Dein Weg ins Erwachsenenleben

1. Volljährigkeit

An deinem 18. Geburtstag bist du volljährig – ab diesem Tag gilt man in Deutschland rechtlich als erwachsen. Das bringt eine Reihe von Änderungen mit sich. Du hast jetzt nicht mehr nur Rechte, sondern auch einige neue Pflichten. Du darfst jetzt eigene Entscheidungen treffen, musst für dein Handeln aber auch die Verantwortung tragen.

Das Erwachsenwerden ist mit vielen Veränderungen verbunden. Viele junge Menschen beenden die Schule, entscheiden sich für einen Beruf und ziehen in eine eigene Wohnung. Sie leben selbstständig. Fast alle jungen Leute fühlen sich in dieser Lebensphase auch mal überfordert und brauchen Unterstützung. 

Ende der gesetzlichen Vertretung der Eltern oder einer Vormundschaft

Mit dem 18. Geburtstag endet die gesetzliche Vertretung durch deine Eltern. Auch eine Vormundschaft oder Pflegschaft, die für dich möglicherweise eingerichtet wurde, endet an diesem Tag. Dies bedeutet, dass du nun im rechtlichen Sinne selbst für dein Handeln verantwortlich bist.

Geschäftsfähigkeit

Ab dem 18. Geburtstag bist du voll geschäftsfähig. Das bedeutet, dass du ab jetzt Verträge wie einen Kaufvertrag, Mietvertrag, Handyvertrag oder einen Kreditvertrag selbst abschließen darfst. Alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, musst du auch selbst erfüllen. Das Risiko für dein Handeln trägst du selbst, zum Beispiel wenn du die Gebühren für einen Handyvertrag nicht mehr bezahlen kannst. Um deine Geldgeschäfte selbst regeln zu können, solltest du ein Girokonto bei einer Bank eröffnen. 

Zur Geschäftsfähigkeit gehört auch die „Prozessfähigkeit“. Das bedeutet, dass du jetzt das Recht hast Gerichtsprozesse (ein streitiges Verfahren vor einem Gericht durch eine Anklage) zu führen. Du kannst dies selbst tun oder dich durch eine*n Anwält*in vertreten lassen.

Anträge

Mit dem 18. Geburtstag musst du alle Anträge bei Behörden auf Hilfe und Geldleistungen selbst stellen. Du entscheidest nun selbst über deine Angelegenheiten.
Hilfreich ist eine Liste aller Dinge, die du mit der Volljährigkeit regeln musst, z. B. zu Anträgen, die du stellen musst. Diese kannst du z. B. gemeinsam mit deinen Eltern, deinem Vormund oder deinen Betreuer*innen oder Pflegeeltern erstellen. Ihr solltet mindestens ein halbes Jahr vor deinem 18. Geburtstag damit anfangen.

Wahlrecht

Mit der Volljährigkeit erlangt man das aktive und passive Wahlrecht. „Aktiv“ bedeutet, dass du zusätzlich zur Kommunalwahl nun auch bei Europa-, Landtags- und Bundestagswahlen selbst wählen darfst. Du hast auch das passive Wahlrecht. Das bedeutet, dass du dich nun auch selbst zur Wahl stellen und gewählt werden kannst. Was viele nicht wissen: Auch in den Personal- oder Betriebsrat (die Mitarbeiter*innenvertretung) bei deinen Arbeitgeber*innen kannst du dich wählen lassen.

Führerschein

Mit der Fahrausbildung für den PKW muss man nicht bis zur Volljährigkeit warten. Die theoretische Prüfung darfst du schon drei Monate vor dem 17. Geburtstag machen. Die praktische Prüfung darf frühestes einen Monat vor dem 17. Geburtstag stattfinden. Bis zum 18. Geburtstag darf man nur mit Begleitung fahren. Für alle, egal welches Alter, gilt: Zunächst gibt es den Führerschein nur auf Probe. Erkundige dich über weitere Regelungen bezüglich der Probezeit.

bf17.de

Region Hannover

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Ab 17 ist in Niedersachsen das begleitete Fahren möglich, ab 18 geht es alleine auf die Straße – aber nur mit "Lappen".

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Schadensersatzpflicht

Für alle angerichteten Schäden ist man ab dem 18. Geburtstag selbst verantwortlich. Eine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten, wenn du Dinge beschädigt hast, die anderen gehören. Mehr Informationen erhältst du im Themenbereich „Versicherungen“.

Arbeitszeiten

Für Volljährige gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes nicht mehr. Ab dann darf man bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten. Auch die Arbeit am Wochenende und an Feiertagen sowie Schicht- und Akkordarbeit sind nun erlaubt. Mehr Informationen erhältst du im Themenbereich „Nach der Schule“.

Jugendschutz

Mit deiner Volljährigkeit gibt es keine Verbote mehr nach dem Jugendschutzgesetz. Allerdings ist ein bewusster Umgang mit zum Beispiel Suchtmitteln in jedem Alter ratsam: 

kenn-dein-limit.de/alkoholkonsum  

Strafmündigkeit

Mit deiner Volljährigkeit bist du für dein Handeln alleine verantwortlich und voll strafmündig. Bis zum 21. Lebensjahr gilt man als Heranwachsende*r und kann für eine Straftat noch nach dem Jugendstrafrecht behandelt werden. Entscheidend dafür, ob man als Erwachsene*r verurteilt wird oder als Jugendliche*r, ist die persönliche Reife. Mehr Informationen erhältst du im Themenbereich „Beratung und Hilfen“.