Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen Kommunal∙wahlen.
Eine Kommune ist zum Beispiel eine Stadt.
Oder eine Gemeinde.
Viele Politiker möchten als Kandidat bei der Wahl mit∙machen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Die Menschen in Niedersachsen können bei der Wahl mit∙bestimmen:
Diese Politiker sollen für meine Kommune Politik machen.
Und diese Politiker sollen in meiner Kommune wichtige Entscheidungen machen.
Das wählen die Menschen bei den Kommunal∙wahlen in der Region Hannover:
- Die Menschen wählen einen Regions∙präsidenten für die gesamte Region Hannover.
- Die Menschen wählen einen Ober∙bürgermeister für die Stadt Hannover.
- In den einzelnen Kommunen wählen die Menschen einen Bürgermeister für die eigene Kommune.
Beachten Sie: Gehrden wählt keinen Bürgermeister. - Die Menschen wählen eine Regions∙versammlung.
- Die Menschen wählen den Rat von der Stadt Hannover.
Und die Gemeinde∙räte für die eigene Kommune. - Und die Stadt∙bezirks∙räte für die Stadt Hannover.
Und die Orts∙räte für die eigene Kommune.
Bei der Kommunal∙wahl bekommen die Menschen einen Stimm∙zettel.
Auf dem Stimm∙zettel können die Menschen dann die Politiker wählen.
Wichtig:
Ein Kandidat hat bei der Wahl für den Regions∙präsidenten nicht die Hälfte von den Stimmen?
Oder nicht die Hälfte von den Stimmen bei der Wahl für den Ober∙bürgermeister?
Oder nicht die Hälfte von den Stimmen bei der Wahl für den Bürgermeister?
Dann gibt es am 27. September 2026 eine Stich∙wahl.
Eine Stich∙wahl ist ein zweiter Wahl∙gang.
Die Stich∙wahl ist dann zwischen den zwei Bewerbern mit der höchsten Stimmen∙zahl.
Bei den Kommunal∙wahlen können Sie verschiedene Personen wählen.
Diese Personen sind Mitglieder in unterschiedlichen Parteien.
Eine Partei ist eine Gruppe von Menschen.
Jede Partei hat verschiedene politische Ziele.
In Deutschland gibt es viele Parteien.
Sie möchten:
Andere Menschen sollen eine bestimmte Person wählen können.
Dann müssen Sie diese Person zur Wahl aufstellen.
Das heißt:
Sie machen einen Wahl∙vorschlag.
Das funktioniert so:
Sie möchten einen Wahl∙vorschlag machen?
Und die Person soll bei einem von diesen Bereichen als Kandidat mit∙machen:
- Regions∙versammlung.
- Rat von der Stadt Hannover.
Und die Gemeinde∙räte für die eigene Kommune. - Und die Stadt∙bezirks∙räte für die Stadt Hannover.
Und die Orts∙räte für die eigene Kommune.
Dann muss diese Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt:
Diese Person muss bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Das sind die Voraussetzungen für die Personen:
- Personen mit einem deutschen Pass.
Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
Ein EU-Land ist ein Land in Europa.
Zu Europa gehören 27 Länder.
Deutschland gehört zu Europa. - Personen ab 18 Jahren.
- Personen mit Wohn·sitz im Wahl·gebiet.
Ein Wohn∙sitz ist zum Beispiel Ihre Wohnung.
Oder Ihr Haus. - Ein Gericht darf nicht sagen:
Diese Person darf nicht wählen.
Eine Person erfüllt alle diese Voraussetzungen?
Dann kann diese Person bei der Wahl als Kandidat mit∙machen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Beachten Sie:
Den Wahl∙vorschlag müssen Sie bis zum 20. Juli 2026 um 18 Uhr bei Ihrer Wahl∙leitung abgeben.
Sie möchten einen Wahl∙vorschlag machen?
Und die Person soll bei einem von diesen Bereichen als Kandidat mit∙machen:
- Regions∙präsident für die Region Hannover.
- Ober∙bürgermeister für die Stadt Hannover.
- Und Bürgermeister für die eigene Kommune.
Beachten Sie: Gehrden wählt keinen Bürgermeister.
Dann muss diese Person bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt:
Diese Person muss bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Das sind die Voraussetzungen für die Personen:
- Personen mit einem deutschen Pass.
Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
Ein EU-Land ist ein Land in Europa.
Zu Europa gehören 27 Länder.
Deutschland gehört zu Europa. - Personen zwischen 23 und 66 Jahren.
- Und ein Gericht darf nicht sagen:
Diese Person darf nicht wählen.
Eine Person erfüllt alle diese Voraussetzungen?
Dann kann diese Person bei der Wahl als Kandidat mit∙machen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Beachten Sie:
Den Wahl∙vorschlag müssen Sie bis zum 20. Juli 2026 um 18 Uhr bei Ihrer Wahl∙leitung abgeben.
