In die Wahl∙lokale in Stadt und Region können Sie am 13. September 2026 von 8 bis 18 Uhr gehen.
Sie dürfen wählen?
Dann bekommen Sie noch vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.
Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
Und die Uhrzeit.
Auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung steht auch eine Adresse.
Diese Adresse ist von einem Ort.
Dieser Ort kann zum Beispiel eine Schule sein.
Dieser Ort ist dann Ihr Wahl∙lokal.
Zu diesem Ort müssen Sie dann am 13. September 2026 gehen.
Und an diesem Ort können Sie wählen.
Vielleicht können Sie Ihre Wahl∙benachrichtigung nicht mehr finden.
Und Sie möchten wissen:
Wie ist die Adresse von meinem Wahl∙lokal?
Dann bekommen Sie im Internet weitere Informationen.
Den Internet∙link finden Sie Mitte August 2026 auf dieser Seite.
Sie möchten am 13. September 2026 in ein Wahl∙lokal wählen gehen?
Dann beachten Sie diese Dinge:
- Bringen Sie unbedingt Ihre Wahl∙benachrichtigung mit.
Und Ihren Ausweis.
Oder Ihre Reise∙pass.
Beachten Sie:
Sie können auch ohne Wahl∙benachrichtigung wählen.
Aber Sie müssen Ihren Ausweis zeigen.
Oder Ihren Reise∙pass. - Sie sind vielleicht plötzlich krank.
Aber Sie möchten trotzdem wählen?
Dann können Sie das tun.
Dann kann Ihnen eine andere Person die Wahl∙unterlagen bringen.
Dafür braucht diese Person aber eine Vollmacht.
Sie möchten einem Menschen eine Vollmacht geben?
Dann müssen Sie einen Brief schreiben.
Und in diesen Brief müssen Sie schreiben: Dieser Mensch darf die Wahl∙unterlagen für mich abholen. - Sie möchten weitere Informationen zur Brief·wahl?
Dann finden Sie die Informationen unten auf dieser Seite bei: Weitere Informationen in Leichter Sprache