Teilhabeservice Region Hannover

Beratung und Antragstellung

Erste Anlaufstelle, wenn Sie einen Antrag stellen wollen, Beratung und Unterstützung benötigen oder einfach nur eine Frage zur Eingliederungshilfe haben, ist der Teilhabeservice der Region Hannover.

Den Teilhabeservice der Region Hannover erreichen Sie jederzeit postalisch und per E-Mail sowie zu den Sprechzeiten auch telefonisch.

 

Antragsverfahren

Im Rahmen eines so genannten FallEingangsManagements (FEM) findet im Teilhabeservice der Region Hannover eine einleitende Prüfung der Zuständigkeit statt. Zudem werden die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft.

Im weiteren Verlauf werden Ihre Antragsunterlagen vollständig an die Multiprofessionelle FallBesprechung (MFB) weitergeben. Die MFB stellt ein Austauschformat dar. An diesem nehmen Fachkräfte der Medizin, Sozialarbeit und Verwaltung teil. Hierbei handelt es sich um einen standardisierten Prozess.

Einen Antrag können Sie grundsätzlich formlos stellen. Schneller geht es, wenn Sie folgende Hinweise beachten bzw. die entsprechenden Antragsvordrucke verwenden:  

Bitte reichen Sie immer den Vordruck „Schweigepflichtentbindung B.2“ ausgefüllt und unterschrieben ein. Der Antrag kann sonst nicht bearbeitet werden.

 


 

Antragsvordrucke 

B.3 Vordruck Antrag

Basisantragsformular für Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB VIII oder SGB IX

Dateityp: pdf Größe: 106,39 kB

 

B.4 Vordruck Datenblatt Bedarf

Anlage zum Basisantragsformular für das SGB VIII oder das SGB IX

Dateityp: pdf Größe: 82,24 kB

 

B.5 Vordruck Datenblatt Einkommen und Vermögen

Anlage zum Basisantragsformular für das SGB IX

Dateityp: pdf Größe: 127,36 kB

 

B.2 Entbindung von der Schweigepflicht

Anlage zum Basisantragformular für das SGB VIII oder das SGB IX (zwingend erforderlich!)

Dateityp: vnd.openxmlformats-officedocument.wordprocessingml.document Größe: 51,05 kB

 

C.8 Hinweisblatt Schweigepflicht

Hinweise zur Schweigepflicht und der Entbindung von der Schweigepflicht

Dateityp: pdf Größe: 27,62 kB

 

Haben Sie Fragen zu den Vordrucken oder sind Sie sich unsicher, welcher zutreffend ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

 


 

Förderung für Personen im Kindergartenalter

Es steht eine Handreichung zum Download bereit. Diese gibt Ihnen wichtige Informationen zum Antragsverfahren, den Prozessabläufen und beinhaltet alle notwendigen Vordrucke kompakt zusammengefasst.

Handreichung: Eingliederungshilfe für Kita-Kinder beantragen

Zusammenfassung wichtiger Informationen sowie der notwendigen Antragsunterlagen

Dateityp: pdf Größe: 0,97 MB

 


 

Zur abschließenden Prüfung der eingliederungshilferechtlichen Voraussetzungen wird im Anschluss an die MFB im SGB IX ein gesetzlich vorgesehener Gesamt- bzw. Teilhabeplan aufgestellt. Im SGB VIII werden die jugendhilferechtlichen Voraussetzungen im Hilfeplan erfasst.

Der weitere Ablauf – bzw. wie dieser erstellt wird – ist individuell und abhängig vom Ergebnis der MFB.

In jedem Fall ist eine konkrete Ermittlung des personenzentrierten Bedarfes notwendig. Hierfür kann es im Einzelfall vorkommen, dass

a)    weitere Unterlagen benötigt und angefordert werden.
b)    ein persönlicher Termin notwendig ist. 

Sie werden ggf. gesondert kontaktiert. 

Nach Abschluss der Bedarfsermittlung erhalten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid durch die Verwaltung. Von dort wird auch eine mögliche Beteiligung an den Kosten abschließend geklärt. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.