Bei der Brief∙wahl wählen Sie schon vor dem Wahl∙tag.
Bei der Brief∙wahl wählen Sie per Brief.
Dafür bekommen Sie bestimmte Unterlagen.
Und Sie bekommen einen Wahl∙schein.
Die Unterlagen müssen Sie dann per Post an das Wahl∙amt zurück∙schicken.
So müssen Sie nicht zum Wahl∙amt gehen.
Und Sie können trotzdem an den Kommunal∙wahlen teil∙nehmen.
Wie kann ich die Brief∙wahl machen?
Sie dürfen wählen?
Und Sie möchten die Brief∙wahl zu den Kommunal∙wahlen machen?
Dann müssen Sie die Brief∙wahl zu den Kommunal∙wahlen zuerst beantragen.
Das heißt:
Sie brauchen bestimmte Unterlagen für die Brief∙wahl zu den Kommunal∙wahlen.
Diese Unterlagen heißen: Wahl∙unterlagen.
Die Wahl∙unterlagen bekommen Sie vom Wahl∙amt.
Ihr Wahl∙amt ist in Ihrer Stadt.
Sie möchten die Brief∙wahl beantragen?
Dann haben Sie diese Möglichkeiten:
- Über das Internet.
- Mit der Wahl∙benachrichtigung.
- Per Post.
- Per E-Mail.
- Per Fax.
- Oder persönlich.
Sie nutzen eine von diesen Möglichkeiten?
Dann möchte das Wahl∙amt immer diese Daten von Ihnen wissen:
- Ihren Familien∙namen.
- Ihren Vor∙namen.
Sie haben mehrere Vor∙namen?
Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben. - Ihr Geburts∙datum.
- Und Ihre Adresse.
Sie möchten die Wahl∙unterlagen an eine andere Adresse schicken?
Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Sie möchten zum Beispiel dem Wahl∙amt einen Brief schreiben?
Und mit diesem Brief möchten Sie die Brief∙wahl beantragen?
Dann müssen Sie unbedingt alle Daten in den Brief schreiben.
Wichtige Informationen:
- Brief∙wahl beantragen:
Die Brief∙wahl für die Kommunal·wahlen können Sie nur bis zum 11. September 2026 um 13 Uhr beantragen. - Wahl∙unterlagen schicken:
Ihre Wahl∙unterlagen müssen bis spätestens 13. September 2026 bei Ihrer Stadt sein.
Nur dann können die Wahl∙helfer Ihre Stimmen zählen.
Ihre Wahl∙unterlagen kommen zu spät?
Dann können die Wahl∙helfer Ihre Stimmen nicht zählen. - So können Sie nicht wählen:
Sie können nicht per Telefon wählen.
Sie können nicht per SMS wählen.
Und Sie können auch nicht mit einem anderen Nachrichten·programm wählen.
Sie wohnen in einer von den 20 Städten oder Gemeinden von der Region Hannover?
Dann müssen Sie die Brief∙wahl bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen.
Sie wohnen in der Stadt Hannover?
Dann können Sie so die Brief∙wahl beantragen:
Über das Internet
Sie möchten die Brief∙wahl über das Internet beantragen?
Dann klicken Sie auf diesen Internet·link: Online-Wahlscheinantrag
Eine neue Seite öffnet sich.
Klicken Sie dann auf der neuen Seite auf das Feld: Jetzt beantragen.
Und füllen Sie dann das Formular aus.
Achtung:
Das Formular ist nicht in Leichter Sprache.
Und auch die Seite ist nicht in Leichter Sprache.
Mit der Wahl∙benachrichtigung
Sie haben eine Wahl∙benachrichtigung per Post bekommen?
Eine Wahl∙benachrichtigung ist eine Einladung zur Wahl.
Die Wahl∙benachrichtigung bekommen Sie per Post.
Mit dieser Einladung können Sie wählen gehen.
Auf einer Wahl∙benachrichtigung steht das Datum von der Wahl.
Und die Uhr∙zeit.
Und auch eine Adresse.
Diese Adresse ist von einem Ort.
Dieser Ort heißt: Wahl∙lokal.
Und Sie möchten die Brief∙wahl mit Hilfe von dieser Wahl∙benachrichtigung beantragen?
Das funktioniert so:
Vor der Wahl bekommen die Menschen in der Region Hannover eine Wahl∙benachrichtigung.
Mit der Wahl∙benachrichtigung können die Menschen wählen gehen.
Auf der Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung finden Sie weitere Informationen zur Brief·wahl.
Für die Brief∙wahl müssen Sie die Felder auf der Rück∙seite von der Wahl·benachrichtigung ausfüllen.
Diese Daten möchte das Wahl∙amt von Ihnen wissen:
- Ihren Familien∙namen.
- Ihren Vor∙namen.
Sie haben mehrere Vor∙namen?
Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben. - Ihr Geburts∙datum.
- Und Ihre Adresse.
Sie möchten die Wahl∙unterlagen an eine andere Adresse schicken?
Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Dann müssen Sie die Wahl∙benachrichtigung an das Wahl∙amt zurück∙schicken.
Sie können die Wahl∙benachrichtigung auch beim Wahl∙amt abgeben.
Sie haben die Wahl∙benachrichtigung an das Wahl∙amt geschickt?
Oder beim Wahl∙amt abgegeben?
Dann kann Ihnen das Wahl∙amt die Wahl∙unterlagen schicken.
Oder Sie können die Wahl∙unterlagen bei Ihrem Wahl∙amt abholen.
