Leichte Sprache

Behörden und wichtige Anmeldungen vor und nach der Geburt

Vor und nach der Geburt von Ihrem Baby müssen Sie vielleicht einige Dinge beantragen.
Oder wichtige Dinge bei Behörden klären.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Sie sind schwanger?

Oder Sie haben Ihr Baby schon bekommen?

Dann müssen Sie an viele Dinge denken.

Zum Beispiel an viele Anträge bei unterschiedlichen Behörden.

        Eine Behörde ist ein anderes Wort für: Amt.
        Eine Behörde ist eine Einrichtung.
        In dieser Einrichtung arbeiten Menschen.
        Diese Menschen wissen viel über bestimmte Themen.
        In einer Behörde prüfen diese Menschen Gesetze.
        Und können Ihnen bei unterschiedlichen Themen helfen.
        Oder zu unterschiedlichen Themen beraten.

Und vielleicht wissen Sie nicht:

        Bei welchen Behörden muss ich mich nach der Geburt melden?
        Und was kann ich schon vor der Geburt erledigen?

Hier finden Sie eine Übersicht mit wichtigen Behörden.

Und eine Übersicht mit wichtigen Themen rund um die Anmeldungen für Ihr Baby.

Wie kann ich die Geburt anmelden? Wie bekomme ich die Geburts∙urkunde?

Allgemeine Hinweise

Eine Urkunde ist ein offizieller Nachweis aus Papier.

Mit einer Urkunde können Sie wichtige Dinge beweisen.

Zum Beispiel Ihren Namen.

Oder andere wichtige Dinge.

Eine Geburts∙urkunde ist ein wichtiges Dokument über die Geburt von einem Menschen.

Jeder Mensch in Deutschland hat eine Geburts∙urkunde.

In der Geburts∙urkunde steht:

  • Der Name.
  • Das Datum von der Geburt.
    Und die Uhr∙zeit von der Geburt.
  • Der Ort von der Geburt.
  • Und die Namen von den Eltern.

Die Geburts∙urkunde bekommen Sie beim Standes∙amt.

        Das Standes∙amt sammelt wichtige Informationen über das Leben von den Menschen.
        Vielleicht gibt es im Leben von den Menschen Veränderungen.
        Dann schreibt das Standes∙amt diese Informationen auf.
        Das kann zum Beispiel die Geburt von einem Baby sein.
        Oder die Information über eine Heirat.
        Oder den Tod.   

Vielleicht kann das Krankenhaus das Baby nach der Geburt beim Standes∙amt melden.

Oder das Geburts∙haus kann das Baby beim Standes∙amt melden.

        In einem Geburts∙haus können Sie Ihr Baby bekommen.
        In einem Geburts∙haus arbeiten Hebammen.
        Eine Hebamme ist oft bei der Geburt von dem Baby dabei.
        In einem Geburts∙haus arbeiten auch Frauen mit viel Wissen über Schwangerschaft und Geburt.

Fragen Sie die Mitarbeiter im Krankenhaus.

Oder fragen Sie die Mitarbeiter in einem Geburts∙haus.

Sie bekommen Ihr Baby zu Hause?

Dann müssen Sie Ihr Baby selbst beim Standes∙amt melden.

        Das heißt:
        Sie sagen beim Standes∙amt: Ich habe ein Baby bekommen.

Sie brauchen dafür eine Geburts∙bescheinigung.

Eine Geburts∙bescheinigung zeigt:

        Sie haben ein Baby bekommen.

Die Geburts∙bescheinigung bekommen Sie von Ihrer Hebamme.

        Eine Hebamme begleitet Frauen während der Schwangerschaft.
        Und kann bei der Geburt von dem Baby dabei sein.
        Oder die Hebamme unterstützt nach der Geburt bei bestimmten Dingen.

Die Geburts∙bescheinigung müssen Sie dann dem Standes∙amt zeigen.

Beim Standes∙amt bekommen Sie dann auch die Geburts∙urkunde für Ihr Baby.

Von der Geburts∙urkunde bekommen Sie normalerweise 3 Stück.

Für diese 3 Stück müssen Sie kein Geld bezahlen.

Sie brauchen mehr Stück?