Sie haben Fragen?
Dann können Sie die Wahl∙leiter von Stadt und Region anrufen.
Bei der Region Hannover können Sie Herrn Jens Palandt anrufen.
Oder Sie können Herrn Torben Laahs anrufen.
Oder Frau Silke Rogge.
Das ist die Telefon·nummer:
05 11 61 62 89 11
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
Wahlbuero@Region-Hannover.de
Und das ist die Adresse:
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Bei der Stadt Hannover können Sie Herrn Sascha Kusz anrufen.
Oder Sie können Herrn Ralf Buße anrufen.
Das ist die Telefon·nummer:
05 11 16 84 26 55
Sie können auch eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
Wahlen@Hannover-Stadt.de
Und das ist die Adresse:
Platz der Menschenrechte 1
30159 Hannover
Sie möchten wählen gehen?
Dann müssen Sie diese Dinge beachten:
1. Nur wahl∙berechtigte Personen dürfen wählen
Wahl∙berechtigt heißt:
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen also bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Diese Personen sind wahl∙berechtigt:
- Personen mit einem deutschen Pass.
Oder einen Pass aus einem anderen EU-Land.
Ein EU-Land ist ein Land in Europa.
Zu Europa gehören 27 Länder.
Deutschland gehört zu Europa. - Personen ab 16 Jahren.
- Personen mit Wohn·sitz im Wahl·gebiet.
Ein Wohn∙sitz ist zum Beispiel Ihre Wohnung.
Oder Ihr Haus. - Ein Gericht darf nicht sagen:
Diese Person darf nicht wählen.
2. Ihr Name muss im Wähler∙verzeichnis stehen
Ein Wähler∙verzeichnis ist eine Liste mit Namen.
Auf dieser Liste muss auch Ihr Name stehen.
Ihr Name steht auf der Liste?
Dann dürfen Sie wählen.
Ihr Name steht nicht auf der Liste?
Dann dürfen Sie nicht wählen.
So können Sie wissen:
Mein Name steht auf der Liste.
Sie sind 16 Jahre alt?
Sie haben einen deutschen Pass?
Und ein Gericht hat Ihnen das Recht zu wählen nicht verboten?
Dann stehen Sie automatisch auf der Liste.
Sie müssen also nichts tun.
Dann können Sie in Ihrem Wahl∙lokal wählen.
Ein Wahl·lokal ist ein öffentliches Gebäude.
Zum Beispiel eine Schule.
Oder ein Rathaus.
Und das Wahl·lokal ist meistens in der Nähe von Ihrem Zuhause.
Oder Sie wählen per Brief∙wahl.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie per Brief.
Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen per Post.
Per Post bekommen Sie dann Ihren Wahl∙schein.
Sie wohnen in der Landes∙hauptstadt Hannover?
Dann können Sie auch zum Neuen Rathaus in den Bürger∙saal gehen.
Und Sie können erfahren:
Steht mein Name auf der Liste?
Das können Sie vom 24. bis 28. August 2026 machen:
- Am 24. August von 8 Uhr bis 18 Uhr.
- Am 25. August von 8 Uhr bis 18 Uhr.
- Am 26. August von 8 Uhr bis 15 Uhr.
- Am 27. August von 8 Uhr bis 18 Uhr.
- Und am 28. August von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Das ist die Adresse vom Bürger∙saal:
Bürgersaal im Neuen Rathaus
Platz der Menschenrechte 1
30159 Hannover
Sie wohnen in der Region Hannover?
Dann müssen Sie in das Bürger∙büro von Ihrer Stadt oder Gemeinde gehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite von Ihrer Stadt oder Gemeinde.
3. Oder Sie müssen Ihre Wahl∙benachrichtigung zeigen
Sie sind wahl∙berechtigt?
Wahl∙berechtigt heißt:
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Sie müssen also bestimmte Dinge haben.
Oder bestimmte Dinge machen.
Dann bekommen Sie vor der Wahl eine Wahl∙benachrichtigung.
Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
Und die Uhrzeit.
Und auch eine Adresse.
Diese Adresse ist von einem Ort.
Dieser Ort heißt: Wahl∙lokal.
Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie bis zum 23. August 2026 per Post.
Mit der Wahl∙benachrichtigung können Sie auch die Brief∙wahl machen.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie per Brief.
Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen.
Und Sie bekommen einen Wahl∙schein.
Die Unterlagen müssen Sie dann per Post an das Wahl∙amt zurück∙schicken.
So müssen Sie nicht zum Wahl∙amt gehen.
Und Sie können trotzdem an den Kommunal∙wahlen teil∙nehmen.
Bei den Kommunal∙wahlen gibt es mehrere Wahlen.
Zum Beispiel:
- Sie wählen den Rat von der Stadt.