Oder:
Auf der Rück∙seite von der Wahl∙benachrichtigung gibt es einen QR-Code.
Ein QR-Code ist ein Zeichen.
Dieses Zeichen kann das Handy lesen.
Und mit diesem Zeichen kann das Handy eine Seite im Internet öffnen.
Sie öffnen die Internet∙seite mit Ihrem Handy?
Dann können Sie auf dieser Internet∙seite die Wahl∙unterlagen beantragen.
Per Post
Sie möchten die Brief∙wahl per Post beantragen?
Dann können Sie das bei der Stadt Hannover machen.
Füllen Sie die Wahl·benachrichtigung aus.
Und schicken Sie die Wahl·banachrichtigung per Post an die Stadt Hannover.
Das ist die Adresse von der Stadt Hannover:
Landeshauptstadt Hannover – Wahlamt
30114 Hannover
Per E-Mail
Sie möchten die Brief∙wahl per E-Mail beantragen?
Dann können Sie der Stadt Hannover eine E-Mail schreiben.
Das ist die E-Mail-Adresse:
briefwahl@hannover-stadt.de
Und schreiben Sie in die E-Mail diese Daten:
- Ihren Familien∙namen.
- Ihren Vor∙namen.
Sie haben mehrere Vor∙namen?
Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben. - Ihr Geburts∙datum.
- Und Ihre Adresse.
Sie möchten die Wahl∙unterlagen an eine andere Adresse schicken?
Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Per Fax
Sie möchten die Brief∙wahl per Fax beantragen?
Dann können Sie der Stadt Hannover ein Fax schreiben.
Das ist die Fax∙nummer:
05 11 16 84 11 11
Und schreiben Sie in das Fax diese Daten:
- Ihren Familien∙namen.
- Ihren Vor∙namen.
Sie haben mehrere Vor∙namen?
Dann müssen Sie alle Vor∙namen schreiben. - Ihr Geburts∙datum.
- Und Ihre Adresse.
Sie möchten die Wahl∙unterlagen an eine andere Adresse schicken?
Dann schreiben Sie auch diese Adresse in den Brief.
Persönlich bei den Brief∙wahl∙stellen
Sie möchten die Brief∙wahl persönlich bei den Brief∙wahl∙stellen beantragen?
Dann können Sie das vom 24. August bis 11. September 2026 tun.
In diese Brief∙wahl∙stellen in der Stadt Hannover können Sie gehen:
In diese Brief∙wahl∙stellen in der Stadt Hannover können Sie gehen:
Neues Rathaus
Das ist die Adresse von der Brief∙wahl∙stelle Neues Rathaus:
Platz der Menschenrechte 1
30159 Hannover
Das sind die Öffnungs∙zeiten von der Brief∙wahl∙stelle Neues Rathaus vom 24. August bis 11. September 2026:
- Montag von 8 bis 18 Uhr.
- Dienstag von 8 bis 18 Uhr.
- Mittwoch von 8 bis 15 Uhr.
- Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
- Freitag von 8 bis 18 Uhr.
- Und am 11. September 2026 von 8 bis 13 Uhr.
PodbiPark
Das ist die Adresse von der Brief∙wahl∙stelle PodbiPark:
Lister Str. 8
30163 Hannover
Das sind die Öffnungs∙zeiten von der Brief∙wahl∙stelle PodbiPark vom 24. August bis 11. September 2026:
- Montag von 8 bis 18 Uhr.
- Dienstag von 8 bis 14 Uhr.
- Mittwoch von 8 bis 14 Uhr.
- Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
- Freitag von 8 bis 14 Uhr.
- Und am 11. September 2026 von 8 bis 13 Uhr.
Lindener Rathaus
Das ist die Adresse von der Brief∙wahl∙stelle Lindener Rathaus:
Lindener Marktplatz 1
30449 Hannover
Das sind die Öffnungs∙zeiten von der Brief∙wahl∙stelle Lindener Rathaus vom 24. August bis 11. September 2026:
- Montag von 8 bis 18 Uhr.
- Dienstag von 8 bis 14 Uhr.
- Mittwoch von 8 bis 14 Uhr.
- Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
- Freitag von 8 bis 14 Uhr.
- Und am 11. September 2026 von 8 bis 13 Uhr.
Beachten Sie:
Sie können die Wahl∙unterlagen nicht selbst abholen?
Dann kann das ein anderer Mensch für Sie machen.
Aber dieser Mensch braucht eine Vollmacht von Ihnen.
Mit einer Vollmacht darf dieser Mensch Ihre Wahl∙unterlagen abholen.
Das heißt:
Sie möchten einem Menschen eine Vollmacht geben?
Dann müssen Sie einen Brief schreiben.
Und in diesen Brief müssen Sie schreiben: Dieser Mensch darf die Wahl∙unterlagen für mich abholen.
Hinweis:
Mit einer Vollmacht kann ein Mensch auch für 4 andere Menschen die Brief∙wahl beantragen.
Sie haben allgemeine Fragen zur Brief∙wahl in der Stadt Hannover?
Oder Sie haben rechtliche Fragen?
Dann können Sie ab dem 5. August 2026 diese Telefon∙nummer anrufen:
05 11 16 84 11 01
Sie möchten weitere Informationen zur Brief∙wahl in Ihrer Stadt oder Gemeinde in der Region Hannover?
Dann informieren Sie sich auf den Internet·seiten von Ihrer Stadt oder Gemeinde.