Sie sind schwanger?
Und vielleicht kommt Ihr Baby bald.
Dann möchten Sie wissen:
Was muss ich beachten?
Zum Beispiel:
- Sie gehen zur Arbeit?
- Sie machen eine Ausbildung?
- Sie gehen zu Schule?
- Oder Sie machen ein Studium?
Dann können Sie während der Schwangerschaft einen besonderen Schutz bekommen.
Und auch nach der Geburt von Ihrem Baby können Sie einen besonderen Schutz bekommen.
Diesen Schutz können Sie bekommen:
- Eltern∙zeit.
- Mutter∙schutz.
- Und Kündigungs∙schutz.
Was ist Eltern∙zeit?
In der Eltern∙zeit kann die Mutter eine Pause von der Arbeit machen.
Oder der Vater kann in der Eltern∙zeit eine Pause von der Arbeit machen.
Nach der Pause können die Eltern wieder zur Arbeit zurück∙kommen.
Die Eltern∙zeit können Sie bis zu 3 Jahre bekommen.
Die Eltern∙zeit sollten Sie spätestens 7 Wochen vor Beginn von der Eltern∙zeit beantragen.
Das heißt:
Für die Eltern∙zeit müssen Sie ein Formular ausfüllen.
Beachten Sie:
In der Eltern∙zeit bekommen Sie kein Geld von Ihrem Arbeit∙geber.
Aber Sie können Eltern∙geld bekommen.
Den Antrag auf Eltern∙geld sollten Sie nach spätestens 3 Monaten nach der Geburt von Ihrem Baby abgeben.
Nur dann können Sie das Geld rechtzeitig bekommen.
Ihren Arbeit∙geber müssen Sie über die Eltern∙zeit informieren.
Diese Dinge muss Ihr Arbeit∙geber wissen:
- Das Datum von der Geburt von Ihrem Baby.
- Den Geburts∙namen von dem Baby.
- Und so lange möchten Sie Eltern∙zeit nehmen.
Die Geburts∙urkunde von Ihrem Baby müssen Sie dem Arbeit∙geber nach der Geburt zeigen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite.
Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Elternzeit
Oder klicken Sie auf diesen Internet∙link: Finanzielle Unterstützung
Achtung:
Die Seiten sind nicht in Leichter Sprache.
Was ist Mutter∙schutz?
Den Mutter∙schutz können Sie 6 Wochen vor der Geburt von Ihrem Baby nehmen.
Und 8 Wochen nach der Geburt von Ihrem Baby.
Das heißt:
6 Wochen vor der Geburt von Ihrem Baby müssen Sie nicht mehr arbeiten gehen.
Und bis zu 8 Wochen nach der Geburt von Ihrem Baby müssen Sie nicht arbeiten gehen.
Für diese Zeit bekommen Sie aber trotzdem Geld.
Dieses Geld heißt: Mutter∙schutz∙geld
Aber Sie müssen Ihrem Arbeit∙geber rechtzeitig von der Schwangerschaft erzählen.
Sie bekommen vielleicht Zwillinge?
Bei Zwillingen haben Sie 2 Babys im Bauch.
Oder Sie bekommen mehr Babys?
Dann müssen Sie bis zu 12 Wochen nach der Geburt von Ihren Babys nicht arbeiten gehen.
Für diese Zeit bekommen Sie aber trotzdem Geld.
Die Regeln für Mutter∙schutz sind auch für Schülerinnen.
Oder Studentinnen.
Und auch Frauen in der Ausbildung.
Für Schülerinnen kann es besondere Regeln geben.
Hinweis:
Sie haben ab der 13. Schwangerschafts∙woche eine Fehl∙geburt?
Fehl∙geburt heißt:
Ihr Baby stirbt im Bauch.
Auch dann können Sie Mutter∙schutz bekommen.
Für den Mutter∙schutz brauchen Sie eine Bescheinigung.
In der Bescheinigung muss stehen:
An diesem Datum ist die Geburt von Ihrem Baby.
Die Bescheinigung bekommen Sie von Ihrem Frauen∙arzt.
Oder von Ihrer Hebamme.
Eine Hebamme begleitet Sie während der Schwangerschaft.
Und kann bei der Geburt von Ihrem Baby dabei sein.
Oder die Hebamme unterstützt Sie nach der Geburt bei bestimmten Dingen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite.
Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Mutterschutz
Achtung:
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Was ist Kündigungs∙schutz?
Kündigung bedeutet:
Ein Arbeit∙geber beendet den Arbeits∙vertrag.
Sie können also bei dieser Arbeit nicht mehr arbeiten.
Eine Kündigung bekommen Sie meistens als Brief.
In dem Brief steht: Ab diesem Datum dürfen Sie hier nicht mehr arbeiten.
Kündigungs∙schutz bedeutet:
Als schwangere Frau dürfen Sie Ihren Arbeits∙platz nicht verlieren.
Der Arbeit∙geber darf Ihnen nicht kündigen.
Auch nach der Geburt von Ihrem Baby darf Ihnen der Arbeit∙geber nicht kündigen.
Der Kündigungs∙schutz beginnt am ersten Tag von der Schwangerschaft.
Den Kündigungs∙schutz haben Sie während der ganzen Schwangerschaft.
Und Sie haben den Kündigungs∙schutz bis 4 Monate nach der Geburt von Ihrem Baby.
Aber Sie müssen Ihrem Arbeit∙geber rechtzeitig von der Schwangerschaft erzählen.
Hinweis:
Sie haben ab der 13. Schwangerschafts∙woche eine Fehl∙geburt?
Fehl∙geburt heißt:
Ihr Baby stirbt im Bauch.
Auch dann haben Sie einen Kündigungs∙schutz bis 4 Monate nach der Fehl∙geburt.
Für den Kündigungs∙schutz brauchen Sie keine bestimmten Unterlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite.
Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Familienportal
Achtung:
Die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Was macht die Koordinierungs∙stelle Frau und Beruf?
Eine Koordinierungs∙stelle ist eine Gruppe von Menschen.
Die Koordinierungs∙stelle heißt: Frau und Beruf
Bei der Koordinierungs∙stelle können Sie viele Informationen rund um das Thema Beruf bekommen.
Und Sie können Beratungen bekommen.
Sie bekommen zum Beispiel Antworten auf die Frage:
Wie kann ich Beruf und Familie verbinden?
Sie haben vielleicht ein Baby bekommen.
Und Sie möchten bald wieder arbeiten gehen.
Aber Sie wissen nicht:
Wie kann ich das am besten machen?
Oder Sie möchten einen anderen Beruf machen.
Oder Sie suchen nach einer anderen Veränderung im Beruf.
Dann können Sie bei der Koordinierungs∙stelle Frau und Beruf eine Beratung bekommen.
Die Beratung können Sie persönlich machen.
Das heißt:
Sie machen einen Termin.
Und gehen zu der Adresse von der Koordinierungs∙stelle.
Oder Sie machen die Beratung über das Internet.
Das ist die Adresse von der Koordinierungs∙stelle Frau und Beruf:
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Das ist die Telefon∙nummer:
05 11 61 62 35 42
Und das ist die E-Mail-Adresse:
frauundberuf@region-hannover.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite.
Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Frau und Beruf
Achtung:
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Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Informationen zum Thema Studieren mit Familie bekommen Sie auf der Internet·seite.
Klicken Sie auf den Internet·link: Studieren mit Familie
Achtung:
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Weitere Informationen in Leichter Sprache