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BuT-Leistungen: Kosten für Teilhabe∙aktivitäten von der Kita

Wie können Familien Hilfe bei den Kosten für Teilhabe∙aktivitäten in einer Kita bekommen?
Auf dieser Seite finden Mitarbeiter in Kitas weitere Informationen.

Auf dieser Seite erfahren Sie:

Hinweis:

In diesem Text steht immer: Mitarbeiter in Kitas.

Damit meint der Text auch Personen in Kinder∙tages∙einrichtungen und Kinder∙tages∙betreuung.

Der Grund dafür ist:

        Die kürzere Bezeichnung können die Menschen besser lesen.
        Und besser verstehen.

Was sind BuT-Leistungen?

Manche Familien haben vielleicht nicht genug Geld.

Die Familien können dann viele Dinge nicht machen.

Diese Dinge können die Familien zum Beispiel nicht machen:

  • Schwimmen gehen.
  • Ins Kino gehen.
  • Und Ausflüge machen.

Und die Kinder aus diesen Familien können zum Beispiel nicht auf Klassen・fahrt fahren.

Oder Schul∙bücher kaufen.

Und das soll nicht sein.

Deshalb gibt es die BuT-Leistungen.

        BuT ist die Abkürzung für: Bildung und Teilhabe.     

BuT-Leistungen sind ein finanzieller Zuschuss.

        Das heißt:
        Familien bekommen Geld für bestimmte Dinge.

Das Geld bekommen die Familien von einer von diesen Behörden:

  • Vom Job∙center.
  • Von der Region Hannover.
  • Oder von der Stadt Hannover.

Für diese Dinge können die Familien zum Beispiel Geld bekommen:

  • Schul∙ausflüge.
  • Schul∙sachen.
  • Tickets für Bus und Bahn.
  • Und Hilfe beim Lernen.

Das Ziel von den BuT-Leistungen ist:

        Familien mit weniger Geld sollen Unterstützung bekommen.
        So können die Kinder bei bestimmten Angeboten mitmachen. 

Was ist eine Teilhabe∙aktivität?

Manche Familien haben vielleicht nicht so viel Geld.

Deshalb können die Kinder von diesen Familien vielleicht nicht bei allen Dingen mit∙machen.

Aber Kinder und Jugendliche sollen im Leben bei vielen Dingen mit∙machen können.

Vor allem in einer Gruppe.

Dazu sagt man auch:

        Etwas gemeinschaftlich unternehmen.

Deshalb gibt es BuT-Leistungen.

Bei den BuT-Leistungen bekommen die Familien Geld.

Und mit diesem Geld können die Kinder und Jugendlichen dann in einem Sport∙verein mit∙machen.

Oder bei anderen Aktivitäten in einer Gruppe.

Wichtig:

Die Aktivitäten müssen in einer Gruppe sein.

Nur dann können die Familien Hilfe bei den Kosten bekommen.

Wer kann bei Teilhabe∙aktivitäten Hilfe bei den Kosten bekommen?

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre können Hilfe bei den Kosten bekommen.

Welche Aktivitäten gehören zu den Teilhabe∙aktivitäten?

Bei den Teilhabe∙aktivitäten gibt es unterschiedliche Bereiche.

Diese Bereiche gibt es:

Bereich 1:

  • Sport.
  • Spiel.
  • Kultur.
  • Und Geselligkeit.

Zum Beispiel:

  • Mitglied in einem Sport∙verein sein.
  • Ein gemeinsamer Besuch im Zoo.
  • Oder eine Geburtstags∙feier.

Bereich 2:

  • Kulturelle Bildung.
  • Und Unterricht in Kunst-Fächern.

Zum Beispiel:

  • Musik∙unterricht.
  • Tanz∙kurse.
  • Zeichen∙kurse.
  • Oder andere Kurse.

Bereich 3:

  • Freizeiten.

Zum Beispiel:

  • Kirchen∙freizeiten.
    Bei einer Kirchen∙freizeit unternehmen die Kinder und Jugendliche mehrere Tage etwas an einem anderen Ort.
  • Oder Projekte mit dem Naturschutz∙bund.

Was müssen Familien über Eltern-Kind-Angebote wissen?

