Beim Programm “Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – die Soziale Stadt” wird die Beseitigung städtebaulicher Missstände als klassische Aufgabe der Stadterneuerung begleitet durch weitere Maßnahmen zur Behebung sozialer, kultureller und anderer Missstände. Sie liegen insbesondere vor, wenn ein Gebiet aufgrund der Bevölkerungszusammensetzung und der wirtschaftlichen Situation erheblich benachteiligt ist. Dies erfordert eine ressortübergreifende Arbeitsweise.
Die Probleme der Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf werden mit einem auf Fortschreibung ausgelegten gebietsbezogenen integrierten stadtentwicklungspolitischen Handlungskonzept angegangen. Dazu zählen vor allem folgende Maßnahmen:
die Verbesserung der Wohnverhältnisse,
die Einleitung neuer wirtschaftlicher Tätigkeiten (z.B. Förderung von Unternehmensgründungen),
die Schaffung und Sicherung der Beschäftigung auf lokaler Ebene,
die Verbesserung der sozialen Infrastruktur, insbesondere für junge Menschen,
die Verbesserung der Lebenssituation alter und behinderter Menschen,
der Gender-Mainstream-Ansatz,
eine Verbesserung des Angebots an bedarfsgerechten Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten,
Maßnahmen für eine sichere Stadt,
die Umweltentlastung,
der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV),
eine allgemeine Wohnumfeldverbesserung,
die Verbesserung der Stadtteilkultur sowie
diverse Freizeitangebote.
Aus Städtebauförderungsmitteln werden Sanierung grundsätzlich investive Maßnahmen gefördert. Gleichwohl gibt es in Gebieten der “Sozialen Stadt” erweiterte Fördermöglichkeiten aus anderen Bundes- und Europaprogrammen, die auch genutzt werden.
Eine Beteiligung von Einwohnerinnen und Einwohnern, örtlichen Akteuren und der lokalen Wirtschaft an dem Sanierungsprogramm wird in dem Sanierungsprozess durch Quartiersmanagements vor Ort sichergestellt.