Dein Weg ins Erwachsenenleben

3. Wohnen

Ausziehen und in der eigenen Wohnung leben – hilfreiche Tipps, wie es geht

​Auszug

Ein ganz bedeutender Schritt auf dem Weg ins Erwachsenenleben ist der Umzug aus der (Pflege-) Familie oder Wohngruppe in eine eigene Wohnung. Es ist bestimmt eine spannende Vorstellung, irgendwann in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Vielleicht fühlst du dich aber gar nicht so wohl, wenn du an ein Leben in einer eigenen Wohnung denkst. Dann ist es gut, mit deinen Eltern, Betreuer*innen, Pflegeeltern oder Freund*innen über deine Gedanken und Sorgen zu sprechen. Ihr könnt gemeinsam überlegen, wie du gerne leben möchtest und was du dir zutraust. Auch kannst du in Gesprächen herausfinden, ob du überhaupt allein wohnen möchtest. Vielleicht ist zum Beispiel eine Wohngemeinschaft oder ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim für dich passender.

moses-online.de/zwei-selbsteinschaetzungsboegen-jungen-menschen 

Wohnungssuche

Mittlerweile werden viele Wohnungen über das Internet angeboten. Aber auch Anzeigen in Zeitungen, Aushänge in Supermärkten oder an Universitäten solltest du dir ansehen. Vielleicht zieht auch jemand aus deinem Freundeskreis um und sucht noch eine*n Nachmieter*in. In Großstädten ist es oft besonders schwierig eine Wohnung zu finden. Es gibt viele verschiedene Wohnungsgenossenschaften/-baugesellschaften in Hannover, bei denen du dich um Wohnungen bewerben kannst. 

Jugendwohnbegleitung

Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren aus dem Stadtgebiet Hannover gibt es die Möglichkeit der Unterstützung durch die Jugendwohnbegleitung. Die Anbieter beraten und unterstützen bei Problemen wegen schwieriger Wohnverhältnisse im elterlichen Haushalt, bei drohender und bereits bestehender Wohnungslosigkeit.

  • Sie sind vermittelnd behilflich bei der Wohnungssuche,
  • suchen gemeinsam mit dir nach Qualifizierungs- und Ausbildungsmöglichkeiten und
  • unterstützen bei der Sicherung der finanziellen Lebensgrundlage.

Es gibt folgende Anbieter:

Für junge Menschen aus der Region Hannover gibt es das Projekt „JUST BeSt“. Die Abkürzung steht für: Jugend stärken – Brücken in die Selbstständigkeit:

Region Hannover Team Jugendhilfeplanung und Fachberatung

JUGEND STÄRKEN: Brücken in die Eigenständigkeit (JUST BEst)

Mach den ersten Schritt! Wenn du 14 bis 26 Jahre alt bist!

lesen

Angemessenheit

Wenn du Bürgergeld vom JobCenter beziehst, muss die Höhe der Wohnungsmiete angemessen sein. Auch für die Größe der Wohnung gibt es Richtwerte. Welche Kosten angemessen sind, erfährst du von deinem zuständigen JobCenter. Dies solltest du dringend vor der Unterschrift des Mietvertrags klären.

Informiere dich auch hier: 

arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/wohnen 

Sozialwohnung und Wohnberechtigungsschein

Es gibt staatlich geförderte Wohnungen, die besonders günstig sind. Mit einem Wohnberechtigungsschein ("B-Schein" oder "§ 8-Schein") kannst du dich um solch eine Wohnung bewerben. Deine Gemeinde- oder Stadtverwaltung kann dir den B-Schein ausstellen, wenn du eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreitest. Die Grenze hängt von deinem Wohnort ab. 

Neben dem B-Schein gibt es unter gewissen Bedingungen auch die Möglichkeit, sich in die Wohnungsvermittlung vom Wohnungsamt aufzunehmen zu lassen. Hierfür kannst du dich ebenfalls beim Wohnungsamt deiner Stadt/ Gemeinde melden.

Besichtigung

Kommt eine Wohnung in Frage, kannst du mit der*dem Vermieter*in einen Besichtigungstermin vereinbaren. Manchmal gibt es Sammeltermine, die schon in der Anzeige stehen. Dann sehen viele Interessierte gleichzeitig die Wohnung an. Tipp: Vielleicht kannst du jemanden mit zur Besichtigung nehmen, der*die sich bereits auskennt- auch zu deiner persönlichen Sicherheit. 

Vermieter*innen können dich bitten, einen Selbstauskunftsbogen auszufüllen. Darin werden Fragen zu deiner Person, deinem Alter, Beruf, Familienstand, finanzielle Situation etc. abgefragt. Sehr persönliche Fragen, z. B. nach einer Schwangerschaft, musst du nicht wahrheitsgemäß beantworten. 

Eine SCHUFA-Abfrage kannst du einmal im Jahr kostenlos machen. Die SCHUFA gibt Informationen darüber, ob eine Person kreditwürdig ist.

