Dein Weg ins Erwachsenenleben

4. Geld

So behältst du deine Einnahmen und Ausgaben im Gleichgewicht

Vermutlich haben sich bisher deine Eltern, deine Ansprechpartner*innen vom Jugendamt bzw. deine Betreuer*innen oder Pflegeltern weitgehend um deine finanziellen Angelegenheiten gekümmert. Alle Kosten waren gedeckt und du hast ein festgelegtes Taschengeld bekommen.

Wenn dein Auszug absehbar ist, fragst du dich sicher, wovon du in Zukunft leben und deinen Lebenunterhatlt wie Miete und Essen bezahlen wirst. Mit der Volljährigkeit musst du dich um diese finanziellen Dinge selbst kümmern. Es ist sinnvoll, wenn du dich schon vor dem Auszug mit dem Thema Geld befasst.

Geld zum Leben, für Ausbildung & Studium

Finanzielle Unterstützung

Hast du Anspruch auf Kindergeld, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Arbeitslosengeld, Studienfinanzierung oder Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepak...

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Übersicht Einnahmen und Ausgaben

Du brauchst einen Überblick über deine Finanzen. Du kannst hierfür deine monatlichen Einnahmen und Ausgaben aufschreiben und gegenüberstellen. Du kannst dir ganz einfach selbst eine Tabelle erstellen:

Ausgaben (Beispiel)Einnahmen (Beispiel)
Miete und NebenkostenAusbildungsvergütung
Energiekosten (Gas, Strom etc.)Unterhalt der Eltern
Telefon / Internet / HandyvertragKindergeld
Essen / GetränkeBundesausbildungsbeihilfe (BAB)
Körperpflege / Bekleidung / HaushaltBAföG
Ausbildungs- / FahrtkostenBürgergeld
Freizeit / Hobbys(Halb-) Waisenrente

Du kannst die Tabelle nach deinem Auszug weiterführen. Dabei solltest du auch an Kosten denken, die nicht monatlich anfallen, wie zum Beispiel Kosten für eine Haftpflichtversicherung oder die GEZ. Du findest auch viele Infos im Internet.

Damit du mit deinem Geld zurechtkommst, empfiehlt es sich, nach dem Auszug für zwei bis drei Monate all deine Ausgaben aufzuschreiben. Du siehst dann, wofür du dein Geld ausgibst und wieviel davon feste Kosten sind. Du kannst ein Heft benutzen, es gibt aber auch Muster, zum Beispiel im Internet.

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/online-tools/selbsttest-haushaltsplaner

Dein Bankkonto

Spätestens mit deinem Auszug brauchst du ein eigenes Girokonto zur Überweisung von z. B. Miete und Ausbildungsvergütung. Ab 18 kannst du ein Konto allein eröffnen. Vorher brauchst du die Unterschrift deiner gesetzlichen Vertreter*innen (Eltern oder Vormund). Wenn du bisher keine größeren Schulden hattest, kannst du problemlos ein Konto eröffnen. Empfehlenswert ist ein sogenanntes „Guthabenkonto“, wo du nicht ins Minus gehen kannst.

Möchtest du eine*n persönliche*n Ansprechpartner*in haben, dann wähle eine Bank mit einer Geschäftsstelle in deiner Nähe. Du kannst deine Bankgeschäfte aber auch bei fast allen Banken online erledigen. Sogenannte Direktbanken arbeiten komplett über das Internet. Die sind oft günstiger. Viele Banken verlangen Kontoführungsgebühren. Allerdings gibt es für Auszubildende oder Studierende oftmals Ausnahmen. 

Erkundige dich nach den Leistungen und weiteren Kosten, bevor du dich für eine Bank entscheidest, z. B.:

  • Ist eine EC-Karte (Girocard) zum Geldabheben dabei
  • Wieviel kostet das Geldabheben am Automaten einer fremden Bank?
  • Wie funktioniert das Online-Banking

Manchmal gibt es bei der Kontoeröffnung auch gleich eine kostenlose Kreditkarte. Diese kann allerdings zum ungeplanten Geldausgeben verleiten, weil die Kosten für einen Einkauf erst viel später von deinem Konto abgebucht werden.

