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Die Regions∙präsidentin

Die Regions∙präsidentin ist eine Politikerin.
Und die Regions∙präsidentin hat wichtige Aufgaben.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Welche Aufgaben hat die Regions∙präsidentin?

Die Regions∙präsidentin hat 2 besonders wichtige Aufgaben:

  • Die Regions∙präsidentin ist die wichtigste politische Person von der Region Hannover.
    Dazu sagt man auch: Oberste Repräsentantin.
  • Und die Regions∙präsidentin ist die Chefin von der Verwaltung.
    Zu einer Verwaltung gehören verschiedene Ämter.
    Zum Beispiel das Verkehrs∙amt.
    Oder das Ausländer∙amt.

Die Verwaltung regelt verschiedene Dinge.

Die Verwaltung regelt zum Beispiel das Zusammen∙leben von den Menschen.

Die Regions∙präsidentin arbeitet mit der Regions∙versammlung zusammen.

        Die Regions∙versammlung ist ein großes Treffen.
        Bei der Regions∙versammlung treffen sich viele Politiker.
        Diese Politiker heißen: Abgeordnete.
        In der Regions∙versammlung sind 84 Abgeordnete aus verschiedenen Parteien.
        Die Abgeordneten sprechen in der Regions∙versammlung regelmäßig über wichtige Themen.
        Und in der Regions∙versammlung machen die Abgeordneten wichtige Entscheidungen.

Wer ist die Regions∙präsidentin?

Die Regions∙präsidentin ist seit November 2026 Frau Eva Bender.

Eva Bender ist Mitglied von der Partei SPD.

        SPD ist die Abkürzung für: Sozial∙demokratische Partei Deutschlands.

Wer kann einen Regions∙präsidenten wählen?

Die Einwohner von der Region Hannover wählen bei den Kommunal·wahlen einen neuen Regions∙präsidenten.

Oder eine neue Regions∙präsidentin.

Nur wahl∙berechtigte Personen dürfen wählen.

Wahl∙berechtigt heißt:

        Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
        Sie müssen also bestimmte Dinge haben.
        Oder bestimmte Dinge machen.

Diese Personen sind wahl∙berechtigt:

  • Personen mit einem deutschen Pass.
    Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
    Ein EU-Land ist ein Land in Europa.
    Zu Europa gehören 27 Länder.
    Deutschland gehört zu Europa.
  • Personen ab 16 Jahren.
  • Personen mit Wohn·sitz im Wahl·gebiet.
    Ein Wohn∙sitz ist zum Beispiel Ihre Wohnung.
    Oder Ihr Haus.
  • Ein Gericht darf nicht sagen: 
    Diese Person darf nicht wählen.

Den Regions∙präsidenten wählen die Einwohner für 8 Jahre.

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