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BuT-Leistungen: Kosten für Ausflüge von der Kita mit Übernachtung

Wie können Familien Hilfe bei den Kosten für Ausflüge von der Kita mit Übernachtung bezahlen?
Auf dieser Seite finden Mitarbeiter in Kitas weitere Informationen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Hinweis:

In diesem Text steht immer: Mitarbeiter in Kitas.

Damit meint der Text auch Personen in Kinder∙tages∙einrichtungen und Kinder∙tages∙betreuung.

Der Grund dafür ist:

        Die kürzere Bezeichnung können die Menschen besser lesen.
        Und besser verstehen.

Was sind BuT-Leistungen?

Manche Familien haben vielleicht nicht genug Geld.

Die Familien können dann viele Dinge nicht machen.

Diese Dinge können die Familien zum Beispiel nicht machen:

  • Schwimmen gehen.
  • Ins Kino gehen.
  • Und Ausflüge machen.

Und die Kinder aus diesen Familien können zum Beispiel nicht auf Klassen∙fahrt fahren.

Oder Schul∙bücher kaufen.

Und das soll nicht sein.

Deshalb gibt es die BuT-Leistungen.

        BuT ist die Abkürzung für: Bildung und Teilhabe.     

BuT-Leistungen sind ein finanzieller Zuschuss.

        Das heißt:
        Familien bekommen Geld für bestimmte Dinge.

Das Geld bekommen die Familien von einer von diesen Behörden:

  • Vom Job∙center.
  • Von der Region Hannover.
  • Oder von der Stadt Hannover.

Für diese Dinge können die Familien zum Beispiel Geld bekommen:

  • Schul∙ausflüge.
  • Schul∙sachen.
  • Tickets für Bus und Bahn.
  • Und Hilfe beim Lernen.

Das Ziel von den BuT-Leistungen ist:

        Familien mit weniger Geld sollen Unterstützung bekommen.
        So können die Kinder bei bestimmten Angeboten mitmachen. 

Was ist ein Ausflug mit Übernachtung?

Ein Ausflug ist eine Veranstaltung.

Bei einem Ausflug mit Übernachtung bleiben die Kinder über Nacht an einem anderen Ort.

Diese Veranstaltung macht die Kita zu den normalen Zeiten von der Kita.

Die Veranstaltung ist außerhalb vom Kita-Gelände.

        Das heißt:
        Die Veranstaltung ist nicht in der Kita selbst.

Bei einem Ausflug sind mehrere Kinder dabei.

Und bei diesem Ausflug gibt es eine Übernachtung.

Wer kann bei Ausflügen mit Übernachtung Hilfe bei den Kosten bekommen?

Das Kind besucht eine Kita?

Oder bekommt Kinder∙tages∙pflege?

Dann kann die Familie für das Kind Hilfe bei den Kosten bekommen.

Wer muss die Unterlagen bei einer BuT-Stelle abgeben?

Die Unterlagen kann die Familie selbst abgeben.

Die Unterlagen kann auch die Kita abgeben.

Die Familie und die Kita geben beide die Unterlagen ab?

Dann ist das nicht schlimm.

Die BuT-Stelle kann das sehen.

Und die BuT-Stelle zahlt das Geld nicht doppelt.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Welche Unterlagen braucht die BuT-Stelle?

Die BuT-Stelle braucht diese Unterlagen:

  • Das Informations∙schreiben von der Kita.
  • Und die Daten von dem Kind:
    - Name.
    - Geburts∙datum.
    - Und die BuT-Nummer.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Was muss im Informations∙schreiben an die BuT-Stelle stehen?

Diese Dinge müssen im Informations∙schreiben stehen:

  • Das Datum von dem Informations∙schreiben.
  • Das Ziel von dem Ausflug.
    Hier muss der Ort von dem Ausflug stehen.
  • Das Datum von dem Ausflug.

Und die Dauer von dem Ausflug.
Hier muss stehen: So lange dauert der Ausflug.

  • Die Kosten von dem Ausflug.
    Sie müssen auch schreiben: Diese Dinge kosten so viel Geld.
  • Das Zahlungs∙ziel.
    Das heißt: Bis zu diesem Datum müssen die Familien das Geld für den Ausflug bezahlen. 
  • Informationen zu den Bank∙daten von der Kita.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Welche Kosten kann die BuT-Stelle bezahlen?

Diese Kosten kann die BuT-Stelle bei einem Ausflug mit Übernachtung bezahlen:

  • Geld für die Anfahrt.
  • Geld für die Übernachtung.
  • Geld für das Essen.
  • Geld für Aktivitäten.
    Zum Beispiel ein Besuch im Museum.
    Oder ein Besuch im Tierpark.
  • Geld für eine Stornierung.
    Das heißt:
    Vielleicht muss die Kita den Ausflug absagen.
    Und vielleicht müssen die Eltern trotzdem ein wenig Geld bezahlen.
    Zum Beispiel kann es sein:
    Die Kita muss den Ausflug absagen.
    Aber die Kita hat schon den Eintritt für ein Museum bezahlt.
    Dann kann es sein:
    Die Kita bekommt das Geld von dem Museum nicht zurück.
    Oder das Museum sagt:
    Sie bekommen nur einen Teil von dem Geld zurück.
    Dann können die Familien auch nur einen kleinen Teil von dem Geld zurück∙bekommen.

Diese Kosten kann die BuT-Stelle bei einem Ausflug mit Übernachtung nicht bezahlen:

  • Das Taschengeld.
    Das Taschengeld ist eine bestimmte Summe Geld.
    Dieses Geld kann das Kind für bestimmte Dinge ausgeben.
    Zum Beispiel ein Eis kaufen.
    Oder eine andere Kleinigkeit.
  • Kosten für den Kinder∙reisepass.
  • Und Kosten für wetter∙feste Kleidung.
    Wetter∙feste Kleidung ist für ein bestimmtes Wetter.
    Zum Beispiel eine besondere Hose bei Regen.
    Oder eine besondere Jacke bei Wind.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Wer bekommt das Geld?

Das Geld überweist die BuT-Stelle direkt auf das Bank∙konto von der Kita.

Die Familien sollen nicht selber zahlen.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Die BuT-Stelle hat eine Entscheidung gemacht: Wer bekommt die Information über das Ergebnis?

Die Kita hat die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgegeben?

Oder die Familie hat die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgegeben?

Dann bekommt immer die Familie einen Bescheid von der BuT-Stelle.

        Ein Bescheid ist ein wichtiges Dokument.

Und im Bescheid steht dann:

        Die BuT-Stelle bezahlt die Kosten von dem Ausflug.
        Und diese Kosten bezahlt die BuT-Stelle.
        Oder die BuT-Stelle bezahlt die Kosten nicht.
        Und an dieses Bank∙konto zahlt die BuT-Stelle das Geld.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Beachten Sie:

Die Familie hat der Kita eine Voll∙macht gegeben?

        Bei einer Voll∙macht dürfen andere Menschen über Dinge entscheiden.
        Dann kann die Kita bestimmte Dinge für die Familien entscheiden.

Dann bekommt nämlich die Kita einen Bescheid von der BuT-Stelle.

Dabei ist es egal:

        Die Kita hat die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgegeben.
        Oder die Familie hat die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgegeben.

Die Kita hat eine Voll∙macht?

Dann bekommt die Kita auch den Bescheid mit der Entscheidung.

Was ist mit Anzahlungen? Oder mit Rest∙zahlungen?

Die Familie kann Anzahlungen machen.

Und die Familie kann auch Rest∙zahlungen machen.

Bei einer Anzahlung zahlt die Familie eine kleine Summe Geld an die Kita.

Später bezahlt die Familie dann den Rest.

Dieser Rest ist dann die Rest∙zahlung.

Wichtig:

Für beide Zahlungen muss im Infoschreiben stehen:

        Bis zu diesem Datum muss die Familie die Anzahlung bezahlen.
        Und bis zu diesem Datum muss die Familie die Rest∙zahlung machen.

Die Familie möchte Unterstützung bei den Kosten?

Dann muss die Familie bis zum Datum im Infoschreiben einen Bescheid von der BuT-Stelle bekommen.

Und in diesem Bescheid muss stehen:

        Die BuT-Stelle kann die Kosten bis zu diesem Datum bezahlen.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Kann auch die Kita die Unterlagen abgeben?

Ja.

Die Kita kann die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgeben.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Hinweis an die Kita-Mitarbeiter:

Sie schreiben eine E-Mail?

Oder einen Brief?

Dann müssen in der Nachricht immer diese Daten von dem Kind stehen:

  • Name.
  • Geburts∙datum.
  • Und die BuT-Nummer.

Beachten Sie:

Schicken Sie am besten die Unterlagen für ein einzelnes Kind an die BuT-Stelle.

Warten Sie nicht auf mehrere Kinder.

Und schreiben Sie keine Liste mit den Namen von mehreren Kindern.

Bei Anträgen für ein einzelnes Kind kann die BuT-Stelle die Unterlagen schneller bearbeiten.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Die Familie hat das Geld selbst an die Kita bezahlt. Kann die Familie das Geld zurück∙bekommen?

Es gibt 2 Möglichkeiten:

  • Die Familie musste das Geld in bar bezahlen.
  • Oder die Zahlungs∙frist war sehr kurz.
    Das heißt: Die Familie hatte zu wenig Zeit für den Antrag an die BuT-Stelle.
    Deshalb hat die Familie das Geld selbst bezahlt.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Welche Informationen kann die Kita den Familien noch geben?

Die Kita kann im Informations∙schreiben schreiben:

        Die Familie kann Hilfe bei den Kosten bei einem Ausflug mit Übernachtung bekommen.

In Alltags∙sprache kann die Kita in das Informations∙schreiben schreiben:

Diese Fahrt kann über BuT bezahlt werden! Wenn Sie eine BuT-Berechtigung haben, zahlen Sie bitte nicht selbst. Ergänzen Sie den Namen, Geburtsdatum und BuT-Nummer Ihres Kindes und reichen dieses Schreiben bei der Region Hannover (Adresse und Informationen unter www.hannover.de/but), im Jobcenter oder in Ihrem Rathaus vor Ort ein. Die Zahlung erfolgt direkt an die Kita. Auch Familien mit einem geringen Einkommen ohne Leistungsbezug können BuT bekommen. Fragen Sie vor Ort beim Jobcenter Region Hannover nach.

Wieviel Geld zahlt die BuT-Stelle bei einer Doppel∙finanzierung?

Doppel∙finanzierung bedeutet:

        Die Familie bekommt bei den Kosten zweimal Unterstützung.

Zum Beispiel:

Ein Ausflug mit Übernachtung kostet 100 Euro.

Die Kita hat vielleicht einen Förder∙verein.

        Ein Förder∙verein ist eine Gruppe von Menschen.
        Diese Menschen können einer Kita mit Geld helfen.

Und der Förder∙verein kann Familien bei den Kosten von einem Ausflug mit Übernachtung helfen.

Für den Ausflug mit Übernachtung gibt der Förder∙verein jedem Kind 20 Euro.

Dabei ist es egal:

        Die Familie braucht Hilfe von der BuT-Stelle.
        Oder die Familie braucht keine Hilfe von der BuT-Stelle.

Die 20 Euro bekommen alle Familien.

So müssen die Familien nur noch 80 Euro bezahlen.

Und nicht mehr 100 Euro.

Kann eine Familie diese 80 Euro nicht bezahlen?

Dann kann die Familie noch Unterstützung von der BuT-Stelle bekommen.

Beachten Sie:

Die BuT-Stelle bezahlt nur die tatsächlichen Kosten.

        Das heißt:
        Der Ausflug mit Übernachtung kostet eigentlich 100 Euro.
        Der Förder∙verein hat allen Familien 20 Euro als Unterstützung gegeben.
        Also müssen alle Familien nur noch 80 Euro für den Ausflug bezahlen.
        Und nicht mehr 100 Euro.
        Deshalb sind die 80 Euro die tatsächlichen Kosten.

Und deshalb kann die BuT-Stelle die Familie bei den 80 Euro unterstützen.

Und nicht mehr bei den 100 Euro.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

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