Kindergeld

Eltern haben Anspruch auf Kindergeld. Während du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst, wird das Kindergeld mit den Kosten deiner Hilfe verrechnet. Das klären die zuständigen Ansprechpersonen vom Jugendamt direkt mit deinen Eltern. Kindergeld kann bis zu deinem 25. Geburtstag gezahlt werden.

arbeitsagentur.de/familie-und-kinder

Lebst du nach dem Hilfeende allein und deine Eltern tragen nichts zu deinem Lebensunterhalt bei, kannst du ab deinem 18. Geburtstag einen sogenannten „Abzweigungsantrag“ stellen. Damit beantragst du die Auszahlung des Kindergeldes an dich. Weitere Infos und das Formular dieses „Antrags auf Auszahlung des anteiligen Kindergeldes (KG11e)“ findest du unter:

arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf

Unterhaltszahlungen der Eltern

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig, solange du dich in einer Schul- bzw. der ersten Berufsausbildung befindest. Solange du in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie lebst, zahlt das Jugendamt die Kosten deines Lebensunterhaltes, fordert aber von deinen Eltern einen sogenannten Kostenbeitrag. Wenn die Hilfe geendet hat, musst du dich selbst um Unterhaltszahlungen deiner Eltern kümmern.

Der Unterhalt kann in Form von Unterkunft, Verpflegung und Kleidung im Elternhaus gestellt werden (sogenannter Naturalunterhalt). Wenn du bei deinen Eltern einziehen kannst und sie dich versorgen, ist der Unterhaltsanspruch damit erfüllt. Oftmals wird dies aber nicht möglich sein. Dann müssen deine Eltern, abhängig von der Höhe ihres Einkommens, für dich „Barunterhalt“ zahlen. Dies allerdings nur, wenn sie finanziell „leistungsfähig“ sind. Wenn deine Eltern nicht zusammenleben oder geschieden sind, wird geschaut, wer von beiden wieviel zahlen kann.

Wenn deine Eltern nicht bereit sind zu zahlen, kannst du dich von Ansprechpartner*innen im Jugendamt beraten lassen. Diese unterhaltsrechtliche Beratung kann von jungen Volljährigen bis zu ihrem 21. Lebensjahr in Anspruch genommen werden:

Region Hannover

Team Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften

Sie führen Beistandschaften, Vormundschaften und Pflegschaften, beurkunden und beraten in Unterhaltsfragen: Die Aufgaben der Mitarbeiterinnen und Mitarbei...

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Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover

Beistandschaften

Unterhalt für das Kind

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Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses geleistet. Wenn du in einer solchen Ausbildung bist, so hast du, je nach Höhe der Ausbildungsvergütung einen Anspruch auf Leistungen der BAB.

Voraussetzung ist, dass Auszubildende aufgrund der Entfernung des Ausbildungsplatzes nicht bei ihren Eltern wohnen. Es gibt aber noch andere Gründe für einen Anspruch auf BAB, z. B. wenn man schon Kinder hat oder verheiratet ist. Es können auch „schwerwiegende soziale Gründe“ sein, warum jemand nicht bei seinen Eltern wohnt. Darauf kannst du dich z. B. bei deinem Antrag auf BAB beziehen.

BAB wird bei der örtlichen Arbeitsagentur beantragt. Weitere Infos findest du unter:

Infos & Voraussetzungen

Berufsausbildungsbeihilfe

Hier finden Sie Informationen sowie Vorraussetzungen zur Förderung von Berufsausbildungsbeihilfe.

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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

BAföG-Leistungen können sowohl für die Finanzierung eines Studiums als auch bei schulischen Ausbildungen beantragt werden. Den BAföG-Antrag kannst du beim Studierendenwerk deiner jeweiligen Universität oder beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Eine Übersicht findest du hier:

bafög.de (Inland − Studium (einschließlich Praktika)

Eine Voraussetzung für den Bezug von BAföG ist, dass deine Eltern dich finanziell nicht unterstützen können und du kein ausreichendes eigenes Einkommen hast. Es kann aber problematisch sein, Einkommensnachweise deiner Eltern mit dem Antrag vorzulegen. Vielleicht habt ihr seit langem keinen Kontakt und du willst vielleicht auch keinen. Manche Eltern verweigern auch die Auskunft. Dann kannst du mit dem Formblatt 8 einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt stellen (§ 36 BAföG). Das BAföG-Amt fordert deine Eltern dann direkt zur Auskunft / Zahlung auf.

Oft dauert die Bearbeitung des Bafögantrages lange und du hast keine Einkünfte. In diesem Fall kannst du beim JobCenter Überbrückungsleistungen bis Ende des Monats, in dem über den Antrag auf BAföG entschieden wurde, beantragen (§ 7 Abs. 6 Nr. 2 b SGB II).

Die Regelungen des BAföG sind kompliziert – lass’ dich am besten persönlich beraten um festzustellen, ob du einen Anspruch hast.

