EU-Institutionen

Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vertritt die Interessen der organisierten Zivilgesellschaft

Luca Jahier

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss wurde 1957 eingerichtet und ist ein beratendes Gremium der Europäischen Union. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen sowie weiterer Interessenverbände zusammen. Gemeinsam bilden sie die „organisierte Zivilgesellschaft“.

Der EWSA steht dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission beratend zur Seite. Er erarbeitet Stellungnahmen zu EU-Legislativvorschlägen. Außerdem kann er zu weiteren Themen aus eigener Initiative oder auf Antrag eines EU-Organs Stellungnahmen abgeben.

Ein Ziel der Arbeit des Ausschusses ist es, eine Brücke zwischen der Union und ihren Bürgerinnen und Bürgern zu schlagen. Die Zivilgesellschaft soll zu einer stärkeren Beteiligung an der politischen Entscheidungsfindung in der EU ermutigt werden. Ein „strukturierter Dialog“ mit verschiedenen Interessengruppen wird angestrebt. Außerdem stärkt der EWSA die Rolle der Zivilgesellschaft in Drittstaaten und unterstützt die Schaffung beratender Strukturen.
Dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gehören z. Zt. 326 Mitglieder aus allen EU-Mitgliedstaaten an. Dabei richtet sich die Zahl der Mitglieder pro Land nach der jeweiligen Bevölkerungsstärke. Die Mandatsperiode erstreckt sich auf fünf Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Die aktuelle Mandatsperiode begann im Oktober 2015 und endet im September 2020.

Die Mitglieder des EWSA sind in drei Gruppen organisiert:
Gruppe I: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Gruppe II: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Gruppe III: Vielfalt Europa (Akteure und Akteurinnen aus den Bereichen Verbraucher / Verbraucherinnen und Umwelt; Landwirtschaft; Vereins- und Verbandsleben; Freie Berufe; KMU, Handwerk und Familienunternehmen; Sozialwirtschaft; Verkehr)

Der Ausschuss besteht aus einer Vollversammlung, deren Beratungen von sechs Fachgruppen vorbereitet werden. Jede Fachgruppe ist für einen bestimmten Politikbereich zuständig. Ein Präsident oder eine Präsidentin sowie zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen stehen dem Ausschuss für die Dauer von zweieinhalb Jahren vor. Seit dem 18. April 2018 hat der Italiener Luca Jahier die Präsidentschaft inne.