Dann müssen Sie für die weiteren Geburts∙urkunden Geld bezahlen.

Die Geburts∙urkunde ist sehr wichtig.

Mit der Geburts∙urkunde können Sie zum Beispiel Geld∙hilfen beantragen.

Oder einen Ausweis für das Baby.

Wann muss ich mich beim Standes∙amt melden?

Sie haben Ihr Baby bekommen?

Dann müssen Sie in der ersten Wochen nach der Geburt von Ihrem Baby zum Standes∙amt gehen.

Sie müssen zum Standes∙amt von Ihrem 1. Wohn∙sitz gehen.

        Ein Wohn∙sitz ist zum Beispiel Ihre Wohnung.
        Ihr 1. Wohn∙sitz ist Ihre Haupt∙wohnung.
        Und in dieser Wohnung leben Sie die meiste Zeit.
        Und an diese Adresse bekommen Sie auch Ihre Post.

Vielleicht haben Sie noch eine zweite Wohnung.

Und diese zweite Wohnung nutzen Sie zum Arbeiten.

Dann ist das Ihr 2. Wohn∙sitz.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Die Geburts∙anzeige vom Krankenhaus.
    Oder die Geburts∙anzeige vom Geburts∙haus. 
    In einem Geburts∙haus können Sie Ihr Baby bekommen.
    In einem Geburts∙haus arbeiten Hebammen.
    Eine Hebamme ist oft bei der Geburt von dem Baby dabei.
    In einem Geburts∙haus arbeiten auch Frauen mit viel Wissen über
  • Namens∙erklärung.
    Die Namens∙erklärung ist ein wichtiges Dokument.
    In diesem Dokument steht: Diesen Namen bekommt das Baby.
  • Geburts∙urkunden von den Eltern.
  • Ausweise von den Eltern.
  • Sie sind verheiratet?
    Dann brauchen Sie die Ehe∙urkunde.
    Eine Ehe∙urkunde zeigt: Diese zwei Menschen sind miteinander verheiratet.
  • Sie sind nicht verheiratet?
    Dann brauchen Sie die Vaterschafts∙anerkennung.
    Und vielleicht brauchen Sie noch die Sorge∙erklärung.
    Das heißt:
    Manche Eltern sind nicht verheiratet.
    Dann hat nur die Mutter das Sorge∙recht für das Baby.
    Die Eltern müssen gemeinsam zum Jugend∙amt gehen.
    Dann kann der Vater sagen: Das ist mein Baby.
    Das heißt: Vaterschafts∙anerkennung.
    Dann kann die Mutter sagen: Der Vater soll auch das Sorge∙recht haben.
    Dann haben beide Eltern∙teile das Sorge∙recht für das Baby.
  • Sie sind als Mutter geschieden?
    Dann brauchen Sie die Ehe∙urkunde.
    Und Sie brauchen das Scheidungs∙urteil.
  • Sie sind ausländische Staats∙angehörige?
    Ausländische Staats∙angehörige sind Menschen aus einem anderen Land.
    Diese Menschen haben keinen deutschen Pass.
    Dann brauchen Sie einen Nachweis über Ihren Aufenthalts∙status.
    Ein Aufenthalts∙status zeigt: Aus diesem Grund dürfen Sie in Deutschland bleiben.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Standes∙ämtern in der Region Hannover finden Sie auf der Internet∙seite.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Standesämter in der Region Hannover

Achtung:

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Welchen Namen kann mein Baby bekommen?

Allgemeine Hinweise

Sie als Eltern entscheiden:

        Diesen Vor∙namen bekommt unser Baby.

Sie haben als Eltern den gleichen Nach∙namen?

Dann bekommt das Baby automatisch diesen Nach∙namen.

Sie haben als Eltern unterschiedliche Nach∙namen?

Dann müssen Sie als Eltern entscheiden:

        Diesen Nach∙namen bekommt unser Baby.

Sie haben Fragen?

Dann können Sie vor der Geburt Hilfe vom Standes∙amt bekommen.

        Das Standes∙amt sammelt wichtige Informationen über das Leben von den Menschen.
        Vielleicht gibt es im Leben von den Menschen Veränderungen.
        Dann schreibt das Standes∙amt diese Informationen auf.
        Das kann zum Beispiel die Geburt von einem Baby sein.
        Oder die Information über eine Heirat.
        Oder den Tod.   