Region Hannover:

Wo beantrage ich BAföG?

Ausbildungs- und Auslandsförderung

BAföG für Schüler*innen der Region Hannover sowie bundesweit Auslands-BAföG für Großbritannien oder Irland.

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Weitere Internetseiten:

Das zuständige Studierendenwerk für Hannover und Nienburg ist das Studentenwerk Hannover:

Bürgergeld

Wenn du keine Ausbildung machst und nicht arbeitest, aber grundsätzlich arbeitsfähig bist, kannst du Bürgergeld beantragen. Man wird dort sehr schnell mit dir über eine Berufsorientierung und Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit sprechen. Eventuell wird man dir auch berufsfördernde Maßnahmen vorschlagen. Falls du die Leistungen nur zur Überbrückung benötigst, z. B. bis zum Beginn einer Ausbildung, mache dies im Gespräch gleich deutlich.

Weitere Infos zum Bürgergeld:

arbeitsagentur.de/einfuehrung-buergergeld 

Ein Problem beim Bezug von Bürgergeld kann die Regelung sein, dass junge Erwachsene bis 25 Jahre eigentlich zu Hause bei ihren Eltern wohnen sollen. Bis dahin besteht ein Anspruch auf Grundsicherung in der Regel nur über die Eltern. Vielleicht hast du gar keinen Kontakt, deine Eltern leben weit weg oder es wäre völlig unzumutbar, bei deinen Eltern wieder einzuziehen. Du kannst auch unter 25 Jahren in einem eigenen Haushalt Bürgergeld beziehen, wenn du aus „schwerwiegenden sozialen Gründen“ nicht bei deinen Eltern leben kannst.

Auch wenn du in Ausbildung bist, bestehen Möglichkeiten ergänzend Leistungen nach dem SGB II zu erhalten. Hier findest du einen Antrag auf Bürgergeld und viele weitere Informationen rund um das Thema „Leistungen vom Jobcenter“:

jobcenter-region-hannover.de 

Unterkunftskosten:

Wenn du BAföG oder BAB erhältst und Arbeitseinkommen, Kindergeld, Unterhalt etc. nicht ausreichen, kannst du einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende beim JobCenter stellen.

Sonderbedarfe:

In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei einer Schwangerschaft, kannst du einen Zuschuss für Sonderbedarfe erhalten. Informiere dich bei deinem zuständigen JobCenter.

Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)

Bei besonderen Schwierigkeiten, zum Beispiel wenn du zu Hause nicht mehr wohnen kannst, von Obdachlosigkeit bedroht bist, ein Drogenproblem hast oder aus der Haft entlassen wirst, kann es auch sein, dass du auf die Sozialhilfe verwiesen wirst. Die Beantragung von Leistungen erfolgt in der jeweiligen Stadt / Gemeinde, in der du gemeldet bist.

Nähere Informationen:

Region und Stadt Hannover

Sozialhilfe

Leistungen zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

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Weitere Leistungsansprüche

Es kann sein, dass du noch weitere Ansprüche oder Hilfsmöglichkeiten hast:

Wohngeld

Wohngeld kann jede*r beantragen, die*der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt – aber nicht ausreichend Einkommen erhält, um auch die Wohnkosten zu decken. Du kannst Wohngeld in der Stadt/ Gemeinde beantragen, in der du wohnst.

Ob du wohngeldberechtigt bist, erfährst du hier: Wohngeldrechner 2023 mit Wohngeld Plus Berechnung

Arbeitslosengeld 

Wenn du in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dabei können mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Dafür musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Es gibt elf Standorte in der Region Hannover. Schau hier nach, welcher Standort für dich zuständig ist:

arbeitsagentur.de/vor-ort/hannover/startseite

(Halb-)Waisenrente

Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können (Halb-)Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine (Halb-)Waisenrente erhalten. Ansonsten endet die Rentenzahlung regelmäßig mit dem 18. Geburtstag. Längstens können Waisenrenten bis zum 27. Lebensjahr bezogen werden. Den Antrag findest du hier:

deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0615.html

Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes

Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Versorgung erhalten.

soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_amp_gesundheit/soziales_entschadigungsrecht/opfer_von_gewalttaten/hilfe-fuer-opfer-von-gewalttaten-174.html

Beratung dazu findest du hier:

weisser-ring.de und opferhilfe.niedersachsen.de 

Finanzielle Notsituation

Manchmal kann es zu finanziellen Notsituationen kommen. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit beim Jobcenter oder Sozialamt für die Überbrückung Unterstützung zu erhalten. Du kannst dich auch in einer Beratungsstelle beraten lassen: