Dein Weg ins Erwachsenenleben

7. Nach der Schule

Infos zum Einstieg in den Beruf

Vielleicht gehst du noch zur Schule und der Weg in die Berufsausbildung erscheint dir noch weit weg. Allerdings kannst du in deiner Entscheidung für deine Berufswahl nicht so spontan sein. Von der Entscheidung für eine Ausbildung oder ein Studium bis zum Start braucht es Zeit. Es ist wichtig, informiert zu sein, über mögliche Schulabschlüsse, Bewerbungsfristen, Finanzierungsmöglichkeiten und sonstige Unterstützungsangebote.

Wenn du schon einen bestimmten Berufswunsch hast, kannst du dich direkt auf die Suche nach einer passenden Ausbildung machen und mit dem Bewerben beginnen. Deine Chancen stehen günstiger, wenn du dich rechtzeitig bewirbst.

Die meisten Jugendlichen haben noch gar keinen konkreten Berufswunsch. Das ist völlig in Ordnung. Zur Unterstützung bei der Berufswahl gibt es verschiedene Angebote zur Berufsorientierung.

Vielleicht möchtest du aber auch gar nicht direkt nach dem Schulabschluss mit einer Ausbildung oder einem Studium beginnen. Es gibt verschiedene Alternativen, wie zum Beispiel Praktika, Freiwilligendienste oder Jobben.

Welche Berufe gibt es?

In Deutschland gibt es mehr als 350 Ausbildungsberufe. Häufig sind nur wenige Berufe bekannt. Es lohnt sich aber genauer zu schauen.

Im Berufsinformationszentrum (BIZ) kannst du dich über alle Berufe informieren. Ein BIZ gibt es in jeder Agentur für Arbeit. Du brauchst dort keinen Termin.

arbeitsagentur.de/vor-ort/hannover/biz-hannover

Du kannst dich auch bei der Berufsberatung individuell beraten lassen:

www.arbeitsagentur.de/k/berufsberatung-jugendliche?mtm_campaign=bbve_basis2023&mtm_source=google&mtm_medium=paid_search&mtm_content=performance_textad_generisch_berufsorientierung&mtm_placement=bbve_basis2023_flight2_google_paid_search_performance_textad_generisch_berufsorientierung&mtm_group=dk2023

Es gibt auch tolle Internetseiten und Apps zur Berufswahl:

ihk.de/hannover/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung

planet-beruf.de/schuelerinnen

Berufsschulen

Der Weg in eine Ausbildung geht nicht immer nahtlos. Die Berufsschulen bieten gute Übergänge, falls du noch keinen Schulabschluss oder noch keinen konkreten Berufswunsch hast. Vielleicht fällt dir die Schule aber eher schwer. Dann kann eine betriebliche Ausbildung ein guter Weg sein. Das geht sogar ohne Schulabschluss. Mit einem Schulabschluss hast du jedoch mehr Wahlmöglichkeiten. Einen Überblick über die Berufsschulen in der Region Hannover gibt es hier:

Region Hannover

Überblick der berufsbildenden Schulen in der Region Hannover

Adressen, Kontakt-Daten und Links zu den berufsbildenden Schulen der Region Hannover.

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Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufseinstiegsklasse (BES)

Das BVJ ist für diejenigen geeignet, die die Schule beendet und noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Dort wird eine besondere Förderung geboten. Du kannst im BVJ bei entsprechenden Leistungen den Hauptschulabschluss erreichen.

Die BES vermittelt ihren Schüler*innen eine fachliche und allgemeine Bildung. Schwerpunkt der fachlichen Bildung ist die Vorbereitung auf einen oder mehrere Berufe. Bei Bedarf werden zusätzliche Angebote für Sprache und Integration vorgehalten. Die Berufseinstiegsschule umfasst die Klasse 1 und 2. Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens wird durch die Schule eine individuelle Beratung durchgeführt. In die Klasse 1 werden nur Schüler*innen aufgenommen, die die Schulpflicht noch nicht erfüllt haben und bei denen im Rahmen der Beratung ein individueller Förderbedarf festgestellt wurde. In die Klasse 2 kann aufgenommen werden, wer die Klasse 1 erfolgreich abgeschlossen hat oder eine Abschlussklasse des Sek. I einer allgemeinbildenden Schule ohne Abschluss verlassen hat, oder den Hauptschulabschluss erworben hat und im Rahmen der Beratung festgestellt wurde, dass der*die Schüler*in noch nicht über die erforderliche Reife verfügt, um eine berufliche Ausbildung zu beginnen.