Wann muss ich den Namen entscheiden?

Sie haben das Baby bekommen?

Und Sie wissen noch nicht:

        Diesen Vor∙namen bekommt unser Baby.
        Oder diesen Nach∙namen bekommt unser Baby.

Für diese Entscheidung haben Sie nach der Geburt nicht lange Zeit.

Sie müssen sich wenige Tage nach der Geburt entscheiden.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Die Namens∙erklärung.
    Die Namens∙erklärung ist ein wichtiges Dokument.
    In diesem Dokument steht: Diesen Namen bekommt das Baby.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Standesämter in der Region Hannover

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Wann muss ich meine Kranken∙versicherung informieren?

Allgemeine Hinweise

Nach der Geburt von Ihrem Baby müssen Sie Ihre Kranken∙kasse informieren.

        Eine Kranken∙kasse ist ein Unternehmen.
        Bei einer Kranken∙kasse haben Sie Ihre Kranken∙versicherung.
        Alle Menschen in Deutschland müssen eine Kranken∙versicherung haben.
        Von Ihrer Kranken∙kasse bekommen Sie eine Gesundheits∙karte.
        Diese Gesundheits∙karte müssen Sie zu jedem Arzt∙besuch mitnehmen.

Sie müssen Ihrer Kranken∙kasse sagen:

        Ich habe ein Baby bekommen.
        Ich möchte mein Kind versichern.

Nach ungefähr 2 Wochen bekommen Sie eine elektrische Gesundheits∙karte für Ihr Baby.

Beachten Sie:

Nach der Geburt müssen Sie mit Ihrem Baby besondere Untersuchungen beim Kinder∙arzt machen.

Diese Untersuchungen bezahlt die Kranken∙kasse.

Bei den ersten 2 Untersuchungen können Sie Ihre eigene Gesundheits∙karte beim Kinder∙arzt zeigen.

Später müssen Sie dann die Gesundheits∙karte von Ihrem Baby zeigen.

Informieren Sie sich bei Ihrer Kranken∙kasse.

Wann muss ich die Geburt der Kranken∙kasse melden?

Sie haben Ihr Baby bekommen.

Dann sollten Sie wenige Tage nach der Geburt bei Ihrer Kranken∙kasse anrufen.

Sie müssen Ihrer Kranken∙kasse sagen:

        Ich habe ein Baby bekommen.
        Ich möchte mein Kind versichern.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Formular von der Kranken∙kasse.
  • Geburts∙urkunde von Ihrem Kind.

Weitere Informationen

Weitere Informationen bekommen Sie bei Ihrer Kranken∙kasse.

Wie kann ich Hilfe vom Allgemeinen Sozialen Dienst bekommen? Oder vom Kommunalen Sozialdienst?

Allgemeine Hinweise

Der ASD ist ein Angebot vom Jugend∙amt.

        ASD ist die Abkürzung für: Allgemeiner Sozialer Dienst

Und auch der KSD ist ein Angebot vom Jugend∙amt.

        KSD ist die Abkürzung für: Kommunaler Sozial∙dienst

Beide Angebote helfen Kindern und Jugendlichen.

Und Familien.

Vielleicht sind Sie in einer schwierigen Situation.

Oder Sie haben Probleme in der Familie.

Und Sie suchen Hilfe?

Dann können Sie Hilfe von den Mitarbeitern vom ASD bekommen.

Und Sie können gemeinsam mit den Mitarbeitern nach Lösungen suchen.

Oder nach passenden Hilfs∙angeboten.

Wann kann ich Hilfe bekommen?

Sie können die Hilfe jederzeit bekommen.

Sie können die Hilfe vor der Geburt bekommen.

Und auch nach der Geburt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen keine bestimmten Unterlagen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen bekommen Sie beim Jugend∙amt in Ihrem Wohn∙ort.

Weitere Informationen zu den Jugend∙ämtern in der Region Hannover finden Sie auf der Internet∙seite.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Jugendämter

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Was ist eine Beistandschaft?