Zum Beispiel:

Manchmal können Familien bei Eltern-Kind-Angeboten mit∙machen.

        Bei diesen Angeboten unternehmen die Eltern etwas gemeinsam mit ihrem Kind.

Zum Beispiel Eltern-Kind-Schwimmen.

Für diese Angebote müssen die Familien eine bestimmte Summe Geld bezahlen.

Kann die Familie auch für diese Angebote Hilfe bei den Kosten bekommen?

Das ist die Antwort:

        Ja.
        Aber die Familie bekommt keine Hilfe bei Veranstaltungen nur für Eltern.
        Es muss eine Eltern-Kind-Aktivität sein.

Welche Unterlagen braucht die BuT-Stelle?

Die BuT-Stelle braucht einen Nachweis über die Teilhabe∙aktivität.

Zum Beispiel:

  • Eine aktuelle Mitglieds∙bescheinigung.
  • Einen Konto∙auszug von der Überweisung an die Musik∙schule.
  • Oder die Bestätigung von der Teilnahme an der Ferien∙freizeit.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Wieviel Geld bekommt die Familie?

Die BuT-Stelle hat zum Beispiel sagt:

        Die Familie bekommt von der BuT-Stelle Hilfe für 12 Monate.
        Und die Familie bekommt pro Monat 15 Euro.

Dann zahlt die BuT-Stelle den gesamten Betrag für 12 Monate.

        Das heißt:
        Die Familie bekommt direkt 180 Euro für das ganze Jahr.
        Diese 180 Euro bekommt die Familie nur 1 Mal in diesem Jahr.

Dieses Geld überweist die BuT-Stelle auf das Bank∙konto von der Familie.

Und die Familie muss das Geld dann selbst an den Verein überweisen.

Oder an die Schule.

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Kann eine Familie das Geld auch für verschiedene Angebote nutzen?

Zum Beispiel:

Die Familie hat von der BuT-Stelle 180 Euro bekommen.

Dann kann die Familie diese 180 Euro für den Schwimm∙kurs nutzen.

Und für die Musik∙schule.

Oder für ein weiteres Angebot.

Das ist nicht wichtig.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Kann eine Familie auch Hilfe bei Anschaffungs∙kosten bekommen?

Zum Beispiel:

Ein Kind möchte Fußball im Fußball∙verein spielen.

Dafür braucht das Kind aber Fußball∙schuhe.

Die Fußball∙schuhe kosten Geld.

Dieses Geld sind dann die Anschaffungs∙kosten.

Auch bei diesen Kosten kann die Familie Hilfe bekommen.

Die Kita macht eine Veranstaltung auf dem Kita-Gelände. Kann die Familie Hilfe bei den Kosten bekommen?

Ja.

Die Familie kann Hilfe bei den Kosten bekommen.

Und die Veranstaltung zählt auch als Teilhabe∙aktivität.

Dabei ist es egal:

        Die Veranstaltung ist am Vormittag.
        Oder am Nachmittag nach der eigentlichen Kita-Zeit.

Kann die Kita dafür die Unterlagen abgeben?

Ja.

Die Kita kann die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgeben.

Hinweis an die Kita-Mitarbeiter:

Sie schreiben eine E-Mail?

Oder einen Brief?

Dann müssen Sie in der Nachricht immer diese Daten von dem Kind schreiben:

  • Name.
  • Geburts∙datum.
  • Und die BuT-Nummer.

Beachten Sie:

Schicken Sie am besten die Unterlagen für ein einzelnes Kind an die BuT-Stelle.

Warten Sie nicht auf mehrere Kinder.

Und schreiben Sie keine Liste mit den Namen von mehreren Kindern.

Bei Anträgen für ein einzelnes Kind kann die BuT-Stelle die Unterlagen schneller bearbeiten.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

Wichtig:

Das Geld überweist die BuT-Stelle auf das Bank∙konto von der Familie.

Aber:

Die Familie hat eine Abtretungs∙erklärung geschrieben?

Dann überweist die BuT-Stelle das Geld direkt an die Kita.

Wie schreibe ich eine Abtretungs∙erklärung?

Mit einer Abtretungs∙erklärung sagt die Familie:

        Wir geben das Recht auf Unterstützung an die Kita ab.
        Unser Kind bekommt Geld von der BuT-Stelle?
        Dann soll die BuT-Stelle das Geld direkt an die Kita überweisen.

So bekommt die Familie das Geld auch nicht mehr von der BuT-Stelle.

Und die BuT-Stelle überweist das Geld direkt an die Kita.

Hinweis:

Eine BuT-Stelle haben diese Behörden:

  • Das Job∙center.
  • Die Region Hannover.
  • Oder die Stadt Hannover.

So muss die Familie eine Abtretungs∙erklärung schreiben:

„Hiermit trete ich (Name, Vorname) den BuT-Anspruch für mein Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum) für den Kitaausflug am XY.XY.20XY nach XY an die Kita / pädagogische Fachkraft (xy) ab. Das Geld soll direkt an die Kita überwiesen werden."

Dann muss die Mutter oder der Vater von dem Kind die Abtretungs∙erklärung unterschreiben.

Und das Datum dazu schreiben.

Was muss die Familie bei 2 Veranstaltungen am selben Tag beachten?

Die BuT-Stelle kann nur für eine Veranstaltung Geld bezahlen.

Zum Beispiel:

        Die Familie hat schon Geld für die Musik∙schule bekommen.
        Aber jetzt gibt es auch eine Veranstaltung bei der Kita.

Dann bekommt die Familie von der BuT-Stelle einen Ablehnungs∙bescheid für die Veranstaltung in der Kita.

        Das heißt:
        Die BuT-Stelle zahlt kein Geld für die Veranstaltung in der Kita.
        Die BuT-Stelle zahlt nämlich schon das Angebot in der Musik∙schule.

Hinweis:

Die Kita bekommt diese Information nicht.

Aber:

Die Familie hat der Kita eine Voll∙macht gegeben?

        Bei einer Voll∙macht dürfen andere Menschen über Dinge entscheiden.
        Dann kann die Kita bestimmte Dinge für die Familien entscheiden.

Dann bekommt nämlich die Kita eine Information von der BuT-Stelle.

Dabei ist es egal:

        Die Kita hat die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgegeben.
        Oder die Familie hat die Unterlagen bei der BuT-Stelle abgegeben.

Die Kita hat eine Voll∙macht?

Dann bekommt die Kita auch den Bescheid mit der Entscheidung.

Die Familie hat eine neue BuT-Berechtigung bekommen. Was muss die Familie beachten?

Eine Familie hat eine neue BuT-Berechtigung bekommen?

Dann muss die Familie auch einen neuen Nachweis für Teilhabe∙aktivitäten an die BuT-Stelle schicken.

Dann kann die BuT-Stelle wieder die 15 Euro pro Monat bezahlen.

Und die Familie bekommt wieder zum Beispiel direkt 180 Euro für das ganze Jahr.

Diese 180 Euro bekommt die Familie nur 1 Mal in diesem Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen einem Tages∙ausflug und einer Teilhabe∙aktivität in der Kita?

Ein Tages∙ausflug ist eine Veranstaltung.

Diese Veranstaltung macht die Kita zu den normalen Zeiten von der Kita.

Ein Tages∙ausflug ist außerhalb vom Kita-Gelände.

        Das heißt:
        Der Tages∙ausflug ist nicht in der Kita selbst.

Bei einem Tages∙ausflug sind mehrere Kinder dabei.

Und ein Tages∙ausflug ist ohne eine Übernachtung.

Teilhabe∙aktivitäten von der Kita sind zum Beispiel Veranstaltungen auf dem Kita-Gelände.

Zum Beispiel eine Musik∙lehrerin kommt in die Kita.

Dann müssen die Eltern für diese Teilhabe∙aktivität Geld bezahlen.

Oder:

Teilhabe∙aktivitäten von der Kita sind zum Beispiel Veranstaltungen außerhalb vom Kita-Gelände.

        Das heißt:
        Die Veranstaltung ist nicht auf dem Kita-Gelände.

Und außerhalb vom Kita-Alltag.

        Das heißt:    
        Die Veranstaltung ist nicht zu den Kita-Zeiten.

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