Wenn du Konflikte mit deiner*deinem Vermieter*in hast (z.B. Forderungen, Kündigungen) kannst du dich bei einem Mieterschutzbund kostenpflichtig beraten lassen.

Mietvertrag

Du hast eine Wohnung gefunden? Herzlichen Glückwunsch! Bevor du den Mietvertrag unterzeichnest, solltest du ihn mit jemandem gemeinsam durchlesen. Frag bei Unklarheiten eine Person deines Vertrauens, wie z. B. deine Eltern. Auch eine Fachkraft in einer allgemeinem Sozialberatungsstelle kann dich unterstützen. Fragen an den*die Vermieter*in solltet ihr unbedingt vor der Unterschrift klären.

mietrecht-einfach.de 

Am Tag der Schlüsselübergabe wird dein*deine Vermieter*in mit dir den Zustand der Wohnung in einem Wohnungsübergabeprotokoll besprechen und verschriftlichen. Das Dokument bekommst du ausgehändigt. Bewahre es gut auf, damit du später nicht für Schäden aufkommen musst, die schon vorher bestanden. Mach diese Übergabe am besten auch in Begleitung von einer Person mit Erfahrung. Dies können Freund*innen, ehemalige Betreuer*innen oder Ansprechpersonen aus Beratungsstellen wie der Jugendwohnbegleitung und AufKurs sein.

Manche Vermieter*innen möchten von Mieter*innen eine Bürgschaft (Zahlung einer Geldsumme) haben. Sie dient den Vermieter*innen als Sicherheit. Häufig ist das bei der ersten eigenen Wohnung der Fall, aber auch in Fällen, in denen du wenig verdienst oder einen negativen Schufa-Eintrag hast. Personen die als sogenannte Bürg*innen für dich eintreten, können zum Beispiel Eltern oder gute Freund*innen sein, aber auch eine Versicherung oder eine Bank. Wenn du deine Miete oder Nebenkosten nicht zahlst oder Schäden in der Wohnung verursachst, muss die*der Bürg*in für dich einspringen und die Forderung der Vermieter*innen zahlen. Du solltest daher deine Zahlungen fristgerecht begleichen. Eine Bürgschaft durch private Personen sollte daher aufgrund der finanziellen Risiken sehr gut überlegt sein. Für eine Bürgschaft kannst du dir auch Unterstützung bei dem JobCenter oder dem Sozialamt suchen. 

Wohnungsausstattung

Für die erste eigene Wohnung benötigst du Haushaltsgegenstände und Möbel, je nach vorhandener Ausstattung auch eine Küche und Waschmaschine. In Zeitungen gibt es manchmal interessante Angebote. Manchmal lohnt es sich auch den*die Vormieter*in zu fragen, ob sie vorhandene Einrichtungsgegenstände an dich verkauft. Dafür leistest du dann eine sogenannte „Abstandszahlung“.

Wenn du Bürgergeld beziehst, kannst du dich bei deinem JobCenter nach Geld für die Einrichtung erkundigen. Eine Erstausstattungspauschale wird aber nur einmal gewährt. Daher solltest du gut auf deine Haushaltsgegenstände und Möbel aufpassen.

Außerdem gibt es auch verschiedene Kaufhäuser in Hannover und Umland, die günstig die verschiedensten Dinge, die man braucht, verkaufen. 

 Sozialkaufhäuser und Gebrauchtbörse für Stadt und Region Hannover

Nachhaltig leben und sparen

Sozialkaufhäuser und Gebrauchtbörse für Stadt und Region Hannover

Gut erhaltene Kleidung, Möbel und viele weitere Dinge gibt es in der Region Hannover zu günstigen Preisen bei den Sozialkaufhäusern und der Gebrauchtbörse...

lesen

Regelmäßige Kosten für die Wohnung

Neben der festen monatlichen Miete gibt es sogenannte Nebenkosten. Beides zahlst du am Anfang jeden Monats im Voraus. Richte einen Dauerauftrag bei der Bank ein, damit das Geld automatisch von deinem Konto abgebucht wird. Die Wasser- und Stromkosten sowie ggf. Gas richten sich nach dem Verbrauch. Einmal jährlich rechnet der*die Vermieter*in die Nebenkosten ab, so auch die Gas- und Stromanbieter. Durch einen sparsamen Verbrauch kannst du eventuell Geld zurückerstattet bekommen. Aber auch Nachzahlungen sind möglich. Gerade bei steigenden Energiekosten solltest du deinen Verbrauch gut im Blick haben. 