Berufsfachschulen 

Die ein- oder zweijährigen Berufsfachschulen sind Vollzeitschulen, die Schüler*innen in einen oder mehrere Berufe einführen. Sie vermitteln einen Teil der Berufsausbildung in einem oder mehreren Ausbildungsberufen. An einer berufsqualifizierenden BFS kannst du auch einen Ausbildungsabschluss machen. Die BFS setzt den Hauptschulabschluss voraus.

Ausbildung

Es gibt betriebliche Ausbildungen. Das bedeutet, dass du meistens einen Tag pro Woche in der Berufsschule bist und vier Tage im Ausbildungsbetrieb lernst. An Berufsfachschulen werden aber auch schulische Ausbildungen angeboten. Die werden durch Praktika ergänzt.

Einen Überblick über Ausbildungsmöglichkeiten in deiner Region findest du unter:

Arbeitsmarkt

Öffentliche Stellenanzeigen

Auf Jobsuche? Hier gibt es die aktuellen Stellenausschreibungen der Landeshauptstadt und der Region Hannover, der Hannover.de Internet GmbH sowie der Hann...

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Studium

Der Start ins Studium ist aufregend, denn alles ist neu. 

Bei Fragen können dir die Studienberatungen an den jeweiligen Hochschulen weiterhelfen oder das Studierendenwerk:

https://www.studierendenwerke.de/themen/studieren-mit-behinderung/fuer-studieninteressierte-und-studierende

Du könntest Anspruch auf BAföG zur Finanzierung deines Studiums haben. Für den Antrag sind die Studierendenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird. Näheres dazu findest du im Themenbereich „Geld“

Berufliche Trainings und Förderangebote

Es kann sein, dass du nicht direkt nach der Schule in eine Ausbildung starten kannst. Dafür kann es viele Gründe geben, wie zum Beispiel:

  • Du hast noch keinen Ausbildungsplatz gefunden.
  • Gesundheitliche Probleme hindern dich an der Aufnahme einer Ausbildung.
  • Du brauchst für eine Ausbildung noch Vorbereitung und Training.

Die Jugendberufshilfe oder die Jugendberufsagenturen können dich ganz individuell unterstützen. Diese Angebote bieten einen geschützten Rahmen. Du kannst dich auf eine Ausbildung vorbereiten, zum Beispiel durch begleitete Praktika.

Jugendberufsagentur – JBA macht dich startklar!

Schule, Ausbildung, Studium? Wie den Lebensunterhalt sichern? Gleich arbeiten? Das Team der Jugendberufsagentur unterstützt dich bei deinem Start ins Beru...

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PACE

Pro-Aktiv-Center (PACE) Region Hannover

In der Region Hannover unterstützt die Jugendberufshilfe der Region Hannover junge Menschen im Alter von 14 - 26 Jahren auf ihrem Weg in Ausbildung und Be...

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Nicht gleich in eine Ausbildung

Vielleicht möchtest du gar nicht direkt nach dem Schulabschluss mit einer Ausbildung beginnen. Es gibt verschiedene Alternativen:

Praktika können dir Einblick in Berufsfelder verschaffen und den Weg zu einem Ausbildungsplatz ebnen. Falls du Bürgergeld bekommst, musst du aber klären, ob dein Leistungsanspruch davon berührt wird. Mehr Infos dazu findest du unter dem Punkt „Geld“.

In einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr (FSJ/FÖJ) sowie dem Bundesfreiwilligendienst kannst du dich nach deinen Interessen engagieren oder auch ein Berufsfeld näher kennenlernen. Du bekommst ein Taschengeld, kostenlose Unterkunft und Verpflegung. Du bist sozialversichert und hast weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Bei Bedarf kannst du ergänzend Bürgergeld bekommen.

In einem Zeitraum von 7 bis 23 Monaten kannst du mit dem Freiwilligen Wehrdienst (FWD) den Soldat*innenberuf mit all seinen Facetten kennenlernen und währenddessen oder danach entscheiden, ob du bei der Bundeswehr bleiben möchtest. 

Eventuell möchtest du erst einmal jobben, ohne dich auf eine Ausbildung festzulegen. Deine Berufsaussichten sind aber mit einer Ausbildung besser als mit einem Job. Wenn du Zeit bis zum Ausbildungsbeginn überbrücken möchtest, kannst du z. B. einen Minijob machen. Solltest du Sozialleistungen z. B. vom JobCenter bekommen, wird dein Einkommen angerechnet. Einen Teil darfst du behalten.

Bewerbung und Vorstellungsgespräch

Hast du eine angebotene Ausbildung oder eine Arbeitsstelle gefunden, die dich interessiert? Dann schreibst du eine Bewerbung. Das ist deine erste Visitenkarte. Nimm dir genug Zeit, um die Bewerbung ansprechend und vollständig zu gestalten. Bereite sie am besten mit jemandem vor, der sich auskennt und deine Unterlagen prüfen kann. Infos über Beratungsangebote in deiner Nähe erfährst du bei der Agentur für Arbeit.