Allgemeine Hinweise

Vielleicht haben Sie sich von Ihrem Partner getrennt.

Jetzt müssen Sie sich vielleicht als Mutter alleine um Ihr Baby kümmern.

Dann sind Sie allein∙erziehende Mutter.

Und vielleicht zahlt der Vater kein Geld für das Baby.

Oder nur sehr wenig Geld.

Oder Sie müssen sich als Vater alleine um Ihr Baby kümmern.

Dann sind Sie allein∙erziehender Vater.

Und vielleicht zahlt die Mutter kein Geld für das Baby.

Oder nur sehr wenig Geld.

Dann kann die Mutter oder der Vater einen Unterhalts∙vorschuss bekommen.

        Der Unterhalts∙vorschuss ist Geld vom Staat für Ihr Kind.

Dafür müssen Sie sich beim Jugend∙amt von Ihrem Wohn∙ort melden.

Mit dem Geld kann die Mutter oder der Vater wichtige Sachen für das Kind kaufen.

Zum Beispiel:

  • Essen.
  • Kleidung.
  • Oder Schul∙sachen.

Sie kümmern sich alleine um Ihr Baby?

Dann können Sie kosten∙lose Hilfe vom Jugend∙amt bekommen.

        Das heißt:
        Für die Hilfe müssen Sie kein Geld bezahlen.

Das Jugend∙amt kann Ihnen als Beistand helfen.

Der Beistand kann sagen:

        Dieser Eltern∙teil muss jetzt Unterhalt bezahlen.

Wann muss ich das Formular abgeben?

Sie möchten Beistand vom Jugend∙amt bekommen?

Dann können Sie das Formular vor der Geburt beim Jugend∙amt abgeben.

Oder nach der Geburt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Schriftlicher Antrag beim Jugend∙amt.
    Weitere Informationen zum Unterhalts∙vorschuss in Leichter Sprache finden Sie auf dieser Internet∙seite.
    Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Welche Hilfen mit Geld gibt es?
    Und klicken Sie dann auf: Wie bekomme ich Unterhalts∙vorschuss?

Weitere Informationen

Weitere Informationen bekommen Sie beim Jugend∙amt in Ihrem Wohn∙ort.

Weitere Informationen zu den Jugend∙ämtern in der Region Hannover finden Sie auf der Internet∙seite.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Jugendämter

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Was muss ich über die Sorge∙rechts∙erklärung wissen?

Allgemeine Hinweise

Sie sind bei der Geburt von Ihrem Baby verheiratet?

Und Ihr Ehe∙mann ist auch der Vater von dem Baby?

Dann bekommen Sie automatisch gemeinsam das Sorge∙recht.

        Das heißt:
        Beide Eltern∙teile müssen sich um das Baby kümmern.

Sie sind nicht verheiratet?

Dann bekommt die Mutter nach der Geburt allein das Sorge∙recht.

Der Vater möchte auch das Sorge∙recht?

Dann müssen beide Eltern∙teile eine Sorge∙rechts∙erklärung abgeben.

Dafür müssen die Eltern gemeinsam zum Jugend∙amt gehen.

Beim Jugend∙amt müssen die Eltern sagen:

        Der Vater soll auch das Sorge∙recht haben.

Am besten kümmern Sie sich noch vor der Geburt um die Sorge∙rechts∙erklärung.

Regen∙bogen∙familien bekommen auf dieser Seite weitere Informationen in Leichter Sprache.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Beratung

Und klicken Sie auf dieser Seite auf: Regenbogen∙familie und Queere Elternschaft

In einer Regen∙bogen∙familie gibt es nicht nur eine Mutter und einen Vater mit einem Kind.

In diesen Familien gibt es vielleicht 2 Mütter mit einem Kind.

Oder 2 Väter mit einem Kind.

Es gibt aber auch andere Möglichkeiten.

Wann muss ich mich um die Sorge∙rechts∙erklärung kümmern?

Am besten kümmern Sie sich noch vor der Geburt um die Sorge∙rechts∙erklärung.

Sie können sich aber auch nach der Geburt um die Sorge∙rechts∙erklärung kümmern.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Geburts∙urkunde von Ihrem Baby.
  • Personal∙ausweis von den Eltern.
    Oder Reise∙pass von den Eltern.

Weitere Informationen

Sie wohnen in der Region Hannover?

Dann finden Sie auf dieser Internet∙seite weitere Informationen.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

Sie wohnen in der Stadt Hannover?

Dann finden Sie auf dieser Internet∙seite weitere Informationen.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

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Was muss ich über die Vaterschafts∙anerkennng wissen?

Allgemeine Hinweise

Sie bekommen ein Baby?

Aber Sie sind mit dem Vater von dem Baby nicht verheiratet?

Dann müssen Sie gemeinsam zum Jugend∙amt gehen.

Dann kann der Vater sagen: Das ist mein Baby.

Das heißt: Vaterschafts∙anerkennung.

Das können Sie schon vor der Geburt von dem Baby machen.

Wann muss ich mich um die Vaterschafts∙anerkennung kümmern?

Die Vaterschafts∙anerkennung können Sie schon vor der Geburt von Ihrem Baby machen.

Sie können die Vaterschafts∙anerkennung aber auch nach der Geburt von Ihrem Baby machen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Personal∙ausweis vom Vater.
    Oder den Reise∙pass vom Vater.
    Die Mutter sollte Ihren Personal∙ausweis auch mit∙nehmen.
    Oder ihren Reise∙pass.
  • Geburts∙urkunde von Ihrem Baby.

Weitere Informationen

Sie wohnen in der Region Hannover?

Dann finden Sie auf dieser Internet∙seite weitere Informationen.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Vaterschaftsanerkennung

Sie wohnen in der Stadt Hannover?

Dann finden Sie auf dieser Internet∙seite weitere Informationen.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

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Was ist eine Vormundschaft?

Allgemeine Hinweise

Sie sind schwanger?

Und Sie sind noch nicht 18 Jahre alt?

Dann bekommt Ihr Baby eine Vormundschaft.

        Bei einer Vormundschaft entscheidet eine Person wichtige Dinge für eine andere Person.
        Bei Müttern unter 18 Jahre entscheidet der Vormund wichtige Dinge für das Baby.

Auch eine Person aus Ihrer Familie kann der Vormund sein.

Sprechen Sie deshalb am besten vor der Geburt mit dem Jugend∙amt.

Oder mit dem Amts∙gericht.

Wann muss ich mich um die Vormundschaft kümmern?

Am besten kümmern Sie sich noch vor der Geburt um die Vormundschaft.

Sie können sich aber auch nach der Geburt um die Vormundschaft kümmern.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen:

  • Sie kümmern sich vor der Geburt um die Vormundschaft?
    Dann brauchen Sie den Mutter∙pass.
  • Sie kümmern sich nach der Geburt um die Vormundschaft?
    Dann brauchen Sie die Geburts∙urkunde von Ihrem Baby.

Weitere Informationen

Weitere Informationen bekommen Sie beim Jugend∙amt in Ihrem Wohn∙ort.

Weitere Informationen zu den Jugend∙ämtern in der Region Hannover finden Sie auf der Internet∙seite.

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Was sind Verfahrens∙lotsen?

Allgemeine Hinweise

Verfahrens∙lotsen sind besondere Ansprech∙personen im Jugend∙amt.

        Beim Jugend∙amt bekommen Kinder und Jugendliche Unterstützung.
        Aber auch Eltern.
        Und Familien.
        Das Jugend∙amt hilft bei Problemen in der Familie.
        Vielleicht haben die Kinder und Jugendlichen Probleme mit den Eltern.
        Oder die Eltern haben Fragen zur Erziehung.

Vielleicht hat ein Kind oder junger Erwachsene bis 27 Jahre eine Behinderung.

Oder ein Kind oder junger Erwachsene bekommt bald eine Behinderung.

Dann können Verfahrens∙lotsen eine Beratung anbieten.

Und über verschiedene Hilfs∙angebote informieren.

Auch die Familie kann eine Beratung bekommen.

Wann kann ich zu einer Beratung gehen?

Sie können jederzeit eine Beratung bekommen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Sie brauchen keine bestimmten Unterlagen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf der Internet∙seite.

Klicken Sie auf diesen Internet∙link: Anne hilft  

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