Teilhabe ermöglichen
Leistungen zur Teilhabe
Leistungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen.
Leistungen beantragen
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen.
Eine solche Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Körper- oder Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.
denen eine Beeinträchtigung im Sinne der vorstehenden Definition zu erwarten ist.
umfassen alle Sozialleistungen notwendig sind, um
Dabei sollen besondere Bedürfnisse von Frauen und Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit einer seelischen Behinderung auch besonders berücksichtigt werden. Dies gilt auch, wenn die Behinderung noch nicht eingetreten ist, sondern lediglich einzutreten droht.
Die Leistungen werden unterteilt in fünf Leistungsgruppen:
Leistungen zur Teilhabe werden von folgenden Rehabilitationsträgern erbracht:
Der Träger der Eingliederungshilfe leistet nur, wenn keine Ansprüche bei anderen Trägern bestehen.
Das kann der Fall sein,
Bei Zweifelsfällen ist jeder der aufgeführten Rehabilitationsträger verpflichtet, die Menschen mit Behinderungen / von Behinderung bedrohte Menschen zu beraten. Auch die Leistungserbringer (die Organisationen, die die Leistung ausführen, z. B. die Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder die Tagesbildungsstätte, können bei der Auswahl des Trägers ebenfalls behilflich sein.
Die Region Hannover nimmt die Aufgaben folgender Rehabilitationsträger wahr:
FAQ Bundesteilhabegesetz
Ab 01. Januar 2020 werden die Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit...
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