter Sprache.

Ich habe meine Wahl∙benachrichtigung verloren. Was kann ich tun?

Vielleicht können Sie Ihre Wahl∙benachrichtigung nicht mehr finden.

Und Sie möchten wissen:

        Wie ist die Adresse von meinem Wahl∙lokal?

Dann bekommen Sie im Internet weitere Informationen.

Den Internet∙link finden Sie Mitte August 2026 auf dieser Seite.

Was muss ich beim Wählen im Wahl∙lokal beachten?

Sie möchten am 13. September 2026 in ein Wahl∙lokal wählen gehen?

Dann beachten Sie diese Dinge:

  • Bringen Sie unbedingt Ihre Wahl∙benachrichtigung mit.
    Und Ihren Ausweis.
    Oder Ihre Reise∙pass.
    Beachten Sie:
    Sie können auch ohne Wahl∙benachrichtigung wählen.
    Aber Sie müssen Ihren Ausweis zeigen.
    Oder Ihren Reise∙pass.
  • Sie sind vielleicht plötzlich krank.
    Aber Sie möchten trotzdem wählen?
    Dann können Sie das tun.
    Dann kann Ihnen eine andere Person die Wahl∙unterlagen bringen.
    Dafür braucht diese Person aber eine Vollmacht.
    Sie möchten einem Menschen eine Vollmacht geben?
    Dann müssen Sie einen Brief schreiben.
    Und in diesen Brief müssen Sie schreiben: Dieser Mensch darf die Wahl∙unterlagen für mich abholen.
  • Sie möchten weitere Informationen zur Brief·wahl? 
    Dann finden Sie die Informationen unten auf dieser Seite bei: Weitere Informationen in Leichter Sprache

Was muss ich sonst noch beachten?

Sie haben die Brief·wahl beantragt?

Und Sie haben Ihren Wahl·schein bekommen?

Dann müssen Sie für die Wahl am 13. September 2026 die Brief·wahl machen.

Und Sie können am 13. September 2026 mit Ihrem Wahl·schein nicht in einem Wahl∙lokal wählen gehen.

Vielleicht gibt es am 27. September eine Stich·wahl.

        Bei einer Stich·wahl hat bei den Kommunal∙wahlen vielleicht keine Person genug Stimmen bekommen.
        Dann muss es später noch eine Wahl geben.
        Diese Wahl heißt Stich·wahl.
        Dann müssen Sie noch einmal wählen.
        Und Sie müssen sich zwischen den 2 Personen entscheiden.

Nur bei einer Stich·wahl zwischen 2 Personen dürfen Sie mit Ihrem Wahl·schein in einem Wahl∙lokal wählen gehen.

Wichtig:

Sie machen die Brief·wahl?

Dann müssen Ihre Brief·wahl·unterlagen bis spätestens 13. September 2026 um 18 Uhr bei Ihrer Stadt sein.

Und bei einer Stich·wahl bis spätestens 27. September 2026 um 18 Uhr.

Weitere Informationen in Leichter Sprache

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