Beachte die unterschiedlichen Kostenanteile für die Wohnung:

  • Warmmiete (besteht aus Kaltmiete und Nebenkosten)
    • Kaltmiete (auch Nettomiete oder Grundmiete, ist der Teil der Miete, der nur für die Nutzung der Wohnfläche anfällt)
    • Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Heizkosten, Hausreinigung, Straßenreinigung, Müllgebühren, Gebäudeversicherungen, Grundsteuer etc.)
  • Strom- und Gaskosten
  • Rundfunkgebühren (GEZ)

Anmeldung: Strom, Gas und GEZ

Mit dem Einzug in die eigene Wohnung musst Du auch regelmäßig Strom, Rundfunkgebühren und eventuell auch Festnetz/Internet bezahlen. Um die Anmeldung musst du dich selbst kümmern. Es gibt Möglichkeiten der Befreiung für die Rundfunkgebühren (GEZ).

rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html 

Ummelden

Sobald du in deiner neuen Wohnung lebst, musst du dich innerhalb von zwei Wochen ummelden. Dazu musst du ins Bürgeramt/ Bürgerbüro der Gemeinde oder der Stadt, in der du deinen neuen Wohnsitz hast. Hierfür solltest du dich frühzeitig um einen Termin kümmern. Für das Ummelden benötigst du eine Wohnungsgeberbescheinigung und deinen Personalausweis. Wer die Meldefrist nicht einhält, muss ein Ordnungsgeld zahlen.

Teile deine neue Adresse bei z. B. deiner Krankenkasse, Bank, Schule/Ausbildungsstelle oder Behörden mit, mit denen du im Kontakt stehst. Es ist ebenfalls eine gute Idee einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post/ CITIPOST zu stellen (kostenpflichtig), damit deine Post an deine neue Adresse weitergeleitet wird.

Ohne festen Wohnsitz

Solltest du nicht wissen, wo du unterkommen kannst, oder du übernachtest immer wieder bei Freund*innen, Familienmitgliedern oder Bekannten, aber wohnst dort nicht fest, giltst du als „ohne festen Wohnsitz“. Ist das der Fall, gibt es Verschiedenes, was du beachten solltest und tun kannst. Es gibt auch Anlaufstellen, die dafür da sind, dich in dieser schwierigen Situation und bei den folgenden Schritten zu unterstützen, sodass sich deine Situation möglichst schnell wieder nach deinen Vorstellungen verändert. 

Wenn der Verlust deiner Wohnung droht, weil du deine Miete nicht bezahlen kannst oder Strom abgeschaltet werden soll, weil du Rechnungen nicht bezahlt hast, kannst du vielleicht ein Darlehen zum Ausgleich von Miet- und Energieschulden bekommen. Für Empfänger*innen des Bürgergeldes ist das JobCenter zuständig, sonst das Sozialamt. Miet- und Energieschulden können in „besonderen Härtefällen“ auch für Nicht-Leistungsbezieher*innen, also auch Auszubildende, übernommen werden. Drohende Energie- oder Obdachlosigkeit ist ein so ein besonderer Härtefall.

Wenn du bereits obdachlos oder dir der Verlust deiner Wohnung droht und unter 26 Jahre alt bist, kannst du das Angebot von AufKurs! nutzen:

aufkurs-hannover.de

Weitere Anlauf- und Beratungsstellen:

Hilfe in Notlagen

RE_StaRT

Ambulant, niedrigschwellig, aufsuchend, anonym: Beratung für Menschen in sozialen Notlagen in der Region Hannover.

lesen

Stadt Hannover hilft

Wohnungslosigkeit

Hier finden Sie alle Ansprechpartner*innen, Hilfsangebote rund um das Thema Wohnungslosigkeit in Hannover.

lesen

Auf hannover.de findest du einen Flyer mit einer Sammlung von Unterstützungsangeboten (Post, Essen, Duschen, Waschen, ärztliche Versorgung, etc.) für wohnungslose Menschen: 

Neben der längerfristigen Unterbringung in Unterkünften, gibt es auch kurzfristig noch das Angebot der Notschlafstellen. Hier kriegt man im Notfall einen Schlafplatz für die Nacht, um nicht auf der Straße schlafen zu müssen. 

Postalische Erreichbarkeit

Einige Institutionen, wie etwa das JobCenter, benötigen eine postalische Erreichbarkeit von dir, um um Beispiel Geld-Leistungen wie das Bürgergeld, auszahlen zu können. Du brauchst also eine Adresse, an die Post für dich geschickt werden kann. Es handelt sich hierbei nicht unbedingt auch um eine Meldeadresse. Hierfür kannst du dich an Unterstützungseinrichtungen wenden, die extra Postfächer für solche Fälle anbieten. 

In Hannover kannst du zum Beispiel bei den folgenden Stellen ein Postfach eröffnen: 

Ohne festen Wohnsitz melden

Es ist möglich, sich „ohne festen Wohnsitz“ in einer Stadt ab zu melden, so dass dies auf dem Ausweis vermerkt wird. Wenn du dich abmelden möchtest, wohnungslos bist oder bedroht bist davon, suche dir gern Unterstützung bei den oben genannten Stellen, du musst diesen Weg nicht allein gehen.