- Sie wählen die Stadt∙bezirks∙räte.
- Und Sie wählen die Regions∙versammlung.
Für jede von diesen Wahlen bekommen Sie einen Stimm∙zettel.
Sie haben 3 Stimmen pro Stimm∙zettel.
Das heißt:
Auf dem Stimm∙zettel dürfen Sie 3 Kreuze machen.
Sie können diese 3 Stimmen auf∙teilen.
Das heißt:
Sie können alle Stimmen 1 Kandidaten geben.
Oder Sie können die Stimmen auch auf verschiedene Kandidaten verteilen.
Ein Kandidat ist eine Person.
Diese Person können andere Menschen bei der Wahl wählen.
Beachten Sie:
Sie dürfen nur 3 Kreuze machen.
Sie machen mehr Kreuze?
Dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.
Die Wahl∙helfer können Ihre Stimme für die Wahl dann nicht zählen.
Das heißt:
Sie haben nicht gewählt.
Für die Wahl zum Ober∙bürgermeister gibt es 1 Stimm∙zettel.
Und Sie haben nur 1 Stimme.
Das heißt:
Auf dem Stimm∙zettel dürfen Sie nur 1 Kreuz machen.
Für die Wahl zum Regions∙präsidenten gibt es auch einen Stimm∙zettel.
Auch hier haben Sie nur 1 Stimme.
Das heißt:
Auf dem Stimm∙zettel dürfen Sie nur 1 Kreuz machen.
Beachten Sie:
Sie dürfen nur 1 Kreuz machen.
Sie machen mehr Kreuze?
Dann ist Ihr Stimm∙zettel ungültig.
Die Wahl∙helfer können Ihre Stimme für die Wahl dann nicht zählen.
Das heißt:
Sie haben nicht gewählt.
Beachten Sie auch:
Sie dürfen nur 1 Mal wählen.
Die Wahl ist geheim.
Mit dem Stimm∙zettel gehen Sie dann in eine Wahl∙kabine.
In der Wahl∙kabine können Sie den Stimm∙zettel aus∙füllen.
Und niemand kann Sie beim Schreiben sehen.
Das ist sehr wichtig.
Bei der Wahl dürfen Sie auch keine Fotos machen.
Und auch keine Videos.
Wichtig:
Ein Kandidat hat bei der Wahl für den Regions∙präsidenten nicht die Hälfte von den Stimmen?
Oder nicht die Hälfte von den Stimmen bei der Wahl für den Ober∙bürgermeister?
Dann gibt es am 27. September 2026 eine Stich∙wahl.
Eine Stich∙wahl ist ein zweiter Wahl∙gang.
Die Stich∙wahl ist dann zwischen den zwei Bewerbern mit der höchsten Stimmen∙zahl.
Barriere∙freiheit heißt:
Alle Menschen sollen etwas nutzen können.
Zum Beispiel einen Eingang zum Haus.
Oder besondere Wege.
Informationen für Menschen mit einer Seh∙behinderung
Für Menschen mit einer Seh∙behinderung gibt es für die Kommunal∙wahlen keine Stimm∙zettel∙schablonen.
Eine Schablone ist ein Hilfs∙mittel.
Dieses Hilfs∙mittel ist ein Blatt mit Löchern an bestimmten Stellen.
Die Löcher sind für die Kreise auf dem Wahl∙zettel.
Eine Stimm∙zettel∙schablone können blinde Menschen für die Wahl nutzen.
Oder Menschen mit einer Seh∙behinderung.
Durch die Schablone erkennen Sie:
Hier kann ich mein Kreuz machen.
Und Sie können den Inhalt von Ihrem Stimm∙zettel mit den Fingern lesen.
Sie haben zum Beispiel eine Seh∙behinderung?
Und Sie brauchen Hilfe bei der Wahl?
Dann können Sie ein Mitglied vom Wahl∙vorstand fragen.
Oder eine andere Hilfs∙person mit∙bringen.
Informationen für Menschen in einem Rollstuhl
Sie sitzen zum Beispiel im Rollstuhl.
Dann können Sie auf Ihrer Wahl∙benachrichtigung lesen:
Kann ich mit meinem Rollstuhl in mein Wahl∙lokal fahren?
Sie wohnen in der Stadt Hannover?
Und Sie können mit Ihrem Rollstuhl nicht in das Wahl∙lokal fahren?
Dann können Sie ab dem 24. August 2026 diese Telefon∙nummer anrufen:
05 11 16 84 11 01
Sie wohnen in der Region Hannover?
Und Sie können mit Ihrem Rollstuhl nicht in das Wahl∙lokal fahren?
Dann können Sie Ihre Stadt oder Gemeinde fragen.
Sie haben Fragen?
Oder Sie möchten weitere Informationen?
Dann klicken Sie auf diesen Internet∙link: Seiten von der Landeswahlleitung
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