Der Fachbereich Teilhabe ist unterteilt in zwei Fachdienste
Hier arbeiten…
- Mitarbeitende aus der sozialen Arbeit
- Diese beraten Sie direkt.
- Sie helfen dabei, die richtige Unterstützung für Sie zu finden.
- Ärztinnen und Ärzte
- Diese bringen medizinisches Fachwissen ein.
- Verwaltungskräfte
- Diese bearbeiten den "rechtlichen Teil" und behalten das Gesetz im Auge.
Im Fachbereich Teilhabe sind die Leistungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe und der Kriegsopferfürsorge zusammengeführt.
Unabhängig vom Alter und von der Art der Beeinträchtigung ist der Fachbereich Teilhabe der Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen, die Beratung, Unterstützung oder Leistungen benötigen.
Es gelten folgende Ausnahmen:
- Für Kinder und Jugendliche aus den Städten und Gemeinden, die ein eigenes Jugendamt haben, ist diese Behörde zuständig. Das betrifft: Burgdorf, Hannover, Laatzen, Langenhagen und Lehrte
- Für Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) ist der Fachbereich Jugend (Organisationsziffer 51) zuständig
Teamübersichten
Innerhalb des Fachdienstes Eingliederungshilfe gibt es verschiedene Teams. Während einige Teams übergeordnet arbeiten, orientieren sich andere an den besonderen Bedürfnissen in Form von Alter, Wohnort und Art der Beeinträchtigung.
52.21 Teilhabeservice
Der zentrale Zugang erfolgt über den Teilhabeservice der Region Hannover. Beratung und Unterstützung sowie Antragstellung.
Insbesondere dann, wenn Sie noch keine Leistungen der Eingliederungshilfe durch die Region Hannover beziehen, wenden Sie sich bitte an den Teilhabeservice der Region Hannover.
Beziehen Sie bereits Eingliederungshilfeleistungen durch die Region Hannover und haben zu der laufenden Hilfe eine Frage? Oder möchten Sie sich informieren, welche Teams es sonst noch gibt?
Junge Menschen:
egh-jungemenschen-nord@region-hannover.de
(0511) 616 – 35211
Zuständig für: Seelze, Wedemark, Burgwedel, Langenhagen, Isernhagen
egh-jungemenschen-ost-sued@region-hannover.de
(0511) 616 – 35212
Zuständig für: Burgdorf, Uetze, Lehrte, Sehnde, Laatzen, Hemmingen, Pattensen
egh-jungemenschen-suedwest@region-hannover.de
(0511) 616 – 35213
Zuständig für: Barsinghausen, Gehrden, Ronnenberg, Wennigsen, Springe
egh-jungemenschen-nordwest@region-hannover.de
(0511) 616 – 35214
Zuständig für: Garbsen, Neustadt a. Rbge., Wunstorf