Du hast eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten? Bereite dieses erste persönliche Kennenlernen sehr gut vor. Am besten bereitest du dich mit jemandem zusammen vor. Es gibt typische Fragen. Auch dein Auftreten kannst du vorher proben. Es gibt hilfreiche Tipps im Netz.

planet-beruf.de/schuelerinnen

Finanzen während der Ausbildung

In einer betrieblichen Ausbildung bekommst du eine Ausbildungsvergütung. Oft reicht dies aber zum Leben nicht aus. Bei einer schulischen Ausbildung bekommst du gar keine Bezahlung. Du musst also während der Ausbildung fast immer Unterstützung von staatlichen Stellen in Anspruch nehmen. Näheres im Themenbereich „Geld“

Unterstützung während der Ausbildung

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)

Wenn du eine Ausbildung machst, aber dir die Fachpraxis oder der Theorie-Unterricht Schwierigkeiten bereitet, kannst du Unterstützung bekommen. Du bekommst dann mindestens 3 Stunden in der Woche Nachhilfe. Du kannst auch Beratung erhalten, falls belastende Dinge deine Ausbildung erschweren. Sprachförderung ist ebenfalls möglich. Eine abH ist für dich kostenlos. Nähere Infos bekommst du bei der Berufsberatung.

arbeitsagentur.de/vor-ort/hannover/berufsberatung/notfallberatung-fuer-auszubildende

Begleitete betriebliche Ausbildung (bbA)

Falls du aufgrund einer Behinderung eine besondere Unterstützung brauchst, ist eine begleitete betriebliche Ausbildung eine gute Möglichkeit. Du bekommst intensive sozialpädagogische Begleitung und Nachhilfe. Voraussetzung ist, dass bei der Agentur für Arbeit dein Antrag auf berufliche Rehabilitation bestätigt wurde.

rehadat-bildung.de

Rechte und Pflichten beim Arbeiten

Manche Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer*in begegnen dir schon, wenn du eine Ausbildung in einem Betrieb machst. Spätestens wenn du nach der Ausbildung deine erste Stelle hast, gibt es einiges zu beachten:

Arbeitsvertrag

In Deutschland kann man im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Vertrag frei verhandeln. Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden und z. B. die vereinbarte Tätigkeit, Arbeitszeit, Arbeitsort, Bezahlung, Probezeit und Urlaubsanspruch regeln. Vor der Volljährigkeit ist für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die Zustimmung des*der gesetzlichen Vertreter*in erforderlich.

Grundpflichten

Im Arbeitsverhältnis gilt die Arbeitspflicht der Arbeitnehmer*innen. Bist du krank, musst du dich sofort bei deiner*deinem Arbeitgeber*in melden und ggf. auch eine Krankschreibung deines Arztes/deiner Ärztin vorlegen. Grundpflicht der Arbeitgeber*innen ist es, dich zu bezahlen. Im Vertrag ist vereinbart, welche Tätigkeiten du übernehmen sollst. Es gelten besondere Regelungen für Minderjährige (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Bezahlung

Die Bezahlung ist in Deutschland frei verhandelbar. Wenden die Arbeitsgeber*innen einen Tarifvertrag an, so muss mindestens der Tariflohn gezahlt werden. Besorg‘ dir die Tariftabelle oder lass‘ dir vor einer Zusage deinen Lohn ausrechnen. Ansonsten gilt seit 01.10.2022 ein Mindestlohn von 12,- € brutto (vor Abzug der Steuern/Versicherungen) pro Stunde (ab 01.01.2024: 12,41 €; ab 01.01.2025: 12,82 €). Davon gibt es aber Ausnahmen, z. B. gilt er nicht für Minderjährige. Er gilt auch nicht solange du in einer Ausbildung bist.

Urlaub

Der gesetzliche Mindest-Urlaubsanspruch beträgt 20 Tage auf eine 5 Tage Woche. Gilt ein Tarifvertrag, ist der Urlaubsanspruch meist höher. In der Regel musst du die Probezeit abwarten (6 Monate), bis du den ersten Urlaub nehmen kannst. Den Zeitpunkt deines Urlaubs musst du mit deinen Arbeitgeber*innen absprechen.

Kündigung

Ein Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten gekündigt werden – für Arbeitnehmer*innen gibt es aber besondere Schutzvorschriften. Es müssen auch Fristen eingehalten werden. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet in der Regel ohne Kündigung.

Arbeitslosengeld

Wenn du nach Ende der Beschäftigung Leistungen der Agentur für Arbeit beziehen willst, musst du dich bei einer Kündigung sofort und bei einer Befristung spätestens 3 Monate vor Ende der